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Vorstand/Beschluss/2011-071: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 2. Januar 2012, 09:54 Uhr


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Thema: Regeln über die Nutzung der Landesgeschäftsstelle
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 27.10.2011
Status: angenommen

Regeln über die Nutzung der Landesgeschäftsstelle

Holger Kipp ist für die Aufsicht über die Landesgeschäftsstelle zuständig. Bei ihm werden sämtliche Veranstaltungen und Termine, die in der LGS stattfinden sollen, angemeldet.

Auch die Vorstandsmitglieder und andere Personen die sich regelmäßig in der LGS aufhalten sollten ihre Aufenthaltszeiten dort, soweit diese planbar sind, im vorraus bei Holger Kipp anmelden.

Die Termine werden von Holger Kipp in einen speziell hierfür vorgesehenen Kalender eingepflegt, so dass, im Falle von Problemen, nachvollziehbar ist, wer sich wann in der LGS aufgehalten hat, Terminüberschneidungen vermieden werden und erkennbar ist, wann die LGS für Publikumsverkehr geöffnet ist, wer zu welchen Zeiten dort ansprechbar ist.

Bei auftretenden Problemen (bsp. nicht funktionierendes Internet, Schäden am Mobiliar, Beschwerden, etc.) ist unverzüglich der Verantwortliche, Holger Kipp, zu informieren, der sich ggf. mit dem restlichen Vorstand kurzschließen wird.

Begründung

siehe Beschlusstext

Abstimmung

Abstimmung: Beschluss 2011-071
Dafür: Micha (schriftlich), Clara, Eik, Holger, Sven
Dagegen:
Enthaltung: MvG, Andreas
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: 5 / 0 / 2

Protokoll

siehe Vorstandssitzung vom 28.10.2011