Hauptmenü öffnen

PiratenWiki β

Vorstand/Anfragen/Nr-00275

< Vorstand‎ | Anfragen


Zurück zur Fragenübersicht


ACHTUNG: Diese Seite dient der Beantwortung der Frage durch den Vorstand. Kommentare und Antworten anderer User werden bitte auf der Diskussionsseite hinterlegt oder vorher mit dem Vorstand abgesprochen.


Thema: Vorstandsbeschluss B2023-019
Name: Andreas Schramm
Status: beantwortet

Frage

Mit Beschluss B2023-019 wollen Mitglieder des Landesvorstandes ein Ländervotum gegen den Bundesvorstand unterstützen. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die Begründung im -nicht näher bekannten- Text des Ländervotums zu finden sei. Bislang wurde der Beschlussantrag von Thomas Ney und Stefan Günter unterstützt.
Vorab: Grundsätzlich sollte der Gegner des Landesvorstandes der politische Gegner wie die A*D und nicht der Bundesvorstand der Piratenpartei sein.

Ich frage nun an,

1. wird der Text des Ländervotums vom Landesvorstand gegenüber den Mitgliedern veröffentlich oder ist dies (auch) Geheimsache?
2. wird der Beschlussantrag mit den Mitgliedern des Landesverbandes Brandenburg vor endgültiger Beschlussfassung noch besprochen?
Dies erscheint sinnvoll, da sehr viele Mitglieder des Landesverbandes Brandenburg mit einem solchem Beschluss des Landesvorstandes nicht einverstanden sein werden (u.a. wegen: offensichtlicher Verstoss der Flaschenpost gegen Beschluss des Bundesvorstandes, Auslebung persönlicher Animositäten in dem Parteiorgan gegen Mitglieder des Bundesvorstandes pp.) und ein solcher Beschlussantrag deshalb im Vorfeld zumindest gegenüber den Mitgliedern des Landesverbandes bekannt gemacht und mit ihnen diskutiert werden sollte.


Antwort

Hallo Andreas,

der Landesvorstand hat deine Anfrage auf seiner heutigen Arbeitssitzung bearbeitet und möchte deine Fragen wie folgt beantworten:

Zu 1.: Beim Text des ursprünglich angestrebten Ländervotums handelt es sich nicht - wie von dir gemutmaßt - um eine "Geheimsache". Vielmehr wurde der Text bereits am 09.08.2023 auf der Webseite des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.

Zu 2.: Der Landesvorstand wurde bereits unmittelbar nach dem Beschlussantrag darüber informiert, dass die früher bestehende Möglichkeit eines Ländervotums gemäß des damaligen Art. 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesvorstandes vom aktuellen Bundesvorstand aus der Geschäftsordnung gestrichten wurde. Damit kann das vom Landesvorstand inhaltlich unterstützte Ländervotum nicht mehr angestrebt werden. Insofern erübrigt sich auch eine weitere Besprechung.

Wir hoffen, deine Fragen hiermit zufriedenstellend beantwortet zu haben.

Im Auftrag des Landesvorstandes,

Neythomas (Diskussion)