Antragsfabrik/Freigabe von Cannabis zu medizinischen zwecken
Dies ist ein am 18.05.2012 eingereichter Programmantrag für den LPT 2012.1 von Thomas Goede. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- WP089
- Beantragt von
- Thomas Goede
- Betrifft
- Wahlprogramm
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position in das Landtagswahlprogramm aufzunehmen: <br\n> Die Cannabispflanze enthält eine Reihe von Wirkstoffen, die ein hohes Potenzial für die medizinische Nutzung haben. Diese Substanzen bieten Linderung bei vielen schwerwiegenden Leiden und Krankheiten, wie beispielsweise Krebs, HIV, Tourette, Epilepsie, Rheuma, Arthritis, Multiple Sklerose oder in der Schmerztherapie. Bei diesen Krankheiten stößt selbst die moderne Schulmedizin an ihre Grenzen. Die in der Cannabispflanze enthaltenen Wirkstoffe sind für die Behandlung dieser Krankheiten erforderlich um die Methoden der Schulmedizin zu unterstützen, die Leiden zu lindern und eine Genesung schnellstmöglich voran zu treiben. Derzeit ist der Umgang mit medizinischem Cannabis untersagt. Die Piratenpartei Brandenburg fordert Medikamente mit medizinischem Cannabis verschreibungspflichtig freizugeben. Patienten, die auf die medizinische Nutzung von Cannabis angewiesen sind, soll der Zugang wie zu jeder anderen Arznei ermöglicht werden. Außerdem werden so die Hürden, die eine zukunftsweisende Forschung in diesem Bereich verhindern, aus dem Weg geräumt.
- Begründung
Der Antrag wurde inhaltich aus dem Programm der PiratenNRW kopiert und von dem AK Suchtpolitik für Brandenburg abgeändert.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Argument 1
Antrag mach wenig Sinn, denn Dronabinol (THC als Tropfen oder Kapseln) ist natürlich für den medizinischen Gebrauch zulässig. Es unterliegt zwar dem Betäubungsmittelgesetz und damit strengen Regeln und die Kosten werden nur bei spezieller Begründung von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, darüber hinaus aber ist es definitiv verfügbar! Das Problem liegt eher in der Unwissenheit der behandelnden Ärzte.
- THC Pharm [1]
- ACM [2]
- Onmeda [3]
Argument 2
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