Westbrandenburg/Vorstand/Beschluss/2020-012: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | : von Andreas Schramm: Gegen mich läuft ein -aus meiner Sicht- rechtswidriges Amtsenthebungsverfahren des Landesvorstandes. Eine gerichtliche Klärung, ob ich weiterhin -aktuell- 1. Vorsitzender des Regionalverbandes Westbrandenburg bin, läuft. Mit diesem Hintergrund ist meine hier erklärte Zustimmung zum Beschlussantrag am Ende der Abstimmung mit zu berücksichtigen oder auch nicht. | ||
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Aktuelle Version vom 8. Februar 2023, 10:16 Uhr
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Thema: Gerichtliches Vorgehen gegen Amtsenthebung und Information der Mitglieder/Öffentlichkeit
Name: Vorstandsbeschluss, Antragsteller Andreas Schramm
Datum: 05.10.2020
Status: angenommen
Gerichtliches Vorgehen gegen Amtsenthebung und Information der Mitglieder/Öffentlichkeit
Der Regionalvorstand möge beschließen:
1. Der Regionalverband verurteilt den Beschluss des Landesvorstandes [Beschluss des Landesvorstandes vom 09.10.2020 zu Antragsnummer: SO 0037 / A2020-xx einschließlich der Einsetzung eines "Notvorstandes], er ist greifbar rechtswidrig.
2. Der Regionalverband und die Mitglieder des Regionalvorstandes RV Westbrandenburg werden alle innerparteilichen rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen/nichtigen Beschluss des Landesvorstandes (siehe Ziffer 1) vorzugehen.
3. Mit der rechtlichen Vertretung des Regionalverbandes/Regionalvorstandes sowie der Mitglieder des Regionalvorstandes [Andreas Schramm, Jeannette Paech, Raoul Schramm, Mathias Täge und Raimond Heydt] wird Andreas Schramm beauftragt.
Begründung
Der -unter Hinweis auf auf den Beschluss des Onlineparteitages vom 27.09.2020 -
zu SAPO/SO/0037 - getroffene Beschluss des Landesvorstandes vom 09.10.2020 ist greifbar rechtswidrig, ihm steht die Rechtswidrigkeit quasi auf die Stirn geschrieben.
Anmerkung
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Abstimmung
Abstimmung: | 2020-012 |
Dafür: | Raimond, Jeannette,Andreas, Mathias, Raoul |
Dagegen: | |
Enthaltung: | |
nicht abgestimmt: | |
Ergebnis: | angenommen |
Bemerkung: |
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