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Vorstand/Anfragen/Nr-00155

Keine Änderung der Größe, 22:07, 21. Okt. 2014
Fragen
Sieht es der Vorstand als "schweren Schaden" i.S. von § 10 Abs. 4 der Parteiengesetzes an, wenn ein Mitglied der Piratenpartei seit seinen Eintritt in die Partei
a: noch niegezahlt hat, oder mehr als
b: mehr als einmal
c: mehr als zweimal
d: mehr als dreimal
versäumt hat, seinen Betrag zu überweisen?
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Bearbeitungen