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Archiv/AG Satzung/Übersicht Anträge an den Landesparteitag

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Übersicht: Anträge an den Landesparteitag

Antragsart Inhalt Satzung GO Frist Einreichung Weitere Voraussetzungen Erforderliche Mehrheit
Anträge zur Aufnahme in die (vorläufige) Tagesordnung


dazu zählen:

beliebig( in der Antragsfabrik als „sonstiger Antrag“ bezeichnet) § 15 I 5 Wochen Beim Einberufungsorgan:

* idR Landesvorstand


keine Nach Antragsgegenstand; idR einfache Mehrheit
– Satzungsänderungsanträge §§ 15 I, 27 I 5 Wochen -“- -“- 2/3
–Programmänderungsanträge §§ 15 I, 27 III 5 Wochen -“- -“- 2/3
Anträge auf Ergänzung der vorläufigen Tagesordnung Beliebig, nicht jedoch Einbringung von Satzungs- oder Programmänderungen; es sei denn sie sind lediglich redaktioneller Natur (Tippfehler uä.) §§ 15 II und V 14 Tage -“- Das Einberufungsorgan kann den Antrag unter den Voraussetzungen des § 15 II S 2 zurückweisen (keine „Antragsflut“). Nach Antragsgegenstand; idR einfache Mehrheit
Anträge zur Tagesordnung


dazu zählen:

§ 15 III § 19 GO – Auf dem LPT einzubringen – Bei der Versammlungsleitung
– Sachanträge – muss die Angelegenheit des TOP oder Abstimmungsgegenstand betreffen

Bsp: Veränderung des Wortlautes eines fristgemäß eingereichten Antrages

§ 15 III § 20 I Nr. 1 Nach Antragsgegenstand; idR einfache Mehrheit
– GO-Anträge


dazu zählen zB:

– nach Zweck des GO-Antrages; vgl § 21 GO zu den möglichen GO-Anträgen § 15 III § 20 I Nr. 3, § 21


Abstimmung nur auf Gegenrede/ Alternativantrag; dann einfache Mehrheit
– – GO- Antrag auf Änderung der Tagesordnung: § 21 II Nr. 1 -“-
– – GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung Die begehrte Änderung muss nach Maßgabe der Landessatzung zulässig sein. § 21 II ... -“-
– – GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes § 21 II ... -“-
Sonstige Anträge


Eine dringliche Angelegenheit, die ausnahmsweise noch vom LPT behandelt werden soll. § 15 III S 3 § 20 I Nr. 2 Behandlung bedarf der Zustimmung des LPT