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Prignitz-Ruppin/Position: Unterschied zwischen den Versionen

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Art. 1-4, jedoch auch Art. 5, Absatz (2)<br />
 
Art. 1-4, jedoch auch Art. 5, Absatz (2)<br />
(d.h. Art. 5, Absatz (1) wird bei bei Eintritt von (1) durch Verletzung des GG ungültig!)
 

Version vom 20. April 2012, 18:15 Uhr

Die Mitglieder des RV distanzieren sich nachdrücklich von jeglichem
² rechtsradikalem Gedankengut und
³ rechtsradikaler Ideologie!

1)
Die Mitglieder des RV werden keine Äußerungen von ² & ³ in mündlicher, schriftlicher
oder visueller Form von Mitgliedern des RV, des LV oder anderer Gliederungen
der Piratenpartei Deutschland oder anderer nationaler oder internationaler Teile
der Piratenpartei tolerieren oder billigen!

Die Mitglieder des RV erwarten bei Nachweis der Bedingungen die unter 1) aufgeführt werden
ein schnellstmögliches Ausschlussverfahren aus der Piratenpartei und eine Beendigung der
Mitgliedschaft des Mitglieds, dem nachfolgend eine möglichst breitgefächerte Information der
in Frage kommenden öffentlichen Medien über das Ergebnis des Ausschlussverfahrens.

Das ² und die ³ widersprechen den Grundsätzen der Piratenpartei. Mitglieder haben demgemäß
mit der Unterzeichnung ihres Mitgliedsantrages den Bedingungen der Mitgliedschaft und den
allgemeinen Grundsätzen der Parteisatzung zugestimmt. Dementsprechend ist die Verbreitung
von ² und ³ durch Mitglieder der Partei als pateischädigendes Verhalten einzuordnen und ein
Ausschluss des Mitglieds die angemessene und notwendige Reaktion der Gliederung oder der
übergeordneten Gliederung.


Auf diese Position bezogene Qellen:
Satzung der PP Deutschland:
http://wiki.piratenpartei.de/Satzung
Siehe...
1. Abschnitt A, §5 & §6, in §6 die Punkte (1) bis (5)

Da die PP sich ausdrücklich zum Grundgesetz bekennt:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/
Siehe...
Art. 1-4, jedoch auch Art. 5, Absatz (2)