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Potsdam/SPT2010.1/Anträge/SÄA-2010.5

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'''Zurück zu [[Potsdam/SPT2010.1/Anträge]]'''{{Achtung|Fragen/Diskussionen zu diesem Antrag findest du auf der [[Diskussion:{{PAGENAME}}|Diskussionsseite]]}}<!-- {{Hinweis|Unterzeichnen bitte mit <nowiki># ~~~~</nowiki>}} -->__NOTOC__== Satzungsänderungsantrag 2010.5 =====Änderung § 5 der Satzung=======Beantragte Änderung====
§ 5 Organe des Kreisverbandes
(1)Organe des Stadtverbandes sind die Gesamtheit der Mitglieder des Stadtverbandes, der Stadtparteitag Hauptversammlung und der Stadtvorstand.
====Begründung: ====Festlegung der Bezeichnung im Parteiengesetz<br>Auszug aus dem Gesetz über die politischen Parteien::§ 9 Mitglieder- und Vertreterversammlung (Parteitag, Hauptversammlung)<br>
(1) Die Mitglieder- oder Vertreterversammlung (Parteitag, Hauptversammlung) ist das oberste Organ des jeweiligen Gebietsverbandes. Sie führt bei Gebietsverbänden höherer Stufen die Bezeichnung "Parteitag", bei Gebietsverbänden der untersten Stufe die Bezeichnung "Hauptversammlung"; die nachfolgenden Bestimmungen über den Parteitag gelten auch für die Hauptversammlung. Die Parteitage treten mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal zusammen
 
====Antragssteller====
 
[[Benutzer:Andreas|Andreas]] 19:48, 17. Sep. 2010 (CEST)
 
====Unterstützer====
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