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Vorstand/Beschluss/2012-026

103 Bytes hinzugefügt, 09:12, 23. Mär. 2012
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|Name = Beschlussvorlage
|Datum = 05.03.2012
|Status = Entwurfangenommen
}}
Der Vorstand möge beschließen die Anteile der staatlichen Teilfinanzierung 2011/2012 des Landesverbandes Brandenburg (15.748,67€) nach folgendem Schlüssel zu verteilen:
Aus den Abschlagszahlungen des Jahres 2012 wird eine Rückstellung gebildet, diese wird aufgelöst wenn feststeht, dass der Bundestagspräsident keine Rückforderungen geltend macht. Diese Feststellung trifft der Bundesschatzmeister. Die Rückstellungen werden nach der Auflösung nach diesem Schlüssel weiterverteilt.
Der Landesverband bildet eine Rückstellung in Höhe von 500€, welche der Arbeit der AGs vorbehalten sind (siehe §23(5) Landessatzung).
Für Landkreise, in denen noch keine Gliederung gebildet worden ist, verbleiben die Gelder auf einem "virtuellen Konto", die Beauftragten der Landkreise können über diese Gelder für konkrete Aktionen auf Antrag an den Landesvorstand verfügen. Ein Rechtsanspruch besteht dabei nicht. Am Ende des Kalenderjahres fließen diese Mittel endgültig in den Haushalt des Landesverbandes ein.
Der Stichtag der Ermittlung ist der 0131.April Mai 2012.
== Abstimmung ==
<!-- Bitte Namen an der richtigen Stelle einsetzen: Micha, Clara, Eik, Sven, Holger, MvG, Andreas -->
{{Voting
|betreff= [[Vorstand/Beschluss|Vorstand/Beschluss/2012-026]]|dafür=Sven, Eik, Holger, Andreas, Clara, MvG, Micha|dagegen=
|enthalten=
|fehlt=
|ergebnis= angenommen / abgelehnt / vertagt
|bemerkung=
}}
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Bearbeitungen