AK Kommunalpolitik/Dokumente
Grundsätzliches zur Kommunalpolitik:
Brandenburg-Karte mit Gliederung nach kreisfreien Kommunen, amtsfreien Kommunen, Ämtern und Landkreisen http://www.geobasis-bb.de/LGB1/service/karten.htm
http://www.stgb-brandenburg.de/ (Städte- und Gemeindebund Brb.)
http://www.landkreistag-brandenburg.de/index.htm
http://www.mi.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.138691.de (Obere Kommunalaufsicht Land)
http://gl.berlin-brandenburg.de/regionalplanung/index.html
Camp zur HVL-Kommunalpolitik mit Einführungsvortrag in die Kommunalpolitik allgemein und HVL als Bsp.:
https://hvl.piratenpad.de/Sommercamp-20in-20Garlitz
Enquetekommission im Landtag zur Evaluation der Kommunalverfassung und der Verwaltungen in Brandenburg:
Zwischenbericht zur Gesamtsituation: http://www.landtag.brandenburg.de/sixcms/media.php/5701/6000.pdf
Positionen des LV Piratenpartei zur diskutierten Kommunal- und Kreisgebietsreform:
Grundlage dieser Position ist folgender LPT 2012.1-Beschluß: http://wiki.piratenbrandenburg.de/Antragsfabrik/Zwingende_B%C3%BCrgerentscheide_bei_Gemeindefusionen
http://wiki.piratenbrandenburg.de/Antragsfabrik/Gleiches_Kommunalwahlrecht_f%C3%BCr_alle_B%C3%BCrger (Beschluß auf dem LPT 2012.1)
Kommunalfinanzen:
Kommunalfinanzen-Bestandteile:
Allgemeine Schlüsselzuweisungen Investive Schlüsselzuweisungen Schullastenausgleich Soziallastenausgleich Bedarfszuweisungen Zweckzuweisungen
Nähere Erklärung dazu unter: http://www.mdf.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.364082.de
Kommunale Steuern und Abgaben/Einnahmen/Kommunaler Finanzausgleich in Brandenburg 2012/Zuweisungen des Landes 2012:
http://www.kinderleicht.brandenburg.de/sixcms/detail.php/561136
Finanzielle Zuweisungen an Kommunen in Brandenburg bis 2016 (Plan)S. 55-59: http://www.mdf.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/BB_Finanzplan_2012-2016.pdf
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.24323.de#16 Gesetz über den allgemeinen Finanzausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Land Brandenburg (Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz- BbgFAG) Vom 29. Juni 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 12], S.262), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 43]
http://www.mdf.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/Ausgaben%20und%20Einnahmen%20Gemeinden%20und%20Gemeindeverb%C3%A4nde%20des%20Landes%20Brandenburg%202011.pdf Einnahmen und Ausgaben Kommunen u. Landkreise 2011
Berechnung der Schlüsselzuweisungen des Landes an die Kommunen:
http://www.mdf.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.364082.de
Wissenschaftliche Studie zur Entwicklung der Kommunalfinanzen in Brandenburg (beauftragt durch Landesregierung)mit Handlungsempfehlungen zum Finanzausgleich (mit Demografieentwicklung): http://www.mdf.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/Gutachten_FAG_Fortschreibung-des-kommunalen-Finanzausgleiches_M%C3%A4rz2012.pdf
Infos des MI Brandenburg zur Doppik-Haushaltsumstellung: http://www.doppik-kom.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.226405.de
Grund- und Gewerbesteuerhebesätze aller Kommunen Deutschlands für das Jahr 2011: https://webshop.it.nrw.de/details.php?id=17791
Lesen von Haushalten vereinfachen, piratige Bsp. aus Hessen: https://wiki.piratenpartei.de/HE:OffenerHaushalt
Bsp. für die Einführung eines Bürgerhaushaltes:
http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-BD78A512-8947FBF9/bst/Band06_Buergerhaushalt.pdf (Gemeinsames Projekt mit dem Innenministerium von NRW)
http://www.bpb.de/system/files/pdf/UHQF3Q.pdf (Projekt von der Bundeszentrale pol. Bildung und Stiftungen)
Bsp. eines piratigen Antrags für einen offenen kommunalen haushaltes:
http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/9/96/TOP_21_AT_PIRATENPARTEI_Visualisierung_HH.pdf
Offener gut lesbarer haushalt mit Vorjahresvergleich: http://haushalt.frankfurt-gestalten.de/
Verschiedenes (u. a. mit Streamingmusterantrag, Online-Kommunalschulung, Übersicht piratige Kommunalvertreter bundesweit, Steuertips für Mandatsträger):
Leitfaden zum Gemeindestraßenbau in Brandenburg des MIL http://www.mil.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/GS-Leitfaden_2012.pdf
"piratiges" Urteil zur Finanzierung kleiner Kommunalfraktionen des Bundesverwaltungsgerichts: http://www.bverwg.de/enid/9d.html?search_displayContainer=14263
"Bettensteuer" nur für Touristen erlaubt: http://www.bverwg.de/enid/9d.html?search_displayContainer=14274
Muster-Vorlage für einen Antrag zum Streaming kommunaler Sitzungen in GVV/SVV/Kreistag (Beschluß eines Antrages der Piraten Bremerhaven): https://sitzungsdienst.bremerhaven.de/ratsinfo/bremerhaven/8940/U3RWVi1WX18zNC4yMDEy/14/n/63941.doc
Onlinekurs Kommunalpolitik-Einführung: http://www.fes-kommcheckers.de/fes-kommcheckers-online-kurse/
http://www.vku.de/ (Verband kommunaler Unternehmen)
http://www.kgst.de/ (Kostenberechnungen für Kommunen, Infos zu Führung und Steuerung von Kommunen durch diese Stelle)
http://www.difu.de/ (Institut für Urbanistik in Berlin)
EU-Schulmilchförderprogramm: http://lelf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.298139.de
Einführung in die Kommunalwirtschaft und die politische Steuerung öffentlicher Unternehmen: http://www.boeckler.de/pdf/p_edition_hbs_173.pdf
Kommunalwissenschaftliches Institut Potsdam: http://www.uni-potsdam.de/u/kwi/
- Kommunalpiraten mit Mandat in Brandenburg:
umfassendes Wissensportal über Kommunale Themen der Bertelsmann-Stiftung: http://wegweiser-kommune.de/
Steuertips des MI Brandenburg für ehrenamtliche Mandatsträger: http://www.mdf.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/kommAufwandsentschaedigung.pdf
Kommunalwahlen:
http://www.wahlen.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.294757.de (Startseite des Landeswahlleiters)
Vordrucke hier: http://www.wahlen.brandenburg.de/sixcms/detail.php/318304
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.47145.de
(Kommunalverfassung Brandenburg)
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.47145.de (Kommunalwahlgesetz Brb.)
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.47145.de (Wahlverordnung)
Brauchen wir zu den Kommunalwahlen Unterstützungsunterschriften?:
Auszug aus einem Schreiben einer Mitarbeiterin des Landeswahlleiters Brandenburg an unseren LaVors. zum o. g. Thema:
..." B) Kommunalwahlen
Von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften sind landesweit bei sämtlichen Kommunalwahlen die Parteien und politischen Vereinigungen befreit, die am Tage der Bekanntmachung des Wahltages auf Grund eines zurechenbaren Wahlvorschlages im Deutschen Bundestag oder Landtag durch mindestens einem im Land Brandenburg gewählten Abgeordneten ununterbrochen vertreten sind. Spätestens am 92. Tag vor der Wahl stellt der Landeswahlleiter verbindlich für alle Wahlorgane fest, welche Parteien und politischen Vereinigungen am Tag der Bekanntmachung des Wahltages im Deutschen Bundestag oder Landtag entsprechend vertreten sind. Letzte Wahl im Sinne des § 28a Abs. 7 Nr. 1 ist die jeweils letzte Wahl zum Deutschen Bundestag und zum Landtag Brandenburg, die vor der Bekanntmachung des Wahltages der landesweiten Kommunalwahlen stattgefunden hat.
Daneben sind bei der Wahl zum Kreistag des Landkreises und bei sämtlichen in diesem Landkreis stattfindenden Gemeindewahlen diejenigen Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerber von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit, die am Tag der Bekanntmachung des Kommunalwahltages auf Grund eines zurechenbaren Wahlvorschlages in dem Kreistag seit der letzten Kreistagswahl ununterbrochen mit mindestens einem Kreistagsabgeordneten vertreten sind. Alle Wahlvorschlagsträger, die im Kreistag entsprechend vertreten sind, müssen also ihren Wahlvorschlägen zu sämtlichen Kreis- und Gemeindewahlen, die in dem Gebiet des betreffenden Landkreises stattfinden, keine Unterstützungsunterschriften beifügen.
Des Weiteren sind bei der Wahl diejenigen Wahlvorschlagsträger von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit, die am Tag der Bekanntmachung des Wahltermins auf Grund eines zurechenbaren Wahlvorschlages in der zu wählenden Vertretung durch mindestens einen Vertreter seit deren letzter Wahl ununterbrochen vertreten sind. Somit sind bei der Wahl der Gemeindevertretung einer Gemeinde auch diejenigen Wahlvorschlagsträger von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit, die in dieser Gemeindevertretung entsprechend repräsentiert sind.
Demgegenüber müssen Wahlvorschlagsträger, die ausschließlich in mehreren kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises vertreten sind, die also weder im Deutschen Bundestag oder Landtag noch im Kreistag des Landkreises vertreten sind, ihren für die Wahl zum Kreistag eingereichten Wahlvorschlägen die erforderlichen Unterstützungsunterschriften beifügen.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben. Für evtl. Rückfragen stehe ich Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Angelika Behrend Geschäftsstelle des Landeswahlleiters
Ministerium des Innern Land Brandenburg Henning-von-Tresckow-Str. 9-13, 14467 Potsdam
fon: (0331) 866 2239 fax: (0331) 866 2202 mail: angelika.behrend@mi.brandenburg.de oder mail: landeswahlleiter@mi.brandenburg.de " Auszug Ende
Piratige Entwürfe Kommunale Wikiseite, Flyer, Programm
Bsp. wie eine piratige Wikiseite für die Kommunalpolitik aussehen könnte mit Links für Flyer und Programm:
http://www.piraten-wa-fkb.de/kommunalpolitik.html
http://www.piratenpartei-frankfurt.de/content/wahlprogramm
http://www.piratenpartei-goettingen.de/kommunalprogramm
Bundes AG Kommunalpolitik Piratenpartei:
http://wiki.piratenpartei.de/AG_Kommunalpolitik_Bund
https://kommunalpolitik-bb.piratenpad.de/KPV-Bundestreffen-03-01-2013
Fraktionen in kommunalen Vertretungen in Brandenburg:
Forderung der Piraten des LV Brandenburg: Mindestfraktionsstärke auf zwei Sitze begrenzen
Das Landesverfassungsgericht hat 2011 die vom Landtag beschlossene Regelung der Mindesfraktionsstärke in der Kommunalverfassung für nichtig erklärt und dies den Kommunen/landkreisen überlassen. Seit dem Jahr 2011 können nun die Kommunalvertretungen selbst bestimmen, ab welcher Anzahl von Mandaten eine Partei beziehungsweise Wählergemeinschaft Fraktionsstatus erhält. So sehen einige Landkreise und Städte zurzeit eine Mindestfraktionsstärke von vier Sitzen vor. An den Fraktionsstatus sind jedoch entscheidende parlamentarische Rechte wie die Entsendung von Mitgliedern in die Ausschüsse und damit auch das Stimmrecht sowie der Anspruch auf Mittel für Sachkosten und die Nutzung öffentlicher Räumlichkeiten gekoppelt. Von einer Anhebung, die ursprünglich dazu diente, rechtsextremen Parteien die Arbeit in den Kommunalvertretungen zu erschweren, sind alle kleinen Gruppierungen betroffen, eben auch lokale Bürgerbündnisse, die in die Kommunalvertretung gewählt wurden. Um mehr Chancengleichheit zwischen etablierten und neuen Kräften zu gewährleisten, setzen sich die PIRATEN Brandenburg dafür ein, dass alle Parteien und Wählergemeinschaften mit mindestens zwei gewählten Vertretern Fraktionsstatus erhalten. Kreise, Städte und Gemeinden sollten davon absehen, von dieser Regelung abzuweichen.
Rechtsgrundlage der kommunalen Selbstverwaltung in Brandenburg
Landesverfassung Brandenburg, Auszug: Artikel 97 (Kommunale Selbstverwaltung) (1) Gemeinden und Gemeindeverbände haben das Recht der Selbstverwaltung. Dem Land steht nur die Rechtsaufsicht gegenüber Gemeinden und Gemeindeverbänden zu. (2) Gemeinden und Gemeindeverbände erfüllen in ihrem Gebiet alle Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft, die nicht nach dieser Verfassung oder kraft Gesetzes anderen Stellen obliegen. (3) Das Land kann die Gemeinden und Gemeindeverbände durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes verpflichten, Aufgaben des Landes wahrzunehmen und sich dabei ein Weisungsrecht nach gesetzlichen Vorschriften vorbehalten. Werden die Gemeinden und Gemeindeverbände durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zur Erfüllung neuer öffentlicher Aufgaben verpflichtet, so sind dabei Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. Führen diese Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände, so ist dafür ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen. (4) Die Gemeinden und Gemeindeverbände sind in Gestalt ihrer kommunalen Spitzenverbände rechtzeitig zu hören, bevor durch Gesetz oder Rechtsverordnung allgemeine Fragen geregelt werden, die sie unmittelbar berühren. (5) Das Nähere regelt ein Gesetz. Artikel 98 (Gebietsänderungen) (1) Das Gebiet von Gemeinden und Gemeindeverbänden kann aus Gründen des öffentlichen Wohls geändert werden. (2) Das Gebiet von Gemeinden kann durch Vereinbarung der Gemeinden mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geändert werden. Die Auflösung von Gemeinden gegen deren Willen bedarf eines Gesetzes. Vor einer Änderung des Gemeindegebietes muß die Bevölkerung der unmittelbar betroffenen Gebiete gehört werden. (3) Das Gebiet von Gemeindeverbänden kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geändert werden. Die Auflösung von Landkreisen bedarf eines Gesetzes. Vor der Entscheidung ist die gewählte Vertretung des Gemeindeverbandes zu hören. (4) Das Nähere regelt ein Gesetz. Artikel 99 (Gemeindesteuern) Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben das Recht, sich nach Maßgabe der Gesetze eigene Steuerquellen zu erschließen. Das Land sorgt durch einen Finanzausgleich dafür, daß die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Aufgaben erfüllen können. Im Rahmen des Finanzausgleichs sind die Gemeinden und Gemeindeverbände an den Steuereinnahmen des Landes angemessen zu beteiligen. Artikel 100 (Kommunale Verfassungsbeschwerde) Gemeinden und Gemeindeverbände können Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung erheben, daß ein Gesetz des Landes ihr Recht auf Selbstverwaltung nach dieser Verfassung verletzt.