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→Ausschreibung für Beauftragten für handlungsunfähige Untergliederungen - Regionalbeauftragten (m/w)
Die Tätigkeit erfolgt im Rahmen der vom Landesvorstand beschlossenen Regelung für "Beauftragte für handlungsunfähige Untergliederungen - Regionalbeauftragte (m/w)". Er wird tätig für alle Gliederungen, für die kein gesonderter Beauftragter benannt ist.
Die Tätigkeit des Regionalbeauftragten (m/w) erfolgt im Rahmen der Beauftragungs-Geschäftsordnung des Landesverbandes [[https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beauftragungen/Gesch%C3%A4ftsordnung#Beauftragten-Gesch.C3.A4ftsordnung_des_Landesverbandes]Beauftragungs-Geschäftsordnung des Landesverbandes]. Die Beauftragung beginnt mit einem entsprechenden Vorstandsbeschluss, sie endet, wenn der Beauftragte seine Beauftragung niederlegt oder wenn der Beauftragte das Vertrauen des Vorstands verliert und dies der Vorstand per Beschluss feststellt.
Die Arbeit ist ehrenamtlich und wird nicht vergütet. Notwendige Auslagen werden erstattet. Der Bewerber sollte Mitglied der Piratenpartei sein, vorzugsweise des Landesverbandes Brandenburg.
Aussagekräftige Bewerbungen erbitten wir bis 23.05.2016 an vorstand@piratenbrandenburg.de .
== Begründung ==