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K
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Der Landesvorstand möge beschließen:
'''Modul A:'''
Der Landesverband beantragt auf Grundlage von § 5 Abs. 1 der Bundessatzung i. V. m. § 7 der Finanzordnung bei der Bundesmitgliederverwaltung die Streichung aller Mitglieder, deren letzte Buchung von Mitgliedsbeiträgen vor dem 01.01.2015 liegt.
Verbunden mit dem Mahnschreiben wird allen Mitgliedern eine rückwirkende Beitragsminderung für alle offenen Beitragsjahre angeboten. Zahlt das betroffene Mitglied innerhalb dieser Frist zumindest den verminderten Beitrag für alle offenen Beitragsjahre nach, so wird die Streichung nicht vollzogen und eine Stimmberechtigung wiederhergestellt. Kommt das betroffene Mitglied der Zahlungsaufforderung nicht nach, ist es nach Fristablauf zu streichen. Mitglieder, zu denen weder eine gültige E-Mail-, noch eine gültige Postadresse bekannt ist, sind unverzüglich zu streichen.
'''Modul B (falls Modul A angenommen wird):'''
Mitgliedern, die von der o. g. Streichung nicht betroffen sind, deren Beitragsrückstand aber mindestens drei volle Jahresbeiträge (216 €) beträgt, soll gleichermaßen das einmalige Angebot einer rückwirkenden Beitragsminderung gemacht werden.
== Begründung ==
Eine Streichung wird von der Bundesmitgliederverwaltung befürwortet. Von der vorgeschlagenen Streichung wären nach derzeitigem Stand bis zu 270 Personen betroffen. Der Landesverband Brandenburg hat seit geraumer Zeit keinerlei Streichungen mehr vorgenommen und ist innerhalb der Piratenpartei Deutschland der Landesverband mit der mit Abstand niedrigsten Zahlerquote. Mit der hier vorgeschlagenen, wenig restriktiven Streichung lägen wir künftig im Bundesdurchschnitt. Bei den betroffenen Personen handelt es sich um Mitglieder, die bereits mehrfach erfolglos gemahnt wurden und zu denen seit Jahren keinerlei Kontakt mehr besteht. Diese weisen einen Beitragsrückstand in mittlerer dreistelliger Höhe auf, sodass kaum zu erwarten ist, dass diese den vollen ausstehenden Mitgliedsbeitrag begleichen (können) werden. Daher kann mit einer rückwirkenden Beitragsreduzierung ggf. zumindest ein Teil der diese Mitglieder betreffenden Außenstände i. H. v. 138.912 € eingetrieben werden. '''Modul B:''' Diese Mitglieder fallen zwar nicht unter die Streichungsregeln des Moduls A, haben inzwischen aber einen so hohen Beitragsrückstand, dass sie diesen aller Voraussicht nach auch in Zukunft nicht ausgleichen werden. Durch die einmalige rückwirkende Reduzierung des Mitgliedsbeitrages soll diesen ein Wiedereinstieg in die Arbeit der Piratenpartei erleichtert werden. Hiervon sind nach gegenwärtigem Stand 25 Mitglieder betroffen. Deren Außenstand beträgt zusammengenommen weitere 8.064 €.
== Anmerkung ==