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VV/Verfahren-004

700 Bytes entfernt, 16:23, 15. Mai 2018
+frei
|1 =
Austragen ungenutzt (Beendigung der Mitgliedschaftbleibt frei als Reserve)
<!-- 2. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle -->
|3 =
Landesschatzmeister, Mitgliederverwaltungsbeauftragte
<!-- 4. Anschrift der verantwortlichen Stelle -->
|5 =
Die Information über den Austritt oder den Tod eines Mitglieds wird gespeichert um eine aktuelle Mitgliederverwaltung zu garantieren.
<!-- 6. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien -->
|6 =
Die Information über Austritt oder Tod eines Mitglieds werden für die Gewährleistung einer aktuellen Mitgliederverwaltung gespeichert. Dabei wird nicht zwischen Austritt und Tod unterschieden.
<!-- 7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können -->
|7 =
Die Daten werden den zuständigen Untergliederungen übermittelt.
<!-- 8. Regelfristen für die Löschung der Daten -->
|8 =
Die Daten werden dem Parteiengesetz nach für die Dauer der Mitgliedschaft und 10 Jahre nach Austritt oder Tod des Mitglieds gespeichert.
<!-- 9. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten -->
|9 =
Es gibt keine Übermittlung der Daten an Drittstaaten.
 <!-- 10. Allgemeine Beschreibung, die es ermöglicht, vorläufig zu beurteilen, ob die Maßnahmen nach § 9 Art.32 DSGVO zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung angemessen sind -->
|10 =
Die Maßnahmen der Speicherung sind nach §9 BDSG angemessen.
<!-- Ende Verfahren -->
9.127
Bearbeitungen

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