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Potsdam/SPT2024.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 18. Januar 2024, 17:08 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer SA001
Einreichungsdatum 18 Januar 2024 15:08:51 (UTC)
Gliederung Stadtverband Potsdam
Antragssteller

Bastian

Antragstyp Satzungsantrag
Zusammenfassung des Antrags Hauptversammlungen sowohl als Präsenzversammlung als auch als virtuelle Versammlung
Letzte Änderung 18.01.2024
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Onlineversammlung ausbauen

Antragstext

Der Stadtparteitag des SV Potsdam möge beschließen:

„§ 6 Die Hauptversammlung“ wird im folgenden Absatz geändert:

(7) 1Eine Hauptversammlung kann sowohl als Präsenzversammlung als auch als virtuelle Versammlung (Onlineparteitag) ohne gemeinsame physische Anwesenheit der Mitglieder an einem Ort durchgeführt werden. 2Die Form des Parteitages wird durch den Vorstand bestimmt.

3Wahlen zu Parteiämtern und die Änderung der Satzung sind auch auf einem Onlineparteitag möglich, sofern das Parteiengesetz diese zulässt.

4Der Vorstand kann entscheiden,
a) dass eine Stimmabgabe unter Wahrung der Rechte aller Stimmberechtigten bei Beschlussfassungen und Wahlen ganz oder teilweise im Wege der elektronischen Kommunikation erfolgen kann, wenn dabei die Sicherheit auch mit Blick auf den Schutz personenbezogener Daten, auf dem Stand der Technik gewährleistet ist, und
b) welche Kommunikationsmittel dafür eingesetzt werden.

5Die Geschäftsordnung der Hauptversammlung gilt nur insoweit fort, inwieweit sie für eine Onlineversammlung anwendbar ist. 6Eine Online-Hauptversammlung soll eine eigene Geschäftsordnung beschließen.

Antragsbegründung

Das Parteiengesetz wird novelliert. Wir wollen die Änderungen bei Inkraftreten sofort anwenden können.

https://dserver.bundestag.de/btd/20/091/2009147.pdf

Alte Fassung in der Satzung:

(7) 1Wird eine Hauptversammlung als Onlineversammlung durchgeführt, sind Wahlen zu Parteiämtern und die Änderung der Satzung nicht möglich. 2Die Geschäftsordnung der Hauptversammlung gilt nur insoweit fort, inwieweit sie für eine Onlineversammlung anwendbar ist. 3Eine Online-Hauptversammlung soll eine eigene Geschäftsordnung beschließen.

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