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Vorstand/Beschluss/2016-016

550 Bytes entfernt, 13:51, 18. Apr. 2016
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{{Beschluss
|Thema = Ausschreibung Regionalbeauftragter
|Name = Vorstandsbeschluss / Antragsteller Thomas
|Datum = 18.04.2016
}}
== Regelung Ausschreibung für "Beauftragte Beauftragten für handlungsunfähige Untergliederungen - Regionalbeauftragte Regionalbeauftragten (m/w)" ==
Der Landesvorstand möge folgende Regelung des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland sucht einen Beauftragten für handlungsunfähige Untergliederungen - Regionalbeauftragte Regionalbeauftragten (m/w) beschließen:.
In Gliederungen unterhalb des Landesverbandes, die handlungsunfähig sind, wird ein Die Tätigkeit erfolgt im Rahmen der vom Landesvorstand beauftragter Ansprechpartner beschlossenen Regelung für "Beauftragte für handlungsunfähige Untergliederungen - Regionalbeauftragte (Regionalbeauftragter, m/w) ". Er wird tätig für alle Gliederungen, für die Piraten in den betreffenden Gliederungen einerseits und den Landesvorstand andererseits kein gesonderter Beauftragter benanntist. Die Aufgaben des Regionalbeauftragten bestehen
aDie Tätigkeit des Regionalbeauftragten (m/w) in erfolgt im Rahmen der Beantwortung von FragenBeauftragungs-Geschäftsordnung des Landesverbandes [[https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beauftragungen/Gesch%C3%A4ftsordnung#Beauftragten-Gesch.C3.A4ftsordnung_des_Landesverbandes]]. Die Beauftragung beginnt mit einem entsprechenden Vorstandsbeschluss, die die Gliederung betreffensie endet, wenn der Beauftragte seine Beauftragung niederlegt oder wenn der Beauftragte das Vertrauen des Vorstands verliert und dies der Vorstand per Beschluss feststellt.
b) in vorbereitenden Gesprächen zur Wiederherstellung Die Arbeit ist ehrenamtlich und wird nicht vergütet. Notwendige Auslagen werden erstattet. Der Bewerber sollte Mitglied der HandlungsfähigkeitPiratenpartei sein, vorzugsweise des Landesverbandes Brandenburg.
c) in der Vorbereitung einer möglichen Auflösung der Gliederung auf dem Landesparteitag gemäß §28a der Landessatzung d) in der Berichterstattung gegenüber Landesparteitag und Landesvorstand über den Zustand der GliederungAussagekräftige Bewerbungen erbitten wir bis 23Vom Beauftragten wird selbständiges Handeln erwartet mit dem Ziel, möglichst die Handlungsfähigkeit der Gliederung wiederherzustellen oder aber mit der Auflösung geordnete Verhältnisse herbeizuführen05. Notwendige Auslagen des Beauftragten werden auf Antrag durch Beschluss des Landesvorstandes ersetzt2016 an vorstand@piratenbrandenburgDie Handlungsunfähigkeit einer Untergliederung wird durch den Landesparteitag -bzw. im Zeitraum zwischen Landesparteitagen- durch den Landesvorstand festgestellt. Sie ergibt sich spätestens mit der Überfälligkeit einer Vorstandswahl in der Untergliederung. Die Feststellung der Handlungsunfähigkeit wird durch ein ein entgegenstehendes Votum des satzungsgemäßen Gliederungsvorstandes gegenstandslos. Ein Beauftragter kann für eine Untergliederung, für mehrere Untergliederungen oder für alle handlungsunfähigen Untergliederungen, für die kein anderer Beauftragter benannt ist, benannt werden. Die Einsetzung eines kommissarischen Vorstandes wird mit Einsetzung des Beauftragten für handlungsunfähige Gliederungen hinfällig. Dies soll im Beschluss über die Einsetzung eines Beauftragten für handlungsunfähige Untergliederungen mit aufgenommen werdende .
== Begründung ==
)Mit dieser Regelung Beauftragung soll der Auftrag aus dem beschlossenen Antrag X009, Modul 4, https://wiki.piratenbrandenburg.de/Parteitag/2015.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_009 des Landesparteitages 2015.1 umgesetzt werden.
Es wird hiermit angestrebt, dass Piraten in verwaisten Gliederungen nicht im "leeren Raum" hängen bleiben.
== Anmerkung ==
Bitte hier rein oder weglassen! Die vom Landesvorstand beschlossenen Regelung für "Beauftragte für handlungsunfähige Untergliederungen - Regionalbeauftragte (m/w)" trägt die Nummer [https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beschluss/2016-016 2016-)016].
== Abstimmung ==
1.811
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