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Westbrandenburg/Vorstand/Beschluss/2020-012: Unterschied zwischen den Versionen

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|Thema = Gerichtliches Vorgehen gegen Amtsenthebung und Information der Mitglieder/Öffentlichkeit
 
|Thema = Gerichtliches Vorgehen gegen Amtsenthebung und Information der Mitglieder/Öffentlichkeit
 
|Name = Vorstandsbeschluss, Antragsteller Andreas Schramm
 
|Name = Vorstandsbeschluss, Antragsteller Andreas Schramm
|Datum = 10.09.2020
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== Gerichtliches Vorgehen gegen Amtsenthebung und Information der Mitglieder/Öffentlichkeit ==
 
== Gerichtliches Vorgehen gegen Amtsenthebung und Information der Mitglieder/Öffentlichkeit ==
 
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Der Regionalvorstand möge beschließen:
 
Der Regionalvorstand möge beschließen:
 
1. Der Regionalverband verurteilt den Beschluss [nähere Bezeichnung folgt] des Landesvorstandes, er ist greifbar rechtswidrig.
 
 
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2. Der Regionalverband und die Mitglieder des Regionalvorstandes werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Beschluss des Landesvorstandes (siehe Ziffer 1) vorzugehen.
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1. Der Regionalverband verurteilt den Beschluss des Landesvorstandes [Beschluss des Landesvorstandes vom 09.10.2020 zu Antragsnummer: SO 0037 / A2020-xx einschließlich der Einsetzung eines "Notvorstandes], er ist greifbar rechtswidrig.
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2. Der Regionalverband und die Mitglieder des Regionalvorstandes RV Westbrandenburg werden alle innerparteilichen rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen/nichtigen Beschluss des Landesvorstandes (siehe Ziffer 1) vorzugehen.
 
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3. Mit der rechtlichen Vertretung des Regionalverbandes/Regionalvorstandes sowie der Mitglieder des Regionalvorstandes [Namen folgen] wird [Name folgt] beauftragt.
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3. Mit der rechtlichen Vertretung des Regionalverbandes/Regionalvorstandes sowie der Mitglieder des Regionalvorstandes [Andreas Schramm, Jeannette Paech, Raoul Schramm, Mathias Täge und Raimond Heydt] wird Andreas Schramm beauftragt.
 
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4. Der Regionalvorstand wird zum Vorgang eine Erklärung vorbereiten und als Vorstandsmitteilung an die Mitglieder, den Bundesvorstand und Pressevertreter per Mail versenden sowie auf dem RV West-Blog, den Social Media-Kanälen des RV und der eigenen Wiki-Seite veröffentlichen.
 
  
 
== Begründung ==
 
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Der Beschluss des Landesvorstandes ist greifbar rechtswidrig, ihm steht die Rechtswidrigkeit quasi auf die Stirn geschrieben.
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Der -unter Hinweis auf auf den Beschluss des Onlineparteitages vom 27.09.2020 -
 
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zu SAPO/SO/0037 - getroffene Beschluss des Landesvorstandes vom 09.10.2020 ist greifbar rechtswidrig, ihm steht die Rechtswidrigkeit quasi auf die Stirn geschrieben.
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: von Andreas Schramm: Gegen mich läuft ein -aus meiner Sicht- rechtswidriges Amtsenthebungsverfahren des Landesvorstandes. Eine gerichtliche Klärung, ob ich weiterhin -aktuell- 1. Vorsitzender des Regionalverbandes Westbrandenburg bin, läuft. Mit diesem Hintergrund ist meine hier erklärte Zustimmung zum Beschlussantrag am Ende der Abstimmung mit zu berücksichtigen oder auch nicht.
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Aktuelle Version vom 8. Februar 2023, 10:16 Uhr

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Thema: Gerichtliches Vorgehen gegen Amtsenthebung und Information der Mitglieder/Öffentlichkeit
Name: Vorstandsbeschluss, Antragsteller Andreas Schramm
Datum: 05.10.2020
Status: angenommen

Gerichtliches Vorgehen gegen Amtsenthebung und Information der Mitglieder/Öffentlichkeit


Der Regionalvorstand möge beschließen:
1. Der Regionalverband verurteilt den Beschluss des Landesvorstandes [Beschluss des Landesvorstandes vom 09.10.2020 zu Antragsnummer: SO 0037 / A2020-xx einschließlich der Einsetzung eines "Notvorstandes], er ist greifbar rechtswidrig.
2. Der Regionalverband und die Mitglieder des Regionalvorstandes RV Westbrandenburg werden alle innerparteilichen rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen/nichtigen Beschluss des Landesvorstandes (siehe Ziffer 1) vorzugehen.
3. Mit der rechtlichen Vertretung des Regionalverbandes/Regionalvorstandes sowie der Mitglieder des Regionalvorstandes [Andreas Schramm, Jeannette Paech, Raoul Schramm, Mathias Täge und Raimond Heydt] wird Andreas Schramm beauftragt.

Begründung


Der -unter Hinweis auf auf den Beschluss des Onlineparteitages vom 27.09.2020 - zu SAPO/SO/0037 - getroffene Beschluss des Landesvorstandes vom 09.10.2020 ist greifbar rechtswidrig, ihm steht die Rechtswidrigkeit quasi auf die Stirn geschrieben.

Anmerkung

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Abstimmung

Abstimmung: 2020-012
Dafür: Raimond, Jeannette,Andreas, Mathias, Raoul
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen
Bemerkung:
Der Beschluss wird vom Vorstand als (befristete) Verschlusssache (§ 4 II Bundessatzung) deklariert und von Andreas Schramm zu gegebener Zeit veröffentlicht.


von Andreas Schramm: Gegen mich läuft ein -aus meiner Sicht- rechtswidriges Amtsenthebungsverfahren des Landesvorstandes. Eine gerichtliche Klärung, ob ich weiterhin -aktuell- 1. Vorsitzender des Regionalverbandes Westbrandenburg bin, läuft. Mit diesem Hintergrund ist meine hier erklärte Zustimmung zum Beschlussantrag am Ende der Abstimmung mit zu berücksichtigen oder auch nicht.