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Vorstand/Beschluss/B2021-034

357 Bytes hinzugefügt, 17:25, 24. Mai 2021
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Begründung
== Begründung ==
Eine Die Piratenpartei braucht im Bundestagswahljahr 2021 möglichst viele aktive Kräfte. Gleichzeitig haben wir eine große Zahl an Mitgliedern, die in den vergangenen Jahren in die Passivität abgeglitten sind und ihre Beiträge nicht mehr gezahlt haben. In diesem Fall wird eine Streichung wird von der Bundesmitgliederverwaltung befürwortet. Von der hier vorgeschlagenen Streichung wären nach derzeitigem Stand bis zu 270 Personen betroffen. Der Landesverband Brandenburg hat seit geraumer Zeit keinerlei Streichungen mehr vorgenommen und ist innerhalb der Piratenpartei Deutschland der Landesverband mit der mit Abstand niedrigsten Zahlerquote. Mit der hier vorgeschlagenen, wenig restriktiven Streichung lägen wir künftig im Bundesdurchschnitt. Bei den betroffenen Personen handelt es sich um Mitglieder, die bereits mehrfach erfolglos gemahnt wurden und zu denen seit Jahren keinerlei Kontakt mehr besteht. Diese weisen einen Beitragsrückstand in mittlerer dreistelliger Höhe auf, sodass kaum zu erwarten ist, dass diese den vollen ausstehenden Mitgliedsbeitrag begleichen (können) werden. Daher kann mit einer rückwirkenden Beitragsreduzierung diesen ein Wiedereinstieg in die Arbeit der Piratenpartei ermöglicht und ggf. zumindest ein Teil der diese Mitglieder betreffenden Außenstände i. H. v. 138.912 € eingetrieben werden.
'''Modul B:'''
Diese Mitglieder fallen zwar nicht unter die Streichungsregeln des Moduls A, haben inzwischen aber ebenfalls einen so hohen Beitragsrückstand, dass sie diesen aller Voraussicht nach auch in Zukunft nicht ausgleichen werden. Durch die einmalige rückwirkende Reduzierung des Mitgliedsbeitrages soll diesen ein Wiedereinstieg in die Arbeit der Piratenpartei erleichtert werden. Hiervon sind nach gegenwärtigem Stand 25 Mitglieder betroffen. Deren Außenstand beträgt zusammengenommen weitere 8.064 €.
== Anmerkung ==
4.281
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