Antragsfabrik/Positionspapier BER
Dies ist ein am 06.06.2012 eingereichter Sonstiger Antrag für den LPT 2012.1 von AG Bauen Verkehr und Infrastruktur. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Sonstiger Antrag Nr.
- Q004
- Beantragt von
- AG Bauen Verkehr und Infrastruktur
- Titel
- Q004 - Positionspapier BER
- Antrag
Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge folgendes Positionspapier beschließen:
1.
Die Piraten Brandenburg fordern eine Veröffentlichung sämtlicher den BER betreffenden Dokumente.
Bereits die Festlegung des Standortes Schönefeld-Süd in Konkurrenz zu Sperenberg und Jüterbog im Ergebnis des Raumordnungsverfahren 1994 ist nach unklaren Kriterien in einem Konsensbeschluss der Länder Berlin, Brandenburg und des Bundes erfolgt.
Die Piraten Brandenburg fordern ferner eine schlüssige Veröffentlichung aller durch den Flughafenbau und die Verschiebung der Öffnung verursachten öffentlichen Verpflichtungen einschließlich der Schadenersatzaufwendungen sowie eine Aufgliederung, zu wessen Lasten und in welchem Zeitraum die Verpflichtungen abzulösen sind und welche zusätzlichen Belastungen der Steuerzahler Berlins, Brandenburgs und des Bundes bzw. der Flugpassagiere damit verbunden sind.
Brandenburgs Ministerpräsident Platzeck hat in der Regierungserklärung vom 21.05.2012 zur Verschiebung der Eröffnung eingeräumt, dass der Kostenrahmen von 2,4 Milliarden Euro nahezu erschöpft sei. Zusätzlich werden 430 Millionen Euro Mittel der Anteilseigner, also der Länder Berlin, Brandenburg und des Bundes, sowie 530 Millionen vom Flughafen in den letzten Jahren erwirtschaftete Eigenmittel eingesetzt. Hierbei sind die zusätzlichen Kosten durch die Verschiebung und durch einen dem Planfeststellungsverfahren entsprechendem Schallschutz noch nicht berücksichtigt.
2.
Die Piraten Brandenburg fordern, dass die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen von einer unabhängigen, paritätisch besetzten Instanz festgelegt werden. Dieses Gremium weist die Flughafengesellschaft an, auf ihre Kosten die Maßnahmen umzusetzen und kontrolliert deren Umsetzung.
Die Schallschutzmaßnahmen sind zügig und in vollem, vom Planfeststellungsbeschluss geforderten, Umfang durchzuführen, insbesondere auch in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Gesundheitseinrichtungen.
Entscheidungen des o.g. Gremiums unterliegen der rechtlichen Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Der Flughafen darf erst eröffnet werden, wenn alle diese Maßnahmen nachweislich umgesetzt oder verbindlich geplant sind. Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) ist von der Landesregierung zu beauftragen, umgehend belastbares Zahlenmaterial zum Immissionsschutz zu erarbeiten bzw. dieses freizugeben. Die Landesregierung wird aufgefordert, den Klarstellungsantrag der Flughafengesellschaft, der auf eine Änderung des Planfeststellungsverfahren abzielt, vom 19.04.2012 zurückzuweisen.
BER wird hinsichtlich Lärm- und anderer Umweltbelastung erhebliche Auswirkungen auf die Menschen in der Region haben. Zur Zeit bestehen noch gravierende Mängel bei der Umsetzung des Schallschutzes gemäß Planfeststellungsbeschluss. Eine sinnvolle Kontrolle der Umsetzung des Schallschutzes erfolgt nicht, da die zuständige Aufsichtsbehörde untätig ist. Die Flughafengesellschaft hat bei der Landesregierung einen sogenannten „Klarstellungsantrag“ eingereicht, um eine Planänderung zu erwirken, die geeignet ist, den Schallschutz aufzuweichen.
3.
Die Piraten Brandenburg fordern aufgrund der erheblichen, gesundheitsgefährdenden, Lärmbelastung ein striktes Nachtflugverbot von 22:00 bis 6:00 für BER (einzige Ausnahmen bilden Rettungsflüge) und fordern die Landesregierung auf, umgehend ein landesplanerisches Nachtflugverbot zu verfügen. Weiterhin werden Volksbegehren für ein solches Flugverbot unterstützt.
4.
Die Piraten Brandenburg wenden sich gegen einen Ausbau des Flughafens BER um eine weitere Start- und Landebahn. Sie fordern die Beibehaltung von BER als Regionalflughafen gemäß Planfeststellungsbeschluss.
5.
Nach derzeitiger Kenntnis sollte zum 15.06.2012 die Berufung des BER zum sogenannten „Sanitätsflughafen“ erfolgen. Die Piraten Brandenburg fordern die Landesregierung auf, umgehend die Blockade des Durchführungsgesetzes (IGV-D) zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften im Bundesrat zu beenden und Landkreise und Kommunen von den Kosten in Zusammenhang mit dem Sanitätsflughafen freizustellen.
- Begründung
Ergibt sich aus dem Positionspapier.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Christian ==> siehe aus Argument 1
- leider so auch Kola Colman 13:37, 8. Jun. 2012 (CEST) ==> siehe Argument 1 und 2
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Argument 1
Hallo, ich würde vorschlagen, die einzelnen Punkte jeweils einzeln als Antrag einzureichen - so wie er jetzt, in seiner Gesamtheit, ist, kann ich den Antrag nicht unterstützen. Die meisten Punkte unterstütze ich, bei kritischen Punkten wie dem _strikten_ Nachtflugverbot bin ich mir unsicher, beim Regionalflughafen gehe ich nicht mit, da ich der Meinung bin, dass Berlin-Brandenburg als Wirtschaftsgebiet mit Ausstrahlung in den gesamten Osten Wirtschaftsergebnis bis weit nach Polen hinein und auch als Hauptstadt nicht nur einen Regionalflughafen, sondern durchaus einen Großflughäfen oder sogar einen AirHub/Drehkreuz gebrauchen könnte. Die Argumente dagegen haben mich bisher nicht überzeugt. Wenn es auch anderen Piraten so geht, steht zu befürchten, dass der Antrag abgelehnt wird, obwohl ich Punkte wie die Transparenz, Durchsetzung des Schallschutzes, Santätsflughafen etc. unterstütze. 07.06.2012 13:36 Christian
Argument 2
Super Arbeit bis hierhin.
Aber auch mir ist der Text noch nicht ausgereift genug.
Beispiel 1: in 3 (einzige Ausnahmen bilden Rettungsflüge)
- geht nicht, Wenn Ihr die Polizeihubschrauber in der Nacht ins Hangar schickt, koennen nicht einmal vermisste Kinder mit Infrarot gerettet werden, weil es ist ja Flugpause
Unsere Forderung wuerde Tote verursachen.
Beispiel 2:
An Hand des selben Punktes (einzige Ausnahmen bilden Rettungsflüge)
- geht nicht, Wenn das "fliegende Auge" [1] Nachts im Hangar bleibt koennen sich die Banditen bequem mit Taschenlampe auf den Weg machen und haben 8 Stunden Zeit einen Bombenteppich unter die Gleise der Bahn zu verlegen
Beispiel 3:
An Hand des selben Punktes (einzige Ausnahmen bilden Rettungsflüge)
- geht nicht, Wenn stricte Flugpause ist, koennen keine Fracht Maschienen mit Hilfsguetern in Katastrophengebiete starten - Ergebnis wieder 8 Stunden lang lassen wir Menschen sterben, wegen unserer Nachtruhe.
Beispiel 4:
Selbst das geht nicht (pauschal gesagt/ ist natuerlich unscharf das Beispiel und soll nur das Prinzip zeigen) und wir wuerden in den fruehen Morgenstunden mit unserer Forderung Rehe schreddern: [2]
... Bitte zu diesem Punkt mit AK_Polizei koordinieren. (die ist zwar erst in Gruendung aber ich vermute sie wird sich dann so in Richtung "AG Rettung" entwickeln, dann kommen zu dem Punkt bestimmt noch Unterpunkte an die Oberflaeche)
Kola Colman 14:18, 8. Jun. 2012 (CEST)
Kola, bist Du sicher, dass der Heli der Polizei in SFX stationiert ist? Sonst redet mal in eurem AK Polizei i.G. darüber, dass ein Helikopter nicht die Polizeipräsenz vor Ort ersetzt. Und Hilfsflüge sind immer über Leipzig möglich. Zum Mißbrauch dieses Terminus lies bitte [3] Punkt 5. nach. Gruss Magnus
Hallo Magnus, in Schönefeld sind nicht nur mehrere Polizeihubschrauber der Landespolizei Brandenburg stationiert, sondern auch ein Heli für das SEK Berlin und mehrere von der Bundespolizei. Die starten im Ernstfall immer und unterliegen nicht dem Nachtflugverbot, da hoheitliche Rechte der Behörden vorhanden sind. Im Ernstfall starten die auch meiner Meinug nach so. Grüsse y (Kay Drews
Argument 3
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