Antragsfabrik/Videoüberwachung auf Demonstrationen
Dies ist ein am 01.05.2012 eingereichter Programmantrag für den LPT 2012.1 von Jensbernau. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- WP003
- Beantragt von
- Jensbernau
- Betrifft
- Wahlprogramm
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:
Videoüberwachung auf Demonstrationen
Die Teilnahme an einer gesetzmäßigen und ordentlich angemeldeten Demonstration ist ein legitimes Mittel, um eine politische Meinung kundzutun. Die bloße Teilnahme rechtfertigt es keinesfalls, Demonstranten unter den Verdacht zu stellen, einen Gesetzesbruch begehen zu wollen. Daher lehnen die PIRATEN Brandenburg ausdrücklich den allgemeinen und präventiven Einsatz von Überwachungskameras während Demonstrationen ab. Die Entscheidung für den Einsatz von Überwachungsmaßnahmen während einer Demonstration ist von den verantwortlichen Einsatzkräften nach pflichtgemäßem Ermessen unter gleichzeitiger Beurteilung der Gefahren- und Aggressionslage zu treffen. Im Übrigen ist der Einsatz von Überwachungskameras gegenüber friedlich demonstrierenden Bürgern abzulehnen.
- Begründung
Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Robeson 18:08, 12. Mai 2012 (CEST)?
- Christoph B. 16:53, 14. Mai 2012 (CEST)
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Das ist Rechtslage
- Der Antrag spiegelt nach meiner Ansicht nur die vorliegende Gesetzeslage wieder und fordert nichts darüber hinaus.
- Brandenburg hat bisher kein eigenes Versammlungsgesetz, weshalb nach der Verfassungsreform 2006 weiterhin das Versammlungsgesetz des Bundes anwendbar ist (Art. 125a I GG). Dabei ist nach § 19a, 12a VersammlG nichts anderes, als der Antrag fordert bereits heute gültig. Es gilt sogar, jetzt aber nach dem brandenburgischen Polizeigesetz, nichts anderes für Ansammlungen und Öffentliche Veranstaltungen (§ 31 PolG Bbg). Es ist in der Praxis meist eine Frage der "Auslegung", damit werden wir mit einer Wiederholung der Rechtslage und der Forderung von deren Einhaltung nicht viel bewirken. Weezerle 06:52, 4. Jun. 2012 (CEST)
- Ist doch ein guter Grund das so beizubehalten und nicht die Praktiken anderer Bundesländer zu kopieren? ;) --Christoph B. 10:46, 4. Jun. 2012 (CEST)
Argument 2
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