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Vorstand/Beschluss/2014-053

3.025 Bytes hinzugefügt, 00:02, 2. Sep. 2014
keine Bearbeitungszusammenfassung
|Name = Umlaufbeschluss
|Datum = 28.08.2014
|Status = Neuangenommen
}}
{{Voting
|betreff= [[Vorstand/Beschluss|2014-053]]
|dafür= Andreas, Mandy, Jürgen, Jens, Micha|dagegen=Lutz. , Jörg
|enthalten=
|fehlt=
|ergebnis= angenommen / abgelehnt / vertagt
|bemerkung=
}}
Die Tatsache, dass die Beauftragung formal durch den Landesvorstand und nicht durch den antragstellenden Schatzmeister erfolgt, bewirkt keine Änderung daran, dass jedenfalls die Beauftragte in der Berichtslinie des Schatzmeisters steht und für die Belange, die sich nach dem Text des beantragten Umlaufbeschlusses erwarten lassen, der Schatzmeister der erste und sachkundige Ansprechpartner ist.
 
== Votum Lutz==
Da Jörg sein Votum hier ausführlich begründet hat, möchte ich dies nun aus Gründen der Transparenz auch tun. Zudem geht es mir darum hier klar zu stellen, dass es nicht um das Verhindern von Hilfsangeboten geht, und keinerlei Aussagen über die qualitative Eignung der Kandidatin getroffen wurden in meinem Votum.
 
:Meine Begründung:
''1. Ich habe in der Ankündigung zur Beauftragung schon geschrieben, dass diese Entscheidung keinen UB rechtfertigt. Dieser Antrag soll bitte in einer öffentlichen LaVo Sitzung behandelt werden. Im Antrag sind keine Gründe genannt, die eine Dringlichkeit beschreiben. Deshalb ist ein UB unzulässig.''
 
''2. Der Antrag ist ungenau. Mag ja sein das Euch alles klar ist, das ist aber kein Grund den Antrag so ungenau zu formulieren. Ich spreche besonders auf die Formulierung "insbesondere Fibu" und die genaue ... in Absprache mit LaVo. Aber genau diese Aufgabenabsprache ist doch die Beauftragung! Es geht nicht jemand erst mal so mit "bla" zu beauftragen, und dann irgendwas abzusprechen, was dann im Zweifelsfall nicht wirklich Teil der Beauftragung ist. Ich bitte hier sauber zu arbeiten!''
 
''3. Habe ich keinen Grund Stephanie nicht zu beauftragen, aber nicht per UB und nicht mit diesem Antragstext - da die Abstimmung bereits lädt, kann ich meinem Gewissen folgend nur eins tun: sorry... deshalb''
 
:''x dagegen''
 
* Ergänzend möchte ich zufügen, dass eine Diskussion in einer LaVo-Sitzung mit den Argumenten von Jörg mich bei meiner Entscheidung nur bestätigt hätte.
 
== Votum Andreas==
Da Jörg und Lutz ihr Votum hier ausführlich begründet haben, möchte ich dies nun aus Gründen der Transparenz ebenfalls tun.
<br>
Ich habe dem Umlaufbeschluss zugestimmt, da die während der laufenden Abstimmung dagegen vorgebrachten Argumente weitestgehend am Sachverhalt vorbeigehen. Weder liegt hier eine "bezahlte" Tätigkeit (Beauftragung) vor, noch erfolgt die Beauftragung durch Jens. Die - ehrenamtliche- Beauftragung erfolgt richtigerweise durch den Landesvorstand in seiner Gesamtheit. Nach dorthin besteht auch die Rechenschaftspflicht. Gegen Vorwürfe bis hin zu "intransparenten und koruptivem Verhalten" verwahre ich mich und hoffe, dass sich eine derartige Entgleisung nicht wiederholt. Zudem hoffe ich, dass sich trotz dieser unschönen Diskussion auch weiterhin Mitglieder des Landesverbandes zur ehrenamtlichen Mitarbeit im Landesverband bereit erklären.
<br>
Der Inhalt des Umlaufbeschlusses ist allen Mitgliedern des LaVo im Übrigen seit vielen Wochen bekannt. Inhaltliche Einwände wurden im Vorfeld nicht vorgebracht. Soweit formelle Gründe gegen einen UB vorgetragen werden (und von Lutz auch im Vofeld bereits geltend gemacht worden sind), kann man darüber geteilter Meinung sein. Für mich zählt eine derartige Beauftragung zum politischen Tagesgeschehen / parteilichen Tagesgeschäft und kann damit auch per UB entschieden werden. Unabhängig davon sehe ich auch eine Dringlichkeit im Hinblick auf die anstehende Abwesenheit von Jens.
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== Protokoll ==
9.059
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