Hauptmenü öffnen

PiratenWiki β

Änderungen

Prignitz-Ruppin/Archiv/Bundestagswahl 2013

7.768 Bytes hinzugefügt, 11:54, 26. Okt. 2017
K
{{PR TopNavigation}}
 
<div {{Style TopNavigation}}>
[[Prignitz-Ruppin/BTW 2013/Bundestagswahl 2013|Plakatierung]] |
[[Prignitz-Ruppin/BTW 2013/Bundestagswahl 2013 Infostaende|Infostände]] |
 
</div><noinclude>
 
 
=== Plakatierung zur Bundestagswahl ===
* Genehmigung: [https://wiki.piratenpartei.de/Plakat/Genehmigung Link zum Bundeswiki]
lt. Landesregierung ist Plakatierung ab 2 Monate vor der Wahl möglich, danach sind die Plakate unverzüglich wieder abzubauen.
Sie dürfen keine Sicheinschränkungen oder Lichteinschränkungen verursachen.Somit darf ab 22.07.2013 plakatiert werden!
* Howto Plakatieren [https://wiki.piratenpartei.de/Plakat/Montage Link zum Bundeswiki]
Unterstützung / Koordinierung mit Berlin
- Wünsche:
technische und personelle Unterstützung bei der Plakatierung
Script für auslesen von Geodaten aus Fotos -> Google Maps-Darstellung
app: Piratenkarte
Party auf dem Lande (mit Generator, Musik und Grillen)
Franz-Jacob Str. 16-18 Zentrallager Piraten Berlin
Berlin beginnt in der Nacht zum 4. August mit der Plakatierung
bei konkreten Veranstaltungsterminen stehen die Berliner Piraten gerne zur Hilfe zur Verfügung
Radtour Berliner Piraten zur Plakatierung?, Anreise mit RE6, Motorradgruppe, die Infostände anfährt?,
Regiotour (1h jeweils Infoveranstaltungen) mit Jungen Piraten Berlin
das Protokoll des Vernetzungstreffens findet ihr unter: http://wkberlin.piratenpad.de/BBTreff-2013-06-18?
 
Was ist zu plakatieren?
{| {{prettytable}}
! bgcolor="#ff8800" align="left" | Landkreis
! bgcolor="#ff8800" align="left" | Fläche
! bgcolor="#ff8800" align="left" | Einwohner
|-
| Prignitz
| 2.123,31 km²
| 79.574
|-
| Ostprignitz-Ruppin
| 2.509,22 km²
| 99.753
|}
 
Adressen des Kreiswahlleiters und seiner Stellvertreterin
|}
== PR (10 von 11) ==
{| {{prettytable}}
| Ordnungsamtsleiter Gerald Neu<br>g.neu@amtbww.de
| Mail/07.05.2013
| &nbsp;keine Angaben!| &nbsp;2 Monate vor BTW, umgehender Abbau nach BTW| &nbsp;es gilt die allg. Vfg de Minnisteriums zu Werbung 21.05.1999
| Uwe
|-
| 4400
| Ordnungsamtsleiter Herr Molz<br>molz@amtlenzen.de
| Mail/07.05.2013, Mail an mail@amtlenzen.de am 27.05.2013| &nbsp;Antragsmenge ca. 40 Plakate| &nbsp;Antrag am 24.06.2013 per FAX!
| &nbsp;
| Uwe
| 4443
| Ordnungsamtsleiter(in) ?<br>mail@amtmeyenburg.de
| Mail/07.05.2013, Mail am 27.05.2013| &nbsp;keine Mengenbegenzung| &nbsp;2 Monate davor, unverzüglich danach entfernen| &nbsp;gem. allg. Vfg. des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr
| Uwe
|-
| 5042
| Ordnungsamtsleiter(in) ?<br>mail@amtputlitz-berge.de
| Mail/07.05.2013, Mail am 27.05.2013| &nbsp;keine Mengenbegrenzung, jedoch nur Bäume nutzen!| &nbsp;2 Monate vor BTW, unverzüglich danach entfernen| &nbsp;es dürfen KEINE STRA?ENLATERNEN genutzt werden, nur die Bäume, Baumstützen, Telefonmasten sind erlaubt, ansonsten werden die Plakate KOSTENPFLICHTIG entfernt!!!
| Uwe
|-
| Ordnungsamtsleiterin Fr. Pflückhahn, 2.Stellv.Bm, mail@grosspankow.de
| Mail/07.05.2013
| &nbsp;keine Mengenbegrenzung!| &nbsp;22.07. - 6.10. | &nbsp;Genehmigung mit Auflagen erteilt (nicht an pilverbeschichteten Straßenlaternen plakatieren, keine Klebeaktionen, für Bundes- landes- und Kreisstraßen wird die Genehmigung des brandenb. Straßenbauamtes bzw. des Landkreises benötigt!
| Uwe
|-
| 3589
| Ordnungsamtsleiterin Ines Geisler<br>geisler@gemeindegumtow.de
| Mail/07.05.2013, mal am 27.05.2013 an mail@gemeindegumtow.de| &nbsp;keine Mengenbegrenzung| &nbsp;10% Erlass auf Gebühren bei Wahlwerbung (Default = 0,50€/Woche A3, 1€/Woche A2)| &nbsp;entsprechend der Satzung über die Erlaubnis und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Gumtow (Sondernutzungssatzung) vom 21. April 2005, sowie der 1. Änderung der Satzung für die Erlaubnis und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Gumtow vom 06. Dezember 2007 bedarf jegliche Art von Plakatierung der Genehmigung durch die Gemeinde Gumtow.Die Plakatierung ist gebührenpflichtig.Gemäß 1. Änderung der Satzung zur Sondernutzung wird in § 8 Abs. 6 ein Gebührenerlass von 10 % für Wahlwerbung gewährt.Beide Satzungen finden Sie unter www.gemeindegumtow.de (Satzungen).Als Anlage füge ich Ihnen ein Anmeldeformular bei, welches Sie mir ausgefüllt zurücksenden möchten. Danach erhalten Sie die Genehmigung mit entsprechenden Auflagen und den Gebührenbescheid.
| Uwe
|-
| 6250
| Ordnungsamtsleiter Sven Steinbeck<br>sven.steinbeck@gemeinde-karstaedt.de
| Mail/07.05.2013, mail am 27.05.2013 an buergermeister@gemeinde-karstaedt.de | &nbsp;keine Mengenbegrenzungen| &nbsp;2Monate vor BTW, unverz. danach entfernen| &nbsp;entspr. der allg. Vorschriften, nicht an unüberschaubaren Plätzen, ... und 4spurigen Straßen (gibt es dort überhaupt welche?)
| Uwe
|-
| Ordnungsamtsleiter Detlef Brenning<br>prignitz@gemeinde-plattenburg.de
| Mail/07.05.2013
| &nbsp;keine Mengenbegrenzung| &nbsp;2 Monate vor BTW, umgehender Abbau nach BTW| &nbsp;Genehmigung wurde mit dem Schreiben gleich erteilt!!!, es gilt die allg. Vfg de Minnisteriums zu Werbung 21.05.1999
| Uwe
|-
| &nbsp;
| &nbsp;
| &nbsp;unter www.wahlen.brandenburg.de finden Sie die Allgemeinverfügung zu Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen. Ansprechpartner ist das Ordnungsamt, Herr Kazmierczak, Tel. 03876/781344.
| Uwe
|-
| Ordnungsamtsleiter Dr. R. Thiel<br>r.thiel@pritzwalk.de
| Mail/07.05.2013
| max 40 Standorte in der Stadt und 40 in den Orts- und Gemeindeteilen, 2 Miteinader (beideseitige) Plakate gelten als 1 in der Zählung
| &nbsp;
| &nbsp;| &nbsp;Genehmigung der Sraßenbaubehörde, mehr als 10m vor und hinter Kreuzungen entfernt, keine Verkehrszeichen beeinflussen, Kunststoffbänder oder passende Metallvorrichtungen sind zu nutzen, Antrag auf Sondernutzung in Papierform liegt bei!
| Uwe
|-
| Ordnungsamtsleiter Gotthard Poorten<br>ordnungsamt@wittenberge.de
| Mail/07.05.2013
| &nbsp;max 200 Plakate| &nbsp;2 Monate vor BTW, umgehender Abbau (max. 14 Tage nach Wahl) | &nbsp;nicht vor oder in der Nähe von Wahllokalen, Schulen, nicht zwischen Stern und Bahnstr/Karl Marx Str. und Hauptgeschäftsbereich Bahnstr. Erlaubt sind Lichtmasten, Bäume,...
| Uwe
|-
|}
== OPR (10 von 10)==
{| {{prettytable}}
| Mail/07.05.2013
| 100 pro Partei maximal frei, nicht in Gebieten A und B (August-Bebel-Str, Friedrich-Engels-Str, Seeufer zw. Steinstr und Präsidentenstr.;
| 2 Monate vor der WahlBTW, Entfernung unverzüglich nach den Wahlen
| schriftl. Antrag, Verwaltungsgebühr 19,80€, mind. 4 Wochen vor Plakatierung, Anz. Zeitraum, Göße ist anzugeben, Menge im Gebührenpfl. Berich und gebührenfreien Bereich
| Uwe
| Ordnungsamtsleiter Herr Wolski<br>p.wolski@gemeinde-fehrbellin.de
| Mail/07.05.2013
| &nbsp;Mengenbegrenzung wird vorbehalten nach Antrag und Vgl. zu anderen Parteien| 2 Monate vor der Wahl;BTW, Entfernung unverzüglich nach den Wahlen| &nbsp;schriftl. Antrag mit Mengen pro Ortsteil der Gemeinde Fehrbellin
| Uwe
|-
| Mail/07.05.2013
| keine Grenzen
| kein Beginn2 Monate vor BTW, Entfernung unverzüglich nach den Wahlen
| Ausgeschlossen ist jedoch, Werbung an den Altstadtlaternen der Straße des Friedens in Lindow anzubringen
| Uwe
| 8400
| Ordnungsamtsleiterin Steffi Muscheiko<br>muscheiko@rheinsberg.de
| Mail/07.05.2013, mal am 27.05.2013 an rau@rheinsberg.de| &nbsp;Menge wird vorgegeben!!!| &nbsp;2 Monate vor der BTW, unverzüglich danach entfernen| &nbsp;Auf Grund von Erfahrungen der letzten Wahl rechnet die Stadt Rheinsberg mit ca. neun bis elf Parteien, welche plakatieren möchten. Somit wägen wir in unserer Ermessensentscheidung ab, wie wir den Schutz des historischen Stadtkerns durchsetzen können und damit mit der Vielzahl von Plakaten städtebauliche und sonstige öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. In dem Sondernutzungsbescheid der Stadt Rheinsberg werden Ihnen somit die Plakatflächen in der Kernstadt Rheinsberg und den umliegenden Ortschaften benannt. Plakatwerbung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen sowie am Innenrand von Kurven. Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechselungen mit Verkehrszeichen und -Einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen. Das Annageln von Plakaten an Straßenbäumen sowie die Befestigung von Werbeträger und Plakaten an Pfosten vorhandener Verkehrszeichen und -Einrichtungen sind unzulässig.
| Uwe
|-
| 25000
| Ordnungsamtsleiter Herr Schönberg<br>h.schoenberg@stadt-wittstock.de
| Mail/07.05.2013| &nbsp;, Mail am 27.05.2013 an m.roehl@stadt-wittstock.de
| &nbsp;
| http://daten.verwaltungsportal.de/dateien/dienstleistung/255839da53313075d5b99e135aeb484e_antragsformular_plakatierung.pdf
| &nbsp;
| Uwe
| 9449
| Ordnungsamtsleiter Raik Grützmacher<br>ordnungsamt-schule@kyritz.de
| Mail/07.05.2013, Mail am 27.05.2013 an stadtverwaltung@kyritz.de | &nbsp;keine| &nbsp;Die Erlaubnis für Wahlwerbung der zugelassenen politischen Parteien und Vereinigungen erfolgt jedoch auch in Kyritz auf der Grundlage der im gesamten Land Brandenburg gültigen Allgemeinverfügung.| &nbsp;die Erlaubnis zur Plakatierung in der Stadt Kyritz mit ihren Ortsteilen wird generell nach der Satzung über die Erlaubnis und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Kyritz vom 29.11.2004 mit der Änderung vom 05.07.2005erteilt. Sollten Sie die Absicht haben in der Stadt Kyritz zur Bundestagswahl 2013 Wahlwerbung zu betreiben, so beantragen Sie bitte , ggf. unter Verwendung eines Kopfbogens Ihrer Geschäftsstelle sowie Angabe der Plakatmenge und Größe die Erlaubnis zur Plakatierung.Der Antrag kann dann bearbeitet werden und Sie erhalten die Erlaubnis zur Wahlwerbung in der Stadt Kyritz entsprechend Ihres Antrages, soweit sie den Festlegungen der Allgemeinverfügung für die Wahlwerbung im Land Brandenburg nicht entgegen stehen.
| Uwe
|-
| 7959
| Ordnungsamtsleiter Dietmar Weisse<br>weisse@neustadt-dosse.de
| Mail/07.05.2013| &nbsp;gebührenfrei, keine Gebühren, Anzeige an Gemeinde und Landkreis (Straßenverkehrsbehörde)| &nbsp;2 Monate vor BTW| &nbsp;Lichtmasten sind erlaubt, an Kreuzungen und Straßenmündungen nicht,
| Uwe
|-
| Ordnungsamtsleiter?<br>gemeinde@heiligengrabe.de
| Mail/07.05.2013
| &nbsp;in den OT GT bis 5 Plakate maximal| &nbsp;2 Monate vor BTW
| &nbsp;
| Uwe
| 6186
| Ordnungsamtsleiterin Martina Vogel<br>ordnungsamt@wusterhausen.de
| Mail/07.05.2013, Mail am 27.05.2013 an buergermeister@wusterhausen.de| &nbsp;max. 100 Plakate, für Werbeschilder gibt es ein EXTRA Antragsformular! im Brief dabei!| &nbsp;2 Monate davor, unverzüglich danach entfernen| &nbsp;gem. allg. Vfg. des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr, nur Kabelbinder aus Plaste
| Uwe
|-
| 5435
| Ordnungsamtsleiterin Siglinde Voss<br>sieglinde.voss@amt-temnitz.de
| Mail/07.05.2013, mal am 27.05.2013 an susanne.dorn@amt-temnitz.de| &nbsp;5% aller Lichtmasten stehen pro Partei mindestens zur Verfügung für Plakatierung
| &nbsp;
| &nbsp;
|}
== HVL (2 von 2)==
{| {{prettytable}}
| Frau Hübner<br>k.huebner@amt-friesack.de
| Mail/07.05.2013
| &nbsp;maximal 100 Stück nach Antrag| &nbsp;2 Monate vor der Wahl bis 2 Tage nach der BTW| &nbsp;Nach eingehender Antragstellung wird ein Bescheid über die Sondernutzung zur Plakatierung erlassen. Ihnen wird damit gestattet im Amtsgebiet des Amtes Friesack innerhalb der geschlossenen Ortslagen ca.100 Plakattafeln oder Schilder aufzuhängen/anzubringen.
| Uwe
|-
4.282
Bearbeitungen