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Änderungen

Prignitz-Ruppin/Archiv/Bundestagswahl 2013

2.209 Bytes hinzugefügt, 11:54, 26. Okt. 2017
K
* Howto Plakatieren [https://wiki.piratenpartei.de/Plakat/Montage Link zum Bundeswiki]
Unterstützung / Koordinierung mit Berlin
- Wünsche:
technische und personelle Unterstützung bei der Plakatierung
Script für auslesen von Geodaten aus Fotos -> Google Maps-Darstellung
app: Piratenkarte
Party auf dem Lande (mit Generator, Musik und Grillen)
Franz-Jacob Str. 16-18 Zentrallager Piraten Berlin
Berlin beginnt in der Nacht zum 4. August mit der Plakatierung
bei konkreten Veranstaltungsterminen stehen die Berliner Piraten gerne zur Hilfe zur Verfügung
Radtour Berliner Piraten zur Plakatierung?, Anreise mit RE6, Motorradgruppe, die Infostände anfährt?,
Regiotour (1h jeweils Infoveranstaltungen) mit Jungen Piraten Berlin
das Protokoll des Vernetzungstreffens findet ihr unter: http://wkberlin.piratenpad.de/BBTreff-2013-06-18?
 
Was ist zu plakatieren?
{| {{prettytable}}
! bgcolor="#ff8800" align="left" | Landkreis
! bgcolor="#ff8800" align="left" | Fläche
! bgcolor="#ff8800" align="left" | Einwohner
|-
| Prignitz
| 2.123,31 km²
| 79.574
|-
| Ostprignitz-Ruppin
| 2.509,22 km²
| 99.753
|}
 
Adressen des Kreiswahlleiters und seiner Stellvertreterin
|}
== PR (9 10 von 11) ==
{| {{prettytable}}
| Ordnungsamtsleiter Herr Molz<br>molz@amtlenzen.de
| Mail/07.05.2013, Mail an mail@amtlenzen.de am 27.05.2013
| &nbsp;Antragsmenge ca. 40 Plakate| &nbsp;Antrag am 24.06.2013 per FAX!
| &nbsp;
| Uwe
| Ordnungsamtsleiterin Ines Geisler<br>geisler@gemeindegumtow.de
| Mail/07.05.2013, mal am 27.05.2013 an mail@gemeindegumtow.de
| &nbsp;keine Mengenbegrenzung| &nbsp;10% Erlass auf Gebühren bei Wahlwerbung (Default = 0,50€/Woche A3, 1€/Woche A2)| &nbsp;entsprechend der Satzung über die Erlaubnis und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Gumtow (Sondernutzungssatzung) vom 21. April 2005, sowie der 1. Änderung der Satzung für die Erlaubnis und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Gumtow vom 06. Dezember 2007 bedarf jegliche Art von Plakatierung der Genehmigung durch die Gemeinde Gumtow.Die Plakatierung ist gebührenpflichtig.Gemäß 1. Änderung der Satzung zur Sondernutzung wird in § 8 Abs. 6 ein Gebührenerlass von 10 % für Wahlwerbung gewährt.Beide Satzungen finden Sie unter www.gemeindegumtow.de (Satzungen).Als Anlage füge ich Ihnen ein Anmeldeformular bei, welches Sie mir ausgefüllt zurücksenden möchten. Danach erhalten Sie die Genehmigung mit entsprechenden Auflagen und den Gebührenbescheid.
| Uwe
|-
|}
== OPR (7 10 von 10)==
{| {{prettytable}}
| Mail/07.05.2013, Mail am 27.05.2013 an m.roehl@stadt-wittstock.de
| &nbsp;
| &nbsp;http://daten.verwaltungsportal.de/dateien/dienstleistung/255839da53313075d5b99e135aeb484e_antragsformular_plakatierung.pdf
| &nbsp;
| Uwe
| Ordnungsamtsleiterin Siglinde Voss<br>sieglinde.voss@amt-temnitz.de
| Mail/07.05.2013, mal am 27.05.2013 an susanne.dorn@amt-temnitz.de
| &nbsp;5% aller Lichtmasten stehen pro Partei mindestens zur Verfügung für Plakatierung
| &nbsp;
| &nbsp;
4.282
Bearbeitungen