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Westbrandenburg/HV 2020-1: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PiratenWiki
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{{PM_TopNavigation}}
 
{{PM_TopNavigation}}
Ahoi Mitglieder und Interessierte,<br>
+
= Einladung =
<br>
+
<blockquote>Ahoi Mitglieder und Interessierte,
hiermit lädt Dich der Vorstand des Regionalverbandes Westbrandenburg herzlich zur Mitgliederversammlung in das Landhaus Märkische Zauche ein.<br>
+
Datum: 10.10.2020<br>
+
ACHTUNG: Änderung Termin zur Hauptversammlung - Die Mitgliederversammlung am 10. Oktober 2020 kann leider aus organisatorischen Gründen nicht stattfinden. Der der Hauptversammlung zugrundeliegende Beschluss wurde vom Regionalvorstand aufgehoben.
Zeit:  Akkreditierung ab 10:45 Uhr; Beginn um 11:00 Uhr<br>
+
Neuer Termin für die Mitgliederversammlung 2020.1:
Ort:  Landhaus Märkische Zauche, Hauptstr. 10b in 14822<br>
+
Hiermit lädt Dich der Vorstand des Regionalverbandes Westbrandenburg herzlich zur Mitgliederversammlung in das Landhaus Märkische Zauche ein.
Jeserig Gemeinde Mühlenfliess<br>
+
Datum: 17.10.2020
<br>
+
Zeit:  Akkreditierung ab 10:45 Uhr; Beginn um 11:00 Uhr
Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses vom 27.07.2020 - https://wiki.piratenbrandenburg.de/Region_West/Vorstand/Beschluss/2020-009 <br>
+
Ort:  Landhaus Märkische Zauche, Hauptstr. 10b in 14822
<br>
+
Jeserig Gemeinde Mühlenfliess
Zentrales  Thema der Hauptversammlung wird die Auflösung des Regionalverbandes Westbrandenburg sowie -im Falle der Auflösung der<br>
+
Gliederung- die weitere Verwendung der Mittel sein.<br>
+
Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses vom 25.09.2020 - https://wiki.piratenbrandenburg.de/Region_West/Vorstand/Beschluss/2020-013
<br>
+
Folgende Tagesordnung ist für diese Versammlung vorgesehen:<br>
+
Zentrales  Thema der Hauptversammlung wird die Änderung der Satzung des Regionalverbandes Westbrandenburg (Verwendung der Mittel des Regionalverbandes) sein.  
TOP 01 – Eröffnung und Begrüßung durch den Vorstand<br>
+
Folgende Tagesordnung ist für diese Versammlung vorgesehen:
TOP 02 – Wahl des Versammlungsleiters<br>
+
 
TOP 03 – Wahl des/der Protokollführer/s<br>
+
TOP 01 – Eröffnung und Begrüßung durch den Vorstand
TOP 04 – Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung<br>
+
TOP 02 – Wahl des Versammlungsleiters
TOP 05 – Feststellung der Beschlussfähigkeit<br>
+
TOP 03 – Wahl des/der Protokollführer/s
TOP 06 – Beschluss der Tagesordnung<br>
+
TOP 04 – Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung
TOP 07 – Beschluss über die Zulassung von Gästen<br>
+
TOP 05 – Feststellung der Beschlussfähigkeit  
TOP 08 – Beschluss über die Zulassung von Audio- und Videoaufnahmen<br>
+
TOP 06 – Beschluss der Tagesordnung
TOP 09 – Beschluss der Geschäftsordnung<br>
+
TOP 07 – Beschluss über die Zulassung von Gästen
TOP 10 – Wahl der Rechnungsprüfer<br>
+
TOP 08 – Beschluss über die Zulassung von Audio- und Videoaufnahmen
TOP 11 – Tätigkeitsberichte der Vorstände<br>
+
TOP 09 – Beschluss der Geschäftsordnung
TOP 12 – Bericht der Kassenprüfer<br>
+
TOP 10 – Satzungsänderungsanträge
TOP 13 – Bericht der Rechnungsprüfer<br>
+
   
TOP 15 – Entlastung des Vorstandes<br>
+
Aktuell liegen folgende Anträge vor (eingereicht und bestätigt 10.08.2020):
TOP 16 – ggf. Vorstellung der Kandidaten und Wahl der Kassenprüfer<br>
+
TOP 17 – Satzungsänderungsanträge<br>
+
SÄA001 - Verbleib der Mittel bei Auflösung der Gliederung
TOP 18 – Sonstige Anträge<br>
+
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
TOP 19 – Sonstiges<br>
+
§ 13(4) der Regionalsatzung wird wie folgt geändert:
TOP 20 – Schließen der Versammlung<br>
+
Alte Fassung
<br>
+
"§ 13 Satzungs- und Programmänderung
Jedes stimmberechtigte Mitglied des Regionalverbandes Westbrandenburg kann auf der Hauptversammlung sein Stimmrecht ausüben.<br>
+
Beachte aber bitte, dass Dein Stimmrecht auf der Hauptversammlung an die Zahlung Deines Mitgliedsbeitrages gebunden ist (§ 3 IV der<br>
+
(4) 1Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die
Regionalsatzung i.V. § 3 IV der Landessatzung sowie § 4 (4) der Bundessatzung); die Zahlung kann auch vor Ort in bar erfolgen.<br>
+
einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung  entsprechende Anwendung.
Bitte denke daran, ein Lichtbilddokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) mitzuführen, um bei der Akkreditierung Probleme zu <br>vermeiden.<br>
+
2§ 28 Absatz 4 der Landessatzung findet keine Anwendung. 3Bei einer
Aktuelle Infos zur Mitgliederversammlung findest du im Piraten-Wiki auf dieser Seite<br>
+
Auflösung fällt das Vermögen des Regionalverbandes dem Landesverband
Anträge für die Mitgliederversammlung kannst du direkt an den Regionalvorstand richten.<br>
+
Brandenburg zu."
- per Mail: west@piratenbrandenburg.de <br>
+
Neue Fassung
- per Briefpost: Piratenpartei, RV Westbrandenburg, Marktplatz 10 in 14806 Bad Belzig<br>
+
"§ 13 Satzungs- und Programmänderung
<br>
+
Bitte beachte bei der Antragstellung die sich aus der Regionalsatzung ergebende Frist für die Einstellung von Anträgen:<br>
+
(4) 1Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die
Nach § 9 (1) der Regionalsatzung können Satzungsanträge sowie Anträge, die auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt werden<br>
+
einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung  entsprechende Anwendung.
sollen, im laufenden Jahr gestellt werden, spätestens jedoch sind sie vier Wochen vor Tagungsbeginn der kommenden Hauptversammlung <br>einzureichen.<br>
+
2§ 28 Absatz 4 der Landessatzung findet keine Anwendung. 3 Über das
<br>
+
Vermögen entscheidet im Falle der Auflösung der Regionalparteitag."
Aktuell liegen folgende Anträge vor (jeweils eingereicht 10.08.2020):<br>
+
 
<br>
+
Begründung:
SÄA001 - Verbleib der Mittel bei Auflösung der Gliederung<br>
+
Die Änderung in der Regionalsatzung vollzieht die Reglung von § 28 (5) der
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:<br>
+
Landessatzung nach. Sie gibt den Mitgliedern der Gliederung die finale
§ 13(4) der Regionalsatzung wird wie folgt geändert:<br>
+
Möglichkeit zur Entscheidung über den Verbleib des vorhandenen Vermögens
Alte Fassung*<br>
+
im Falle der Auflösung der Gliederung.
"§ 13 Satzungs- und Programmänderung<br>
+
 
...<br>
+
TOP 11 – Sonstiges
(4) 1Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die<br>
+
TOP 12 – Schließen der Versammlung
einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung  entsprechende Anwendung.<br>
+
 
2§ 28 Absatz 4 der Landessatzung findet keine Anwendung. 3Bei einer<br>
 
Auflösung fällt das Vermögen des Regionalverbandes dem Landesverband<br>
 
Brandenburg zu."<br>
 
Neue Fassung*<br>
 
"§ 13 Satzungs- und Programmänderung<br>
 
...<br>
 
(4) 1Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die<br>
 
einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung  entsprechende Anwendung.<br>
 
2§ 28 Absatz 4 der Landessatzung findet keine Anwendung. 3 Über das<br>
 
Vermögen entscheidet im Falle der Auflösung der Regionalparteitag."<br>
 
<br>
 
Begründung:<br>
 
Die Änderung in der Kreissatzung vollzieht die Reglung von § 28 (5) der<br>
 
Landessatzung nach. Sie gibt den Mitgliedern der Gliederung die finale<br>
 
Möglichkeit zur Entscheidung über den Verbleib des vorhandenen Vermögens<br>
 
im Falle der Auflösung der Gliederung.<br>
 
<br>
 
 
<hr>
 
<hr>
<br>
+
Sonstiger Antrag 001 - Antrag auf Auflösung der Gliederung<br>
+
Jedes stimmberechtigte Mitglied des Regionalverbandes Westbrandenburg kann auf der Hauptversammlung sein Stimmrecht ausüben.
<br>
+
Beachte aber bitte, dass Dein Stimmrecht auf der Hauptversammlung an die Zahlung Deines Mitgliedsbeitrages gebunden ist (§ 3 IV der
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:<br>
+
Regionalsatzung i.V. § 3 IV der Landessatzung sowie § 4 (4) der Bundessatzung); die Zahlung kann auch vor Ort in bar erfolgen.
<br>
+
Bitte denke daran, ein Lichtbilddokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) mitzuführen, um bei der Akkreditierung Probleme zu
1. Der Regionalverband Westbrandenburg wird zum 31.12.2020 aufgelöst.<br>
+
vermeiden.
2. Mit der Durchführung/Abwicklung sämtlicher Vorgänge zur Auflösung des<br>
+
Aktuelle Infos zur Mitgliederversammlung findest du im Piraten-Wiki auf dieser Seite
RV Westbrandenburg wird der (bisherige) Schatzmeister Raoul Schramm beauftragt.<br>
+
Anträge für die Mitgliederversammlung kannst du direkt an den Regionalvorstand richten.
<br>
+
per Mail:  west@piratenbrandenburg.de
Sämtliche im Rahmen der Auflösung anfallenden Kosten dürfen durch Raoul<br>
+
per Briefpost: Piratenpartei, RV Westbrandenburg, Marktplatz 10 in 14806 Bad Belzig
Schramm aus den verbleibenden Mitteln des RV Westbrandenburg beglichen<br>
+
 
werden.<br>
+
Bitte beachte bei der Antragstellung die sich aus der Regionalsatzung ergebende Frist für die Einstellung von Anträgen:
<br>
+
Aktuell liegen folgende Anträge vor (eingereicht 25.09.2020):
Begründung:<br>
+
 
<br>
+
SÄA001 - Verbleib der Mittel bei Auflösung der Gliederung
Auf dem Landesparteitag 2020.1 der Piratenpartei, LV Brandenburg am 20.<br>
+
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Juni wurde aus Sicht des Regionalvorstandes (Beschluss 2020 - 008) durch<br>
+
§ 13(4) der Regionalsatzung wird wie folgt geändert:
die Versammlung als auch durch das Handeln des Landesvorstandes im<br>
+
Alte Fassung*
Vorfeld eklatant mit den Grundsätzen der Piratenpartei Deutschland<br>
+
"§ 13 Satzungs- und Programmänderung
gebrochen. Einem kriminell gewordenen Mitglied des Landesverbandes, das<br>
+
 
nach eigener und öffentlicher Aussage bereits 164 Einträge im<br>
+
(4) 1Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die
Bundeszentralregister vorzuweisen hat und vom Amtsgericht wegen einer<br>
+
einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung  entsprechende Anwendung.
Straftat gegen den damaligen Vorsitzenden des RV DOS im Rahmen des<br>
+
2§ 28 Absatz 4 der Landessatzung findet keine Anwendung. 3Bei einer
Kommunalwahlkampfs 2019 verurteilt wurde, wurde von der Versammlung und<br>
+
Auflösung fällt das Vermögen des Regionalverbandes dem Landesverband
wird vom Landesvorstand die Treue gehalten. Er konnte (ebenfalls am<br>
+
Brandenburg zu."
20.06.2020) mit vorausgegangener Unterstützung aus dem Landesvorstand<br>
+
Neue Fassung*
heraus neuer Vorsitzender des Regionalverbandes Dahme-Oder-Spree<br>
+
"§ 13 Satzungs- und Programmänderung
werdenGleichzeitig werden Bestrebungen unliebsamer Mitglieder,<br>
+
 
Aufklärung und Öffentlichmachung dieser Umstände zu erreichen, durch den<br>
+
(4) 1Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die
Landesvorstand per Ordnungsmaßnahme auf „Aberkennung der Fähigkeit ein<br>
+
einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung  entsprechende Anwendung.
Parteiamt zu führen“ versucht zu unterbinden bzw. sanktioniert.<br>
+
2§ 28 Absatz 4 der Landessatzung findet keine Anwendung. 3 Über das
In dieser kontroversen Situation haben Mitglieder des Landesvorstandes<br>
+
Vermögen entscheidet im Falle der Auflösung der Regionalparteitag."
auf dem Landesparteitag mit ihren Redebeiträgen den Landesverband weiter<br>
+
gespalten, die Kontroverse befeuert und der Landesvorstand hat das zu<br>
+
Begründung:
seinen Aufgaben gehörende Ziel einer Einigung des Landesverbandes<br>
+
Die Änderung in der Regionalsatzung vollzieht die Reglung von § 28 (5) der
verpasst. Das Verhalten des Landesvorstandes stellt aus unserer Sicht<br>
+
Landessatzung nach. Sie gibt den Mitgliedern der Gliederung die finale
einen eklatanten Bruch mit den Grundsätzen der Piratenpartei, wie sie im<br>
+
Möglichkeit zur Entscheidung über den Verbleib des vorhandenen Vermögens
Parteiprogramm festgeschrieben sind, dar. Die Piratenpartei steht für<br>
+
im Falle der Auflösung der Gliederung.
Opfer und nicht für Täterschutz. Sie steht zudem für Transparenz. Beide<br>
+
 
Grundsätze wurden hier grob verletzt.<br>
+
Wir freuen uns über euer zahlreiches Erscheinen und stehen gerne für Nachfragen zur Verfügung.
Eine weitere Zusammenarbeit wie auch die Mitgliedschaft im Landesverband<br>
+
Mit freundlichen Grüßen Euer Regionalvorstand
Brandenburg kommt für uns als Mitglieder des Regionalvorstandes<br>
+
Westbrandenburg nicht in Betracht. Wir stehen zu den Grundsätzen der<br>
+
i.A. Raoul Schramm
Piratenpartei Deutschland und sehen uns daher gezwungen die notwendigen<br>
+
Konsequenzen zu ziehen. Wir bringen die Möglichkeit zur Abwicklung des<br>
+
Schatzmeister RV West
Regionalverbandes West per Mitgliederversammlung auf den Weg! Wir zeigen<br>
+
Piratenpartei Deutschland - LV Brandenburg
uns solidarisch mit allen Mitgliedern des Landesverbandes, die unsere<br>
+
</blockquote>
Einschätzung teilen und ebenfalls einen Wechsel des Landesverbandes -sei<br>
+
= Protokoll =
es nach Berlin oder Sachsen- anstreben.<br>
+
 
<br>
+
== TOP 01 – Eröffnung und Begrüßung durch den Vorstand ==
<hr>
+
: Andreas eröffnet die Sitzung um 11:30 Uhr.
<br>
+
Sonstiger Antrag 002 - Antrag zum Verbleib der Mittel des RV<br>
+
== TOP 02 – Wahl des Versammlungsleiters ==
Westbrandenburg nach dessen Auflösung<br>
+
: Andreas wird einstimmig zum Versammlungsleiter gewählt
<br>
+
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:<br>
+
== TOP 03 – Wahl des/der Protokollführer/s ==
<br>
+
: Raoul wird zum Protokollführer gewählt
Das Vermögen des RV Westbrandenburg fällt -im Falle einer Auflösung- dem<br>
+
<br>
+
== TOP 04 – Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung ==
1. Landesverband Brandenburg<br>
+
: Einladung am 26.09.2020, die form- und fristgerechte Einberufung (§ 6 (3) Satzung des Regionalverbandes) wird festgestellt.
2. dem Landesverband Berlin<br>
+
3. einer -durch die Mitglieder des Regionalparteitages zu benennenden-<br>
+
== TOP 05 – Feststellung der Beschlussfähigkeit ==
anderen Gliederung der Piratenpartei<br>
+
: Es sind 6 Akkredierte (von 17 Stimmberechtigten) anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeitgegeben (siehe "§ 12 (2) Landessatzung).
<br>
+
   
zu.<br>
+
== TOP 06 – Beschluss der Tagesordnung ==
<br>
+
: Die vorgesehene Tagesordnung wird angenommen und einstimmig so beschlossen.
Begründung:<br>
+
<br>
+
== TOP 07 – Beschluss über die Zulassung von Gästen ==
Gegenstand des Regionalparteitages 2020.1 ist die Auflösung der<br>
+
: Gäste werden zugelassen. Einstimmig so beschlossen.
Gliederung RV Westbrandenburg.<br>
+
<br>
+
== TOP 08 – Beschluss über die Zulassung von Audio- und Videoaufnahmen ==
Im Falle der Auflösung der Gliederung ist, sofern der Antrag auf Änderung der Satzung zum Verbleib des Vermögens (im Falle einer<br>
+
: Audio- und Videoaufnahmen werden zugelassen. Einstimmig so beschlossen.
Auflösung) angenommen wird, durch die Mitglieder des Regionalparteitages über den weiteren Verbleib der Mittel des RV Westbrandenburg zu entscheiden.<br>
+
<br>
+
== TOP 09 – Beschluss der Geschäftsordnung ==
Ich schlage für den weiteren Verbleib der Mittel einen der im Antrag genannten Landesverbände vor, also entweder den Landesverband<br>
+
: Die am 03.10.2018 beschlossene Geschäftsordnung für Hauptversammlungen des RV Westbrandenburg soll<br> mit nachfolgender Änderung angewendet werden. Einstimmig so beschlossen (sowohl Änderung als auch<br> geänderte Geschäftsordnung).
Brandenburg oder alternativ den Landesverband Berlin. Für weitere Vorschläge der Mitglieder unserer Gliederung bin ich offen.<br>
+
 
<br>
+
: <u>Änderung:</u>
<hr>
+
:* § 19 Anträge in der Versammlung
<br>
+
:: (1) Jedes Mitglied des Landesverbandes hat im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen das Recht<br> Anträge zu stellen.  
Wir freuen uns über euer zahlreiches Erscheinen und stehen gerne für Nachfragen zur Verfügung.<br>
+
 
Mit freundlichen Grüßen Euer Regionalvorstand<br>
+
: in
<br>
+
 
-- <br>
+
:* § 19 Anträge in der Versammlung
i.A. Raoul Schramm<br>
+
:: (1) Jedes Mitglied des Regionalverbandes hat im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen das Recht<br> Anträge zu stellen.)
<br>
+
 
Schatzmeister RV West<br>
+
== TOP 10 – Satzungsänderungsanträge ==
Piratenpartei Deutschland - LV Brandenburg<br>
+
:* Aktuell liegen folgende Anträge vor (eingereicht und bestätigt 10.08.2020):
 +
 +
:* SÄA001 - Verbleib der Mittel bei Auflösung der Gliederung
 +
:: Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
 +
:: § 13(4) der Regionalsatzung wird wie folgt geändert:
 +
:: Alte Fassung*
 +
:: "§ 13 Satzungs- und Programmänderung
 +
 
 +
:: (4) 1Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die
 +
:: einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung  entsprechende Anwendung.
 +
:: 2§ 28 Absatz 4 der Landessatzung findet keine Anwendung. 3Bei einer
 +
:: Auflösung fällt das Vermögen des Regionalverbandes dem Landesverband
 +
:: Brandenburg zu."
 +
:: Neue Fassung*
 +
:: "§ 13 Satzungs- und Programmänderung
 +
 
 +
:: (4) 1Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die
 +
:: einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung  entsprechende Anwendung.
 +
:: 2§ 28 Absatz 4 der Landessatzung findet keine Anwendung. 3 Über das
 +
:: Vermögen entscheidet im Falle der Auflösung der Regionalparteitag."
 +
 +
:* Begründung:
 +
:: Die Änderung in der Regionalsatzung vollzieht die Reglung von § 28 (5) der
 +
:: Landessatzung nach. Sie gibt den Mitgliedern der Gliederung die finale
 +
:: Möglichkeit zur Entscheidung über den Verbleib des vorhandenen Vermögens
 +
:: im Falle der Auflösung der Gliederung.
 +
 +
:* Antragsteller stellt seinen Antrag vor
 +
 +
:: Versammlungsleier weist darauf hin, dass die Annahme einer Satzungsänderung einer 2/3-Mehrheit<br> bedarf (Satzung des RV Westbrandenburg: § 13 Satzungs- und Programmänderung(1) 1Diese Satzung kann,<br> sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, von der Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit<br> der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geändert werden.)<br>
 +
 
 +
:* Abstimmung:
 +
:: Dafür 6
 +
:: Dagegen 0
 +
:: Enthaltung 0
 +
:: Ergebnis: angenommen
 +
 +
== TOP 11 – Sonstiges ==
 +
 
 +
: Es wird ein Meinungsbild zur Notwendigkeit der für heute angesetzten zweiten Mitgliederversammlung erfragt
 +
:* Die Versammlung sieht einstimmig keine Notwendigkeit zur Wahrehmung einer zweiten Mitgliederversammlung
 +
: Es wird ein Meinungsbild zur geplanten Auflösung des Regionalverbandes erfragt
 +
:* Die Versammlung unterstützt einstimmig das Ansinnen einer Auflösung des Regionalverbandes zum Ende des Jahres
 +
: Räumung/Renovierung der Regionalgeschäftsstelle M10
 +
:* Modalitäten der Kündigung und Planung der Übergabe werden allgemein besprochen
 +
 
 +
== TOP 12 – Schließen der Versammlung ==
 +
:* Andreas schließt die Sitzung um 11:45 Uhr.

Version vom 17. Oktober 2020, 12:22 Uhr

Hauptseite | Vorstand | Crews | Mitglieder | Aktionen | Treffen | Dokumente | Presse | Kommunales | AVen | Regionalgeschäftsstelle


Einladung

Ahoi Mitglieder und Interessierte,

ACHTUNG: Änderung Termin zur Hauptversammlung - Die Mitgliederversammlung am 10. Oktober 2020 kann leider aus organisatorischen Gründen nicht stattfinden. Der der Hauptversammlung zugrundeliegende Beschluss wurde vom Regionalvorstand aufgehoben. Neuer Termin für die Mitgliederversammlung 2020.1: Hiermit lädt Dich der Vorstand des Regionalverbandes Westbrandenburg herzlich zur Mitgliederversammlung in das Landhaus Märkische Zauche ein. Datum: 17.10.2020 Zeit: Akkreditierung ab 10:45 Uhr; Beginn um 11:00 Uhr Ort: Landhaus Märkische Zauche, Hauptstr. 10b in 14822 Jeserig Gemeinde Mühlenfliess

Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses vom 25.09.2020 - https://wiki.piratenbrandenburg.de/Region_West/Vorstand/Beschluss/2020-013

Zentrales Thema der Hauptversammlung wird die Änderung der Satzung des Regionalverbandes Westbrandenburg (Verwendung der Mittel des Regionalverbandes) sein. Folgende Tagesordnung ist für diese Versammlung vorgesehen:

TOP 01 – Eröffnung und Begrüßung durch den Vorstand TOP 02 – Wahl des Versammlungsleiters TOP 03 – Wahl des/der Protokollführer/s TOP 04 – Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung TOP 05 – Feststellung der Beschlussfähigkeit TOP 06 – Beschluss der Tagesordnung TOP 07 – Beschluss über die Zulassung von Gästen TOP 08 – Beschluss über die Zulassung von Audio- und Videoaufnahmen TOP 09 – Beschluss der Geschäftsordnung TOP 10 – Satzungsänderungsanträge

Aktuell liegen folgende Anträge vor (eingereicht und bestätigt 10.08.2020):

SÄA001 - Verbleib der Mittel bei Auflösung der Gliederung Die Mitgliederversammlung möge beschließen: § 13(4) der Regionalsatzung wird wie folgt geändert: Alte Fassung "§ 13 Satzungs- und Programmänderung

(4) 1Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung entsprechende Anwendung. 2§ 28 Absatz 4 der Landessatzung findet keine Anwendung. 3Bei einer Auflösung fällt das Vermögen des Regionalverbandes dem Landesverband Brandenburg zu." Neue Fassung "§ 13 Satzungs- und Programmänderung

(4) 1Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung entsprechende Anwendung. 2§ 28 Absatz 4 der Landessatzung findet keine Anwendung. 3 Über das Vermögen entscheidet im Falle der Auflösung der Regionalparteitag."

Begründung: Die Änderung in der Regionalsatzung vollzieht die Reglung von § 28 (5) der Landessatzung nach. Sie gibt den Mitgliedern der Gliederung die finale Möglichkeit zur Entscheidung über den Verbleib des vorhandenen Vermögens im Falle der Auflösung der Gliederung.

TOP 11 – Sonstiges TOP 12 – Schließen der Versammlung


Jedes stimmberechtigte Mitglied des Regionalverbandes Westbrandenburg kann auf der Hauptversammlung sein Stimmrecht ausüben. Beachte aber bitte, dass Dein Stimmrecht auf der Hauptversammlung an die Zahlung Deines Mitgliedsbeitrages gebunden ist (§ 3 IV der Regionalsatzung i.V. § 3 IV der Landessatzung sowie § 4 (4) der Bundessatzung); die Zahlung kann auch vor Ort in bar erfolgen. Bitte denke daran, ein Lichtbilddokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) mitzuführen, um bei der Akkreditierung Probleme zu vermeiden. Aktuelle Infos zur Mitgliederversammlung findest du im Piraten-Wiki auf dieser Seite Anträge für die Mitgliederversammlung kannst du direkt an den Regionalvorstand richten. per Mail: west@piratenbrandenburg.de per Briefpost: Piratenpartei, RV Westbrandenburg, Marktplatz 10 in 14806 Bad Belzig

Bitte beachte bei der Antragstellung die sich aus der Regionalsatzung ergebende Frist für die Einstellung von Anträgen: Aktuell liegen folgende Anträge vor (eingereicht 25.09.2020):

SÄA001 - Verbleib der Mittel bei Auflösung der Gliederung Die Mitgliederversammlung möge beschließen: § 13(4) der Regionalsatzung wird wie folgt geändert: Alte Fassung* "§ 13 Satzungs- und Programmänderung

(4) 1Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung entsprechende Anwendung. 2§ 28 Absatz 4 der Landessatzung findet keine Anwendung. 3Bei einer Auflösung fällt das Vermögen des Regionalverbandes dem Landesverband Brandenburg zu." Neue Fassung* "§ 13 Satzungs- und Programmänderung

(4) 1Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung entsprechende Anwendung. 2§ 28 Absatz 4 der Landessatzung findet keine Anwendung. 3 Über das Vermögen entscheidet im Falle der Auflösung der Regionalparteitag."

Begründung: Die Änderung in der Regionalsatzung vollzieht die Reglung von § 28 (5) der Landessatzung nach. Sie gibt den Mitgliedern der Gliederung die finale Möglichkeit zur Entscheidung über den Verbleib des vorhandenen Vermögens im Falle der Auflösung der Gliederung.

Wir freuen uns über euer zahlreiches Erscheinen und stehen gerne für Nachfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Euer Regionalvorstand

i.A. Raoul Schramm

Schatzmeister RV West Piratenpartei Deutschland - LV Brandenburg

Protokoll

TOP 01 – Eröffnung und Begrüßung durch den Vorstand

Andreas eröffnet die Sitzung um 11:30 Uhr.

TOP 02 – Wahl des Versammlungsleiters

Andreas wird einstimmig zum Versammlungsleiter gewählt

TOP 03 – Wahl des/der Protokollführer/s

Raoul wird zum Protokollführer gewählt

TOP 04 – Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung

Einladung am 26.09.2020, die form- und fristgerechte Einberufung (§ 6 (3) Satzung des Regionalverbandes) wird festgestellt.

TOP 05 – Feststellung der Beschlussfähigkeit

Es sind 6 Akkredierte (von 17 Stimmberechtigten) anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeitgegeben (siehe "§ 12 (2) Landessatzung).

TOP 06 – Beschluss der Tagesordnung

Die vorgesehene Tagesordnung wird angenommen und einstimmig so beschlossen.

TOP 07 – Beschluss über die Zulassung von Gästen

Gäste werden zugelassen. Einstimmig so beschlossen.

TOP 08 – Beschluss über die Zulassung von Audio- und Videoaufnahmen

Audio- und Videoaufnahmen werden zugelassen. Einstimmig so beschlossen.

TOP 09 – Beschluss der Geschäftsordnung

Die am 03.10.2018 beschlossene Geschäftsordnung für Hauptversammlungen des RV Westbrandenburg soll
mit nachfolgender Änderung angewendet werden. Einstimmig so beschlossen (sowohl Änderung als auch
geänderte Geschäftsordnung).
Änderung:
  • § 19 Anträge in der Versammlung
(1) Jedes Mitglied des Landesverbandes hat im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen das Recht
Anträge zu stellen.
in
  • § 19 Anträge in der Versammlung
(1) Jedes Mitglied des Regionalverbandes hat im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen das Recht
Anträge zu stellen.)

TOP 10 – Satzungsänderungsanträge

  • Aktuell liegen folgende Anträge vor (eingereicht und bestätigt 10.08.2020):
  • SÄA001 - Verbleib der Mittel bei Auflösung der Gliederung
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
§ 13(4) der Regionalsatzung wird wie folgt geändert:
Alte Fassung*
"§ 13 Satzungs- und Programmänderung
(4) 1Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die
einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung entsprechende Anwendung.
2§ 28 Absatz 4 der Landessatzung findet keine Anwendung. 3Bei einer
Auflösung fällt das Vermögen des Regionalverbandes dem Landesverband
Brandenburg zu."
Neue Fassung*
"§ 13 Satzungs- und Programmänderung
(4) 1Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die
einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung entsprechende Anwendung.
2§ 28 Absatz 4 der Landessatzung findet keine Anwendung. 3 Über das
Vermögen entscheidet im Falle der Auflösung der Regionalparteitag."
  • Begründung:
Die Änderung in der Regionalsatzung vollzieht die Reglung von § 28 (5) der
Landessatzung nach. Sie gibt den Mitgliedern der Gliederung die finale
Möglichkeit zur Entscheidung über den Verbleib des vorhandenen Vermögens
im Falle der Auflösung der Gliederung.
  • Antragsteller stellt seinen Antrag vor
Versammlungsleier weist darauf hin, dass die Annahme einer Satzungsänderung einer 2/3-Mehrheit
bedarf (Satzung des RV Westbrandenburg: § 13 Satzungs- und Programmänderung(1) 1Diese Satzung kann,
sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, von der Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit
der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geändert werden.)
  • Abstimmung:
Dafür 6
Dagegen 0
Enthaltung 0
Ergebnis: angenommen

TOP 11 – Sonstiges

Es wird ein Meinungsbild zur Notwendigkeit der für heute angesetzten zweiten Mitgliederversammlung erfragt
  • Die Versammlung sieht einstimmig keine Notwendigkeit zur Wahrehmung einer zweiten Mitgliederversammlung
Es wird ein Meinungsbild zur geplanten Auflösung des Regionalverbandes erfragt
  • Die Versammlung unterstützt einstimmig das Ansinnen einer Auflösung des Regionalverbandes zum Ende des Jahres
Räumung/Renovierung der Regionalgeschäftsstelle M10
  • Modalitäten der Kündigung und Planung der Übergabe werden allgemein besprochen

TOP 12 – Schließen der Versammlung

  • Andreas schließt die Sitzung um 11:45 Uhr.