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Änderungen

Potsdam/SPT2010.1/Anträge/SÄA-2010.5

843 Bytes hinzugefügt, 19:48, 17. Sep. 2010
Die Seite wurde neu angelegt: „Änderung § 5 der Satzung § 5 Organe des Kreisverbandes (1)Organe des Stadtverbandes sind die Gesamtheit der Mitglieder des Stadtverbandes, der Stadtparteitag H…“
Änderung § 5 der Satzung
§ 5 Organe des Kreisverbandes
(1)Organe des Stadtverbandes sind die Gesamtheit der Mitglieder des Stadtverbandes, der Stadtparteitag Hauptversammlung und der Stadtvorstand.

Begründung: Festlegung der Bezeichnung im Parteiengesetz
Auszug aus dem Gesetz über die politischen Parteien
:
§ 9 Mitglieder- und Vertreterversammlung (Parteitag, Hauptversammlung)
(1) Die Mitglieder- oder Vertreterversammlung (Parteitag, Hauptversammlung) ist das oberste Organ des jeweiligen Gebietsverbandes. Sie führt bei Gebietsverbänden höherer Stufen die Bezeichnung "Parteitag", bei Gebietsverbänden der untersten Stufe die Bezeichnung "Hauptversammlung"; die nachfolgenden Bestimmungen über den Parteitag gelten auch für die Hauptversammlung. Die Parteitage treten mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal zusammen
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