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Vorstand/Beschluss/B2017-033

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Thema: Beitragsminderungen im Bund bearbeiten
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 24.05.2017
Status: abgelehnt

Thema: Beitragsminderungen im Bund bearbeiten

Der Landesvorstand Brandenburg möge beschließen, dass bei der Bundesmitgliederverwaltung eingehende Anträge auf Beitragsminderung auch von der SG Mitgliederbetreuung entschieden werden dürfen. Sonderfälle (längerfristige, unklare o. rückwirkende Minderungen etc.) werden weiterhin an die jeweiligen Landesverbände weitergeleitet.

Begründung

Seit dem Bundesparteitag 2017.1 liegt die Zuständigkeit für eingehende Minderungsanträge beim jeweilgen Landesvorstand, sofern die Landessatzung nichts anderes regelt. Anträge die in der Bundesmitgliederverwaltung eingehen, werden von der SG Mitgliederbetreuung an die jeweilige Landesmitgliederverwaltung weitergeleitet, damit dort über den Antrag entschieden und der Vermerk im CRM gemacht werden kann. Da in den meisten Fällen die Minderung ohne Anforderungen von Belegen etc. genehmigt wird, kann man sich diesen Schritt auch sparen, und so eine schnellere Bearbeitung für das Mitglied erfolgen. Ähnlich wie schon bei Austritten oder Änderungen der Adresse kann die zuständige Landesmitgliederverwaltung in BCC gesetzt werden, und wird so über die postiven Entscheidungen informiert.

Anmerkung

Bitte hier rein oder weglassen! :-)

Abstimmung

Abstimmung: B2017-033
Dafür: Thomas
Dagegen: Guido, Jeannette, Stefan
Enthaltung: Frank
nicht abgestimmt:
Ergebnis: abgelehnt
Bemerkung: keine

Protokoll

siehe Vorstandssitzung vom 24.05.2017