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Westbrandenburg/Vorstand/Beschluss/2020-014: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 10. Oktober 2020, 23:34 Uhr

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Thema: Gerichtliches Vorgehen gegen "Überprüfung Verschmelzung/Gründung RV West"
Name: Vorstandsbeschluss, Antragsteller Andreas Schramm
Datum: 05.10.2020
Status: angenommen

Gerichtliches Vorgehen gegen "Überprüfung Verschmelzung/Gründung RV West"

Der Regionalvorstand möge beschließen:

1. Der Regionalverband verurteilt den Beschluss des Landesvorstandes [Beschluss des Landesvorstandes vom 09.10.2020 zu Antragsnummer: SO 0039 / A2020-xx], er ist greifbar rechtswidrig.
2. Der Regionalverband und die Mitglieder des Regionalvorstandes werden alle innerparteilichen rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen/nichtigen Beschluss des Landesvorstandes (siehe Ziffer 1) vorzugehen.
3. Mit der rechtlichen Vertretung des Regionalverbandes/Regionalvorstandes RV Westbrandenburg sowie der Mitglieder des Regionalvorstandes [Andreas Schramm, Jeannette Paech, Raoul Schramm, Mathias Täge und Raimond Heydt ] wird Andreas Schramm beauftragt.

Begründung

Der -unter Hinweis auf den Beschluss des Onlineparteitages vom 27.09.2020 - zu SAPO/SO/0039 - getroffene Beschluss des Landesvorstandes vom 09.10.2020 ist greifbar rechtswidrig, ihm steht die Rechtswidrigkeit quasi auf die Stirn geschrieben.

Anmerkung

Abstimmung

Abstimmung: 2020-014
Dafür: Raimond, Jeannette,Andreas, Mathias, Raoul
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen
Bemerkung:
Der Beschluss wird vom Vorstand als (befristete) Verschlusssache (§ 4 II Bundessatzung) deklariert und von Andreas Schramm zu gegebener Zeit veröffentlicht.


von Andreas Schramm: Gegen mich läuft ein -aus meiner Sicht- rechtswidriges Amtsenthebungsverfahren des Landesvorstandes. Eine gerichtliche Klärung, ob ich weiterhin -aktuell- 1. Vorsitzender des Regionalverbandes Westbrandenburg bin, läuft. Mit diesem Hintergrund ist meine hier erklärte Zustimmung zum Beschlussantrag am Ende der Abstimmung mit zu berücksichtigen oder auch nicht.