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Vorstand/Beschluss/2016-016

553 Bytes hinzugefügt, 14:01, 18. Apr. 2016
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{{Beschluss
|Thema = Ausschreibung Regionalbeauftragter
|Name = Vorstandsbeschluss / Antragsteller Thomas
|Datum = 18.04.2016
}}
== Ausschreibung Regelung für Beauftragten "Beauftragte für handlungsunfähige Untergliederungen - Regionalbeauftragten Regionalbeauftragte (m/w) " ==
Der Landesvorstand des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland sucht einen Beauftragten möge folgende Regelung für handlungsunfähige Untergliederungen - Regionalbeauftragten Regionalbeauftragte (m/w).beschließen:
Die Tätigkeit erfolgt im Rahmen der In Gliederungen unterhalb des Landesverbandes, die handlungsunfähig sind, wird ein vom Landesvorstand beschlossenen Regelung für "Beauftragte für handlungsunfähige Untergliederungen - Regionalbeauftragte beauftragter Ansprechpartner (Regionalbeauftragter, m/w)". Er wird tätig für alle die Piraten in den betreffenden Gliederungen, für die kein gesonderter Beauftragter einerseits und den Landesvorstand andererseits benannt ist.Die Aufgaben des Regionalbeauftragten bestehen
Die Tätigkeit des Regionalbeauftragten (m/wa) erfolgt im Rahmen in der [https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beauftragungen/Gesch%C3%A4ftsordnung#Beauftragten-Gesch.C3.A4ftsordnung_des_Landesverbandes Beauftragungs-Geschäftsordnung des Landesverbandes]. Die Beauftragung beginnt mit einem entsprechenden VorstandsbeschlussBeantwortung von Fragen, sie endet, wenn der Beauftragte seine Beauftragung niederlegt oder wenn der Beauftragte das Vertrauen des Vorstands verliert und dies der Vorstand per Beschluss feststellt. die die Gliederung betreffen
Die Arbeit ist ehrenamtlich und wird nicht vergütet. Notwendige Auslagen werden erstattet. Der Bewerber sollte Mitglied b) in vorbereitenden Gesprächen zur Wiederherstellung der Piratenpartei sein, vorzugsweise des Landesverbandes Brandenburg.Handlungsfähigkeit
Aussagekräftige Bewerbungen erbitten wir bis 23c) in der Vorbereitung einer möglichen Auflösung der Gliederung auf dem Landesparteitag gemäß §28a der Landessatzung d) in der Berichterstattung gegenüber Landesparteitag und Landesvorstand über den Zustand der Gliederung.05 Vom Beauftragten wird selbständiges Handeln erwartet mit dem Ziel, möglichst die Handlungsfähigkeit der Gliederung wiederherzustellen oder aber mit der Auflösung geordnete Verhältnisse herbeizuführen.2016 an vorstand@piratenbrandenburgNotwendige Auslagen des Beauftragten werden auf Antrag durch Beschluss des Landesvorstandes ersetzt.de  Die Handlungsunfähigkeit einer Untergliederung wird durch den Landesparteitag -bzw. im Zeitraum zwischen Landesparteitagen- durch den Landesvorstand festgestellt. Sie ergibt sich spätestens mit der Überfälligkeit einer Vorstandswahl in der Untergliederung. Die Feststellung der Handlungsunfähigkeit wird durch ein ein entgegenstehendes Votum des satzungsgemäßen Gliederungsvorstandes gegenstandslos. Ein Beauftragter kann für eine Untergliederung, für mehrere Untergliederungen oder für alle handlungsunfähigen Untergliederungen, für die kein anderer Beauftragter benannt ist, benannt werden. Die Einsetzung eines kommissarischen Vorstandes wird mit Einsetzung des Beauftragten für handlungsunfähige Gliederungen hinfällig. Dies soll im Beschluss über die Einsetzung eines Beauftragten für handlungsunfähige Untergliederungen mit aufgenommen werden.
== Begründung ==
)Mit dieser Beauftragung Regelung soll der Auftrag aus dem beschlossenen Antrag X009, Modul 4, https://wiki.piratenbrandenburg.de/Parteitag/2015.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_009 des Landesparteitages 2015.1 umgesetzt werden.
Es wird hiermit angestrebt, dass Piraten in verwaisten Gliederungen nicht im "leeren Raum" hängen bleiben.
== Anmerkung ==
Die vom Landesvorstand beschlossenen Regelung für "Beauftragte für handlungsunfähige Untergliederungen Bitte hier rein oder weglassen! :- Regionalbeauftragte (m/w)" trägt die Nummer [https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beschluss/2016-016 2016-016].
== Abstimmung ==
1.811
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