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Vorstand/Beschluss

1.374 Bytes hinzugefügt, 08:16, 19. Aug. 2010
Anmerkung
::::::::* stimmt - mir gings um diese nicht nachgewiesene Unterstellung, der Admin hätte dies getan - dagegen verwehre ich mich :) - inhaltliche Falschaussage ([[Benutzer:FireFox|FireFox]] 08:08, 19. Aug. 2010 (CEST))
 
*Nur mal eine Frage zum Nachdenken: Wo steht es, dass Umlaufschlüsse in dieser Form überhaupt gültig sind? Unsere Satzung schreibt die Öffentlichkeit von Vorstandssitzungen vor. Es gibt genügend Analogien, dass entgegen dieser Vorschrift abgehaltene Sitzungen und Verhandlungen keine Wirkung entfalten können. Man kann daher das Mittel eines Umlaufbeschlusses allenfalls aus dem Notrecht herleiten; bzw. zum Abarbeiten alltäglicher Kleinigkeiten nutzen. Ein Umlaufbeschluss ist dann gemäß unserer Satzung zu protokollieren. Was ein Protokoll ist, wurde aaO. schon hinreichend abgearbeitet. Zur Wirksamkeit eines Umlaufbeschlusses bedarf es formal der Bestätigung auf der nächsten (öffentlichen) Vorstandssitzung. Unsere Satzung unterscheidet sich hier in wesentlichen Punkten und in zulässiger Weise von der Bundessatzung. Wem das nicht passt, kann einen Satzungsänderungsantrag stellen. LQFB mittels eines Umlaufbeschlusses einzuführen (nur weil man hierzu keine Satzung machen will), stellt alle Prinzipien dieser Partei auf den Kopf - als hätte es eine weitreichende, sehr kontroverse Auseinandersetzung in der Partei nie gegeben und zeugt von einem seltsamen Demokratieverständnis. Dass unsere Satzung einen Vorstand verpflichtet, "... Mittel direkter Demokratie zu schaffen.", scheint völlig überlesen worden zu sein. -- 08:16, 19. Aug. 2010 (CEST)
[[Kategorie:Landesvorstand]]
[[Kategorie:Beschlüsse]]
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