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Vorstand/Beschluss

4.318 Bytes entfernt, 12:51, 19. Aug. 2010
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* [[Vorstand/Beschluss/Einführung eines Liquid Feedback Testbetriebes|Beschluss: Einführung eines LiquidFeedback Testbetriebes]] '''(formell ungültig)'''
::Aufgrund von Formfehlern muss dieser Beschluss auf einer kommenden Vorstandssitzung neu beschlossen werden. Eine geeignete Beschlussvorlage wird vorgelegt werden. Der Beschluss kann derzeit höchstens eine Empfehlung zum Selbstauftrag darstellen.::: Dieser Beschluß ist gültig, er wurde im Umlaufverfahren beschlossen. Ein von einem Vorstand getroffener Beschluß kann nur durch einen übergeordnetes Organ wieder aufgehoben werden. Nicht durch einen Wiki- Admin!--[[Benutzer:Sthomas|Sthomas]] 00:11, 19. Aug. 2010 (CEST):::: Du schreibst gleich zwei Fehler. Erstens bin ich kein Wiki-Admin. Zweitens kann ein Vorstand nicht nur von einem übergeordneten Organ aufgehoben werden. Er kann auch vom nachfolgenden Vorstand neu beschlossen werden. Um mal mit Euren Vorstellungen zu denken: Ich kann machen was ich will, bin ja Vorstand. ;-) [[Benutzer:Sebastian Pochert|Sebastian Pochert]] 00:20, 19. Aug. 2010 (CEST)::::: Dann zeig mir mal bitte den Beschluß. Weiterhin ich sprach auch von dieser Seite, Über die Du laut History nicht erstellt hast. --[[Benutzer:Sthomas|Sthomas]] 03:16, 19. Aug. 2010 (CEST):::::* was meinst du, wieso es eine Beschlussvorlage und einen Antrag für eine Vorstandssitzung gibt? Der Umlaufbeschluss Gültigkeit des Beschlusses wird aus formalen Gründen als ungültig angesehen und man möchte diesen erweitert erneut '''offiziell''' beschließen. BTW würde gemäß GO des LaVo doch immer noch Datum des Umlaufes erwartet - oder fällt das nicht unter Dokumentation des Umlaufbeschlusses? (auf der [[BenutzerDiskussion:FireFox{{PAGENAME}}|FireFoxDiskussionsseite]] 07:57, 19diskutiert. Aug. 2010 (CEST))::::: die vorher '''versteckte''' Seite des hier genannten Umlaufbeschlusses wurde von Sebastian auf diese Seite gelenkt und die Begründung angegeben - das war nicht der Wiki-Admin. Tritt mal auf die Bremse bitte und prüfe vorher deine Unterstellungen und auch deine Aussagen auf Korrektheit, sonst gleitet das deinerseits immer weiter ab. Ich verweise hierzu auf die lustigen Anträge der letzten Tage. Ein neuer Vorstand kann Beschlüsse von alten Vorständen aufheben m( ([[Benutzer:FireFoxSebastian Pochert|FireFox]] 00:28, 19. Aug. 2010 (CEST)):::::: Es geht um den Eintrag formell ungültig auf dieser Seite. Und der stammt laut History nicht von Sebastian Pochert --[[Benutzer:Sthomas|Sthomas]] 0313:1651, 19. Aug. 2010 (CEST)::::::* und ich sage noch einmal: prüfe vorher deine Anschuldigungen und schau wenigstens nach, wie und wann die Seiten verschoben wurden - ich empfehle nämlich mal [http://wiki.piratenbrandenburg.de/index.php?title=Vorstand%2FDokumente%2FBeschluss&diff=19290&oldid=19191] - das wurde nach deinem Einstellen (in der Root des Wikis ohne Verlinkung) unter Vorstand/Dokumente/Beschluss abgelegt/verlinkt und danach in der Form durch Uwe lediglich hierher geschoben und optisch bearbeitet, aber nicht inhaltlich .. ist ja schlimm, was hier abgezogen wird. Soll das jetzt die nächsten Monate in dieser Form weitergehen? ([[Benutzer:FireFox|FireFox]] 07:57, 19. Aug. 2010 (CEST)):::::::* Ist mMn auch vollkommen Banane, wenn der neue Vorstand das in einem Sitzungsbeschluss nochmal beschließt, dann ist doch gut. Das Ziel ist das selbe, was muss man sich darüber aufregen. --[[Benutzer:Christoph B.|Christoph B.]] 08:03, 19. Aug. 2010 (CEST)::::::::* stimmt - mir gings um diese nicht nachgewiesene Unterstellung, der Admin hätte dies getan - dagegen verwehre ich mich :) - inhaltliche Falschaussage ([[Benutzer:FireFox|FireFox]] 08:08, 19. Aug. 2010 (CEST))  *Nur mal eine Frage zum Nachdenken: Wo steht es, dass Umlaufschlüsse in dieser Form überhaupt gültig sind? Unsere Satzung schreibt die Öffentlichkeit von Vorstandssitzungen vor. Es gibt genügend Analogien, dass entgegen dieser Vorschrift abgehaltene Sitzungen und Verhandlungen keine Wirkung entfalten können. Man kann daher das Mittel eines Umlaufbeschlusses allenfalls aus dem Notrecht herleiten; bzw. zum Abarbeiten alltäglicher Kleinigkeiten nutzen. Ein Umlaufbeschluss ist dann gemäß unserer Satzung zu protokollieren. Was ein Protokoll ist, wurde aaO. schon hinreichend abgearbeitet. Zur Wirksamkeit eines Umlaufbeschlusses bedarf es formal der Bestätigung auf der nächsten (öffentlichen) Vorstandssitzung. Unsere Satzung unterscheidet sich hier in wesentlichen Punkten und in zulässiger Weise von der Bundessatzung. Wem das nicht passt, kann einen Satzungsänderungsantrag stellen. LQFB mittels eines Umlaufbeschlusses einzuführen (nur weil man hierzu keine Satzung machen will), stellt alle Prinzipien dieser Partei auf den Kopf - als hätte es eine weitreichende, sehr kontroverse Auseinandersetzung in der Partei nie gegeben und zeugt von einem seltsamen Demokratieverständnis. Dass unsere Satzung einen Vorstand verpflichtet, "... Mittel direkter Demokratie zu schaffen.", scheint völlig überlesen worden zu sein. -- 08:16, 19. Aug. 2010 (CEST) 
[[Kategorie:Landesvorstand]]
[[Kategorie:Beschlüsse]]
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