Unterstütze uns! Spende jetzt!

Prignitz-Ruppin/Archiv/Bundestagswahl 2013

Aus PiratenWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Regionalverband Prignitz-Ruppin | Vorstand | Regionalprogramm | Anträge & Beschlüsse | Treffen & Protokolle | Mitglieder | Dokumente | Finanzen/Material | Archiv

Hinweis: Der Regionalverband Prignitz-Ruppin ging zum 21.04.2018 im Regionalverband Nordbrandenburg auf. Diese Seiten werden lediglich zu dokumentarischen Zwecken aufbewahrt und nicht mehr aktualisiert.



Plakatierung | Infostände |


Plakatierung zur Bundestagswahl

lt. Landesregierung ist Plakatierung ab 2 Monate vor der Wahl möglich, danach sind die Plakate unverzüglich wieder abzubauen. Sie dürfen keine Sicheinschränkungen oder Lichteinschränkungen verursachen. Somit darf ab 22.07.2013 plakatiert werden!

Unterstützung / Koordinierung mit Berlin - Wünsche:

 technische und personelle Unterstützung bei der Plakatierung
 Script für auslesen von Geodaten aus Fotos -> Google Maps-Darstellung
 app: Piratenkarte
 Party auf dem Lande (mit Generator, Musik und Grillen)
 Franz-Jacob Str. 16-18 Zentrallager Piraten Berlin
 Berlin beginnt in der Nacht zum 4. August mit der Plakatierung
 bei konkreten Veranstaltungsterminen stehen die Berliner Piraten gerne zur Hilfe zur Verfügung
 Radtour Berliner Piraten zur Plakatierung?, Anreise mit RE6, Motorradgruppe, die Infostände anfährt?, 
 Regiotour (1h jeweils Infoveranstaltungen) mit Jungen Piraten Berlin

das Protokoll des Vernetzungstreffens findet ihr unter: http://wkberlin.piratenpad.de/BBTreff-2013-06-18?

Was ist zu plakatieren?

Landkreis Fläche Einwohner
Prignitz 2.123,31 km² 79.574
Ostprignitz-Ruppin 2.509,22 km² 99.753


Adressen des Kreiswahlleiters und seiner Stellvertreterin

Kreiswahlleiter Stellvertreterin des Kreiswahlleiters
Dietmar Tripke
dietmar.tripke@o-p-r.de
Tel.: 03391 688-3020
Fax: 03391 688-3002
Anette Löcher
annette.loether@lkprignitz.de
Tel.: 03876 713-395
Fax: 03876 713-291

PR (10 von 11)

Ort / Amt Einwohner Antrag an Wen? Antragstellung Form und Termin: max. Stückzahl: Plakatierung ab: Örtliche Besonderheiten: Verantwortlicher Pirat
Amt Bad Wilsnack/Weisen 6294 Ordnungsamtsleiter Gerald Neu
g.neu@amtbww.de
Mail/07.05.2013 keine Angaben! 2 Monate vor BTW, umgehender Abbau nach BTW es gilt die allg. Vfg de Minnisteriums zu Werbung 21.05.1999 Uwe
Amt Lenzen/Elbtalaue 4400 Ordnungsamtsleiter Herr Molz
molz@amtlenzen.de
Mail/07.05.2013, Mail an mail@amtlenzen.de am 27.05.2013 Antragsmenge ca. 40 Plakate Antrag am 24.06.2013 per FAX!   Uwe
Amt Meyenburg 4443 Ordnungsamtsleiter(in) ?
mail@amtmeyenburg.de
Mail/07.05.2013, Mail am 27.05.2013 keine Mengenbegenzung 2 Monate davor, unverzüglich danach entfernen gem. allg. Vfg. des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr Uwe
Amt Putlitz/Berge 5042 Ordnungsamtsleiter(in) ?
mail@amtputlitz-berge.de
Mail/07.05.2013, Mail am 27.05.2013 keine Mengenbegrenzung, jedoch nur Bäume nutzen! 2 Monate vor BTW, unverzüglich danach entfernen es dürfen KEINE STRA?ENLATERNEN genutzt werden, nur die Bäume, Baumstützen, Telefonmasten sind erlaubt, ansonsten werden die Plakate KOSTENPFLICHTIG entfernt!!! Uwe
Gemeinde Groß Pankow 4054 Ordnungsamtsleiterin Fr. Pflückhahn, 2.Stellv.Bm, mail@grosspankow.de Mail/07.05.2013 keine Mengenbegrenzung! 22.07. - 6.10. Genehmigung mit Auflagen erteilt (nicht an pilverbeschichteten Straßenlaternen plakatieren, keine Klebeaktionen, für Bundes- landes- und Kreisstraßen wird die Genehmigung des brandenb. Straßenbauamtes bzw. des Landkreises benötigt! Uwe
Gemeinde Gumtow 3589 Ordnungsamtsleiterin Ines Geisler
geisler@gemeindegumtow.de
Mail/07.05.2013, mal am 27.05.2013 an mail@gemeindegumtow.de keine Mengenbegrenzung 10% Erlass auf Gebühren bei Wahlwerbung (Default = 0,50€/Woche A3, 1€/Woche A2) entsprechend der Satzung über die Erlaubnis und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Gumtow (Sondernutzungssatzung) vom 21. April 2005, sowie der 1. Änderung der Satzung für die Erlaubnis und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Gumtow vom 06. Dezember 2007 bedarf jegliche Art von Plakatierung der Genehmigung durch die Gemeinde Gumtow.

Die Plakatierung ist gebührenpflichtig. Gemäß 1. Änderung der Satzung zur Sondernutzung wird in § 8 Abs. 6 ein Gebührenerlass von 10 % für Wahlwerbung gewährt. Beide Satzungen finden Sie unter www.gemeindegumtow.de (Satzungen). Als Anlage füge ich Ihnen ein Anmeldeformular bei, welches Sie mir ausgefüllt zurücksenden möchten. Danach erhalten Sie die Genehmigung mit entsprechenden Auflagen und den Gebührenbescheid.

Uwe
Gemeinde Karstädt 6250 Ordnungsamtsleiter Sven Steinbeck
sven.steinbeck@gemeinde-karstaedt.de
Mail/07.05.2013, mail am 27.05.2013 an buergermeister@gemeinde-karstaedt.de keine Mengenbegrenzungen 2Monate vor BTW, unverz. danach entfernen entspr. der allg. Vorschriften, nicht an unüberschaubaren Plätzen, ... und 4spurigen Straßen (gibt es dort überhaupt welche?) Uwe
Gemeinde Plattenburg 3580 Ordnungsamtsleiter Detlef Brenning
prignitz@gemeinde-plattenburg.de
Mail/07.05.2013 keine Mengenbegrenzung 2 Monate vor BTW, umgehender Abbau nach BTW Genehmigung wurde mit dem Schreiben gleich erteilt!!!, es gilt die allg. Vfg de Minnisteriums zu Werbung 21.05.1999 Uwe
Stadt Perleberg 12227 Ordnungsamtsleiter Hans Rothbauer
h.rothbauer@stadt-perleberg.de
Mail/07.05.2013     unter www.wahlen.brandenburg.de finden Sie die Allgemeinverfügung zu Lautsprecher- und Plakatwerbung

aus Anlass von Wahlen. Ansprechpartner ist das Ordnungsamt, Herr Kazmierczak, Tel. 03876/781344.

Uwe
Stadt Pritzwalk 12390 Ordnungsamtsleiter Dr. R. Thiel
r.thiel@pritzwalk.de
Mail/07.05.2013 max 40 Standorte in der Stadt und 40 in den Orts- und Gemeindeteilen, 2 Miteinader (beideseitige) Plakate gelten als 1 in der Zählung   Genehmigung der Sraßenbaubehörde, mehr als 10m vor und hinter Kreuzungen entfernt, keine Verkehrszeichen beeinflussen, Kunststoffbänder oder passende Metallvorrichtungen sind zu nutzen, Antrag auf Sondernutzung in Papierform liegt bei! Uwe
Stadt Wittenberge 18114 Ordnungsamtsleiter Gotthard Poorten
ordnungsamt@wittenberge.de
Mail/07.05.2013 max 200 Plakate 2 Monate vor BTW, umgehender Abbau (max. 14 Tage nach Wahl) nicht vor oder in der Nähe von Wahllokalen, Schulen, nicht zwischen Stern und Bahnstr/Karl Marx Str. und Hauptgeschäftsbereich Bahnstr. Erlaubt sind Lichtmasten, Bäume,... Uwe
Ort / Amt Einwohner Antrag an Wen? Antragstellung Form und Termin: max. Stückzahl: Plakatierung ab: Örtliche Besonderheiten: Verantwortlicher Pirat

OPR (10 von 10)

Ort / Amt Einwohner Antrag an Wen? Antragstellung Form und Termin: max. Stückzahl: Plakatierung ab: Örtliche Besonderheiten: Verantwortlicher Pirat
Stadt Neuruppin 31508 Ordnungsamtsleiterin Anette Friedrich
annette.friedrichs@stadtneuruppin.de
Mail/07.05.2013 100 pro Partei maximal frei, nicht in Gebieten A und B (August-Bebel-Str, Friedrich-Engels-Str, Seeufer zw. Steinstr und Präsidentenstr.; 2 Monate vor BTW, Entfernung unverzüglich nach den Wahlen schriftl. Antrag, Verwaltungsgebühr 19,80€, mind. 4 Wochen vor Plakatierung, Anz. Zeitraum, Göße ist anzugeben, Menge im Gebührenpfl. Berich und gebührenfreien Bereich Uwe
Gemeinde Fehrbellin 8700 Ordnungsamtsleiter Herr Wolski
p.wolski@gemeinde-fehrbellin.de
Mail/07.05.2013 Mengenbegrenzung wird vorbehalten nach Antrag und Vgl. zu anderen Parteien 2 Monate vor BTW, Entfernung unverzüglich nach den Wahlen schriftl. Antrag mit Mengen pro Ortsteil der Gemeinde Fehrbellin Uwe
Amt Lindow (Mark) 3064 Ordnungsamtsleiter Weidemann
weidemann@amt-lindow-mark.de
Mail/07.05.2013 keine Grenzen 2 Monate vor BTW, Entfernung unverzüglich nach den Wahlen Ausgeschlossen ist jedoch, Werbung an den Altstadtlaternen der Straße des Friedens in Lindow anzubringen Uwe
Stadt Rheinsberg 8400 Ordnungsamtsleiterin Steffi Muscheiko
muscheiko@rheinsberg.de
Mail/07.05.2013, mal am 27.05.2013 an rau@rheinsberg.de Menge wird vorgegeben!!! 2 Monate vor der BTW, unverzüglich danach entfernen Auf Grund von Erfahrungen der letzten Wahl rechnet die Stadt Rheinsberg mit ca. neun bis elf Parteien, welche plakatieren möchten. Somit wägen wir in unserer Ermessensentscheidung ab, wie wir den Schutz des historischen Stadtkerns durchsetzen können und damit mit der Vielzahl von Plakaten städtebauliche und sonstige öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. In dem Sondernutzungsbescheid der Stadt Rheinsberg werden Ihnen somit die Plakatflächen in der Kernstadt Rheinsberg und den umliegenden Ortschaften benannt. Plakatwerbung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen sowie am Innenrand von Kurven. Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechselungen mit Verkehrszeichen und -Einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen. Das Annageln von Plakaten an Straßenbäumen sowie die Befestigung von Werbeträger und Plakaten an Pfosten vorhandener Verkehrszeichen und -Einrichtungen sind unzulässig. Uwe
Stadt Wittstock 25000 Ordnungsamtsleiter Herr Schönberg
h.schoenberg@stadt-wittstock.de
Mail/07.05.2013, Mail am 27.05.2013 an m.roehl@stadt-wittstock.de   http://daten.verwaltungsportal.de/dateien/dienstleistung/255839da53313075d5b99e135aeb484e_antragsformular_plakatierung.pdf   Uwe
Stadt Kyritz 9449 Ordnungsamtsleiter Raik Grützmacher
ordnungsamt-schule@kyritz.de
Mail/07.05.2013, Mail am 27.05.2013 an stadtverwaltung@kyritz.de keine Die Erlaubnis für Wahlwerbung der zugelassenen politischen Parteien und Vereinigungen erfolgt jedoch auch in Kyritz auf der Grundlage der im gesamten Land Brandenburg gültigen Allgemeinverfügung. die Erlaubnis zur Plakatierung in der Stadt Kyritz mit ihren Ortsteilen wird generell nach der Satzung über die Erlaubnis und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Kyritz vom 29.11.2004 mit der Änderung vom 05.07.2005

erteilt. Sollten Sie die Absicht haben in der Stadt Kyritz zur Bundestagswahl 2013 Wahlwerbung zu betreiben, so beantragen Sie bitte , ggf. unter Verwendung eines Kopfbogens Ihrer Geschäftsstelle sowie Angabe der Plakatmenge und Größe die Erlaubnis zur Plakatierung. Der Antrag kann dann bearbeitet werden und Sie erhalten die Erlaubnis zur Wahlwerbung in der Stadt Kyritz entsprechend Ihres Antrages, soweit sie den Festlegungen der Allgemeinverfügung für die Wahlwerbung im Land Brandenburg nicht entgegen stehen.

Uwe
Amt Neustadt (Dosse) 7959 Ordnungsamtsleiter Dietmar Weisse
weisse@neustadt-dosse.de
Mail/07.05.2013 gebührenfrei, keine Gebühren, Anzeige an Gemeinde und Landkreis (Straßenverkehrsbehörde) 2 Monate vor BTW Lichtmasten sind erlaubt, an Kreuzungen und Straßenmündungen nicht, Uwe
Gemeinde Heiligengrabe 4638 Ordnungsamtsleiter?
gemeinde@heiligengrabe.de
Mail/07.05.2013 in den OT GT bis 5 Plakate maximal 2 Monate vor BTW   Uwe
Gemeinde Wusterhausen/Dosse 6186 Ordnungsamtsleiterin Martina Vogel
ordnungsamt@wusterhausen.de
Mail/07.05.2013, Mail am 27.05.2013 an buergermeister@wusterhausen.de max. 100 Plakate, für Werbeschilder gibt es ein EXTRA Antragsformular! im Brief dabei! 2 Monate davor, unverzüglich danach entfernen gem. allg. Vfg. des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr, nur Kabelbinder aus Plaste Uwe
Amt Temnitz 5435 Ordnungsamtsleiterin Siglinde Voss
sieglinde.voss@amt-temnitz.de
Mail/07.05.2013, mal am 27.05.2013 an susanne.dorn@amt-temnitz.de 5% aller Lichtmasten stehen pro Partei mindestens zur Verfügung für Plakatierung     Uwe
Ort / Amt Einwohner Antrag an Wen? Antragstellung Form und Termin: max. Stückzahl: Plakatierung ab: Örtliche Besonderheiten: Verantwortlicher Pirat

HVL (2 von 2)

Ort / Amt Einwohner Antrag an Wen? Antragstellung Form und Termin: max. Stückzahl: Plakatierung ab: Örtliche Besonderheiten: Verantwortlicher Pirat
Amt Friesack 31508 Frau Hübner
k.huebner@amt-friesack.de
Mail/07.05.2013 maximal 100 Stück nach Antrag 2 Monate vor der Wahl bis 2 Tage nach der BTW Nach eingehender Antragstellung wird ein Bescheid über die Sondernutzung zur Plakatierung erlassen. Ihnen wird damit gestattet im Amtsgebiet des Amtes Friesack innerhalb der geschlossenen Ortslagen ca.100 Plakattafeln oder Schilder aufzuhängen/anzubringen. Uwe
Amt Rhinow 5435
amtsdirektor@rhinow.de
Mail/07.05.2013 keine Begrenzung, jedoch sollten andere auch plakatieren können 22.07.2013 In der Ortslage Großderschau ist nicht an den Straßenbeleuchtungseinrichtungen zu plakatieren, die Plakatierung ist mind. 1 Woche vorher anzuzeigen Uwe
Ort / Amt Einwohner Antrag an Wen? Antragstellung Form und Termin: max. Stückzahl: Plakatierung ab: Örtliche Besonderheiten: Verantwortlicher Pirat