Antragsfabrik/Reform des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes
Dies ist ein am 11.05.2012 eingereichter Programmantrag für den LPT 2012.1 von RicoB CB. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- WP051
- Beantragt von
- RicoB CB
- Betrifft
- Wahlprogramm
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:
Reform des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes
Antragstext: Die PIRATEN Brandenburg setzen sich dafür ein, dass im Land Brandenburg ein zeitgemäßes, modernes Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz geschaffen wird. In Brandenburg existiert zwar ein verfassungsrechtlich gesichertes Recht auf Akteneinsicht, dieses wird aber durch ein unzulängliches Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz ausgehebelt. Nach Ansicht der PIRATEN Brandenburg hat jedermann, ohne einen Grund für seinen Antrag angeben zu müssen, grundsätzlich freien, ersatzweise beschränkten Informationszugang zu allen – hoheitlichen und fiskalischen – Verwaltungsvorgängen zu erhalten. Zur Wahrung dieses Rechts stellt die Piratenpartei Brandenburg folgende Mindestanforderungen an das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz:
- Ausnahmen, zum Beispiel der Schutz besonderer öffentlicher Belange sowie personenbezogener Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, sind eng und nur unter Abwägung mit gegebenenfalls höherrangigen Rechten zuzulassen.
- Die Akteneinsicht und Aktenauskunft hat innerhalb einer vorgeschriebenen kurzen Frist zu erfolgen.
- Die für die Akteneinsicht zu erhebenden Verwaltungsgebühren sind so zu gestalten, dass diese das Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger nicht behindern. Auskünfte und die Einsichtnahme in Akten sollen vorwiegend kostenlos sein. Maximal sind die Material- und Versandkosten als Gebühr anzusetzen.
- Ablehnungen von Anträgen sind zu begründen und müssen gerichtlich nachprüfbar sein.
- Die Einhaltung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes ist durch einen entsprechenden Beauftragten, an den sich jeder beschwerdeführend wenden kann, zu überwachen.
Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz soll zudem auch Anwendung finden, wenn Aufgaben an privatrechtlich organisierte Stellen ausgelagert werden: bislang kommt das Gesetz in diesem Fall nicht zum Tragen, selbst wenn sich das betreffende Unternehmen in hundertprozentigem Eigentum der öffentlichen Hand befindet.
- Begründung
Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Christoph B. 13:15, 15. Mai 2012 (CEST)
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- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Unkritische Akten generell öffentlich
Wenn es bei Akten keine Bedenken zum "Schutz besonderer öffentlicher Belange sowie personenbezogener Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen" gibt könnten sie doch grundsätzlich veröffentlicht werden? --Christoph B. 13:15, 15. Mai 2012 (CEST)
Argument 2
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