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Vorstand/Beschluss/B2021-034

485 Bytes hinzugefügt, 16:46, 11. Mai 2021
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Der Landesvorstand möge beschließen:
Der Landesverband beantragt auf Grundlage von § 5 Abs. 1 der Bundessatzung i. V. m. § 7 der Finanzordnung bei der Bundesmitgliederverwaltung die Streichung aller Mitglieder, deren letzte Buchung von Mitgliedsbeiträgen vor dem 01.01.2015 liegt. Hiervon sind nach derzeitigem Stand 262 Personen betroffen.
Mindestens 14 Tage vor der Streichung sind alle betroffenen Mitglieder noch einmal vorrangig per E-Mail, alternativ per Post (sofern die Mitgliederverwaltung über die entsprechenden Adressen verfügt und für diese kein Bounce vermerkt ist) letztmalig zu mahnen.
== Begründung ==
Von der vorgeschlagenen Streichung wären nach derzeitigem Stand bis zu 262 Personen betroffen. Der Landesverband Brandenburg hat seit geraumer Zeit keinerlei Streichungen mehr vorgenommen und ist innerhalb der Piratenpartei Deutschland der Landesverband mit der mit Abstand niedrigsten Zahlerquote. Selbst mit der hier vorgeschlagenen, wenig restriktiven Streichung lägen wir noch unterhalb des Bundesdurchschnitts. Bei den betroffenen Personen handelt es sich um Mitglieder, die bereits mehrfach erfolglos gemahnt wurden und zu denen seit Jahren keinerlei Kontakt mehr besteht. Diese weisen einen Beitragsrückstand in mittlerer dreistelliger Höhe auf, sodass kaum zu erwarten ist, dass diese den vollen ausstehenden Mitgliedsbeitrag begleichen (können) werden. Daher kann mit einer rückwirkenden Beitragsreduzierung ggf. zumindest ein Teil der Außenstände i. H. v. rund 136.000 € eingetrieben werden.
== Anmerkung ==
4.274
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