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AK Bildung/Ergebnisse

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Erarbeitete Inhalte

  • Grundsätzliches
  • Inklusion als Menschenrecht


Grundsätzliches

  • Forderung: Finanzierung aller Schulen, in staatlicher oder freier Trägerschaft, nach dem gleichen Schlüssel bei gleichzeitigen Verzicht auf Schulgeld
  • Pro: Freie Schulen leisten mindestens eine genauso gute Arbeit wie staatliche Schulen. Viele Eltern sehen in zentralen pädagogischen Fragen, wie z.B. der individuellen Förderung, die freie Schule als überlegen an. Freie Träger reagieren flexibler auf die Bedürfnisse von Kindern und Eltern. Qualitätsbewusstsein ist ausgeprägter. Keine Elitenbildung durch freie Schulen.
  • Contra: Das Geld kann man auch in staatlche Schulen stecken. Das Netz staatlicher Schulen wird tendenziell stärker ausgedünnt. Es werden auch Schulen gefördert, die wir uns nicht wünschen würden.
  • offene Diskussionspunkte: Was sehen wir als Elitenbildung im Schulsystem an? Führt eine Gleichstellung in der Finanzierung vielleicht zu sinkenden Schulgebühren an bereits existierenden freien Schulen? Sind Bildungsgutscheine ein sinnvolles Instrument zur Umsetzung?


  • Forderung: "Anteil der Bildungsausgaben am Landeshaushalt erhöhen."
  • Pro: Bildung kostet Geld. Die Personalausstattung ist insgesamt zu knapp bemessen, die Vertretungsreserve völlig unzureichend. Der bauliche Investitionsstau kann abgebaut werden. Aufrüstung der Schulen mit IT kann forciert werden. Fortbildungsprogramme müssen, insbesondere mit Blick auf die Inklusion aufgestockt werden.
  • Contra: Auch auf anderen Politikfeldern kann mit mehr Geld mehr geleistet werden ;)


  • Forderung: Keine weitere Verbeamtung von Lehrkräften
  • Pro: Verbeamtung von Lehrern ist von der Sache her nicht notwendig, da sie keine hoheitlichen Aufgaben erfüllen. "Beamtenmentalität" steht häufiger einer Schulentwicklung entgegen. Sanktionen bei lediglich formaler Pflichterfüllung schwierig. Totalausfälle kann man grundsätzlich wieder loswerden. Pensionsansprüche laufen als versteckter Kostenblock im Landeshaushalt mit, da sie erst eingestellt werden, wenn der Lehrer tatsächlich in Pension geht (Haushaltsehrlichkeit).
  • Contra: Verbeamtung ist ein Anreiz eine Lehrerstelle in Brandenburg anzunehmen.


Inklusion als Menschenrecht

  • Die Piratenpartei setzt sich für das Recht jeden Bürgers ein, an der Gesellschaft teilzuhaben und diese aktiv und frei von Diskriminierung mitzugestalten. Jeder Mensch wird als verschiedenartig und gleichwertig respektiert. Deshalb spricht sich die Piratenpartei ganz klar für die Umsetzung der Inklusion in allen Lebensbereichen aus. Das Ziel ist für jeden Menschen, anstelle von „Fürsorge“, ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu schaffen.
  • In diesem Zusammenhang begrüßt die Piratenpartei die Umsetzung der "inklusiven Schule", in der jedes Kind mit jedem pädagogischen Bedürfnis teilhaben kann. Jedes Kind soll als Teil der Vielfalt zum gelingenden Unterricht beitragen.
  • Die Piratenpartei Brandenburg fordert, dass Schulen zu den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale-soziale Entwicklung und Sprache konsequent geschlossen und die Schüler in Regelschulen eingegliedert werden.
  • Auch Schüler mit den Förderschwerpunkten „geistige Entwicklung", „Hören", „körperliche und motorische Entwicklung" und „Sehen" haben das Recht auf gemeinsamen Unterricht und sollten vorzugsweise in der Regelschule eingeschult werden, wenn diese den Ansprüchen der Förderschwerpunkte gerecht wird. Eine entsprechende Ausstattung bzw. bauliche Anpassungen sollen durch das Land gefördert werden.
  • Parallel muss ab sofort mit einer angemessenen Qualifizierung des Personals begonnen werden.
  • Hochschulen sollten in Zukunft Veranstaltungsangebote zu Inklusion, Umgang mit Heterogenität und Vielfalt, wie auch zu anderen sonderpädagogischen Inhalten als Standard für ein Studium für zukünftige Lehrkräfte anbieten.
  • Im Blick auf offene Unterrichtsformen, individuelle Förderung aller Kinder und die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte bedarf es verstärkter Fortbildung, Beratung und Begleitung der Lehrkräfte.
  • Da Ressourcen für den sonderpädagogischen Förderbedarf pauschal verteilt werden sollen, müssen zusätzliche Stunden für Sonderpädagogen, orientiert an der Gesamtschülerzahl, gerecht zugewiesen werden.
  • Die Stunden der Sonderpädagogen sollen nicht in Vertretungsstunden fließen. Für Vertretungsstunden braucht jede Schule eine ausreichende Grundausstattung an Lehrpersonal.
  • Die Schülerzahl soll auf möglichst 20 Kinder pro Klasse begrenzt werden. Weitere Unterstützungen der Klassenlehrer durch Schülerpraktikanten, Mediatoren, Sozialarbeit am Standort Schule oder andere sind wünschenswert und sollen sowohl finanziell als auch durch eine aufwertende Öffentlichkeitsarbeit gefördert werden.
  • Kein Schüler darf grundsätzlich aus Unterricht, Klassenzimmer oder Schulleben ausgeschlossen werden, egal ob aus sozialen, materiellen oder anderen Gründen.
  • Voraussetzung hierfür ist die Einbindung inklusiver Werte, Strukturen und Praktiken in allen Lebensbereichen und die Stärkung der Akzeptanz der inklusiven Leitidee über eine klare Stellungnahme: innerparteilich, wie auch in der Öffentlichkeit.