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Vorstand/Anfragen/Nr-00072

302 Bytes hinzugefügt, 17:28, 13. Mär. 2013
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== Antwort ==
Antwort bitte hier rein!Hallo,
lt. Finanzordnung §11(1) werden nur Einzelspenden ab 1.000€ sofort veröffentlicht. Spenden einer Person die über das Jahr kumuliert 10.000€ übersteigen werden dann gesondert ausgewiesen.
 
Für den LV Brandenburg gab es jedoch keine Einzelspenden über 1.000€, welche der Veröffentlichungspflicht unterliegen.
<!-- Kategorie -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Anfrage|Anfrage]]
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