Antragsfabrik/Transparenz im Strafverfahren
Dies ist ein am 01.05.2012 eingereichter Programmantrag für den LPT 2012.1 von Jensbernau. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- WP011
- Beantragt von
- Jensbernau
- Betrifft
- Wahlprogramm
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:
Transparenz im Strafverfahren
Die PIRATEN Brandenburg setzen sich dafür ein, dass Vernehmungen der Polizei und Staatsanwaltschaften grundsätzlich in Wort und Bild aufgezeichnet werden. Auf diese Weise soll für Gerichte nachvollziehbar sein, auf welche Weise Aussagen oder Geständnisse von Beschuldigten zustande gekommen sind. Die Aufzeichnungen dürfen vom Gericht nur bei Widersprüchlichkeiten und nur mit Zustimmung des Beschuldigten in Augenschein genommen werden. Die materielle Ausstattung und die datenschutzgerechte Aufbewahrung der Daten muss gewährleistet und sichergestellt werden.
- Begründung
Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Robeson 18:05, 12. Mai 2012 (CEST)?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Folgende Ergänzung sollte als Satz 3 mit aufgenommen werden (andreas390): Das heisst, dass die Aufzeichnungen nur bei Widersprüchlichkeiten und nur mit Zustimmung des Beschuldigten vom Gericht in Anspruch genommen werden dürfen.
- Hallo - es wurde eine solche Ergänzung aufgenommen. --RicoB CB 06:33, 11. Mai 2012 (CEST)
Der Antrag bedeutet, die Piraten schlagen in diesem speziellen Fall vor, möglichst Daten auf Verdacht zu sammeln und bei Behörden, wie der Polizei und der Staatsanwaltschaft zu speichern? Das entspricht nicht dem Grundsatz der Datensparsamkeit. Ich halte das für unpiratisch und auch nicht im Sinne der Betroffenen. --Robeson 18:05, 12. Mai 2012 (CEST)
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
...