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Satzung/Kreissatzung

965 Bytes hinzugefügt, 12:56, 23. Jul. 2009
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* zu § 1 (2): Kurzbezeichnung nur PIRATEN oder PIRATEN MOL ? --[[Benutzer:Ixylon|Ixylon]] 11:41, 23. Jul. 2009 (CEST)
* zu $ 5 (1): Dazu steht in unserer Landessatzung(Entwurf) nichts. Die Bundessatzung schreibt zwar cor, dass der Austritt schriftlich anzuzeigen ist, aber sagt nicht, wem das anzuzeigen ist. Sollte noch in Landessatzung geregelt werden! --[[Benutzer:Ixylon|Ixylon]] 11:41, 23. Jul. 2009 (CEST)
* zu § 8: Verhältnis von Gliederungen. Dieser Paragraf kann komplett gestrichen werden, . Der Kreisverband mit seinen Gliederungen kann ohnehin nichts anderes tun als ihm durch die übergeordneten Satzungen (Land, Bund) eingeräumt wird. --[[Benutzer:Nixus Minimax|Nixus Minimax]] 12:31, 23. Jul. 2009 (CEST)* zu § 9a In dieser Kreissatzung wird der Vorstand auf Lebenszeit gewählt. Hier sollte noch eingefügt werden: Die Mitglieder des Kreisvorstandes werden vom Kreisparteitag in geheimer Wahl und für die Dauer von einem Jahre in Einzelwahl gewählt; sie bleiben in jedem Fall bis zur rechtsgültigen Bestellung eines neuen Vorstandes im Amt.
* zu § 9a (1): Drei im Vorstand sollten erst einmal reichen. --[[Benutzer:Ixylon|Ixylon]] 11:58, 23. Jul. 2009 (CEST)
* zu § 9a (1b): Sollen wir uns das offenhalten, Beisitzer für z.B. Fachthemen wählen zu können? Fände ich ganz praktisch. --[[Benutzer:Ixylon|Ixylon]] 11:58, 23. Jul. 2009 (CEST)
* zu § 9a (1b): Die Beisitzer sollten ebenfalls Stimmrecht erhalten.
* zu § 9a (9): Ist zu stark geregelt. Ein Bericht des Vorstandes reicht. Die Entlastungsregelung kann IMHO raus, da so etwas bereits im BGB geregelt ist. Aber da würde ich gern eure Meinung hören. --[[Benutzer:Ixylon|Ixylon]] 11:58, 23. Jul. 2009 (CEST)
* habe jetzt erst einmal bis $ 9b (2) durchgesehen. Sehe aber noch einige "Kinken" danach. --[[Benutzer:Ixylon|Ixylon]] 11:58, 23. Jul. 2009 (CEST)
* zu § 9b: Ein Quorum zur Feststellung der Beschlussfähigkeit fehlt. --[[Benutzer:Nixus Minimax|Nixus Minimax]] 12:56, 23. Jul. 2009 (CEST)* zu § 9b (2): "Er wird vom 1. Vorsitzenden geleitet. Ist dieser verhindert vom 2. Vorsitzenden, sollte dieser ebenfalls verhindert sein vom Kreisschatzmeister. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter." Eine Versammlungsleitung des Kreisparteitages durch den Vorstand sollte ausgeschlossen werden. Ein zur Abwahl eines Vorstandes einberufener Kreisparteitag würde vom Vorstand selbst geleitet werden. Er würde über Anträge und Redelisten entscheiden. Stattdessen sollte es heißen: "Der Kreisparteitag wählt zu Beginn ein drei- bis sechsköpfiges Tagungspräsidium." --[[Benutzer:Nixus Minimax|Nixus Minimax]] 12:19, 23. Jul. 2009 (CEST)* zu § 9b (3): […] … wenn es das Interesse des Kreisverbandes erfordert… […] Was ist das Interesse des Kreisverbandes und wann tritt es auf? Diese Aussage ist zu ungenau definiert und kann gestrichen werden. --[[Benutzer:Nixus Minimax|Nixus Minimax]] 12:31, 23. Jul. 2009 (CEST) * zu § 10 (1) Dieser Absatz schließt aber aus, das z.B. ein prominenter Pirat eines anderen Kreisverbandes für die Liste kandidiert, obwohl möglicherweise niemand aus dem Kreisverband antritt. Hier sollte lediglich den Mitgliedern des Kreisverbandes Vorrang eingeräumt, eine Fremdkandidatur aber nicht ausgeschlossen werden. --[[Benutzer:Nixus Minimax|Nixus Minimax]] 12:56, 23. Jul. 2009 (CEST)
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