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Azarus/blog

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  • Teilnahme am Stammtisch Frankfurt (Oder)
  • sachkundiger Einwohner im Kulturausschuss der Stadt Frankfurt (Oder)
  • Sprecher des Kreiselternrates der Stadt Frankfurt (Oder) und stellvertretendes Mitglied im Landeselternrat Brandenburg

Ausserdem

Frankfurt (Oder), 19.09.2016

Sparen auf Kosten der Kinder?!

Die Stadtverwaltung der Stadt Frankfurt (Oder) muss eine Neufassung der Elternbeitragsordnung erstellen. Hierzu wurde ein Vorschlag eingebracht, der vom Amt für Jugend und Soziales empfohlen wird, der einen Mindestbeitrag für die Krippe und die Kita von 10,- € pro Kind und Monat beinhaltet. Dieser Mindestbeitrag betrifft in erste Linie die Empfänger von Arbeitslosengeld II, auch als Hartz IV bekannt. Begründet wird dieser mir Einsparungen im häuschen Bereich, z.B. bei Spiel- und Beschäftigungsmaterial, dass nicht mehr vorgehalten werden muss und den Einsparungen bei der elektrischen Energie. Und natürlich den Kosten für Speisen und Getränke.

Nun ist es so, dass ein Kind im Bereich von 0-5 Jahren natürlich auch Kosten für Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung bekommt - 7,88 € je Monat. Dazu kommt noch ein Zuschuss für Bildung in Höhe von 1,30 € je Monat. Das Mittagessen wird von den Eltern auch weiterhin bezahlt werden müssen, und das ist auch in Ordnung, da diese Kosten eben nicht anfallen. Das Kitagesetz sagt jetzt, dass Frühstück und Vesper als regulärer Teil der Betriebskosten zu sehen sind und im Elternbeitrag berücksichtigung finden müssen. Wenn ich jetzt jedoch die Pauschalen der Mindestsicherung den Forderungen des Mindestbeitrages gegenüberstelle, empfinde ich diesen als viel zu hoch angesetzt.

Die Stadt Frankfurt (Oder) versucht an dieser Stelle in meinen Augen einen Ausgleich der Mehrkosten, die gesetzlich festgelegt sind, auf dem Rücken der ärmsten Kinder. Die Kinderarmutsquote ist in Frankfurt (Oder) am höchsten in ganz Deutschland und genau diese Kinder sollen jetzt noch von dem wenigen, das sie zur Verfügung haben die Stadtkassen entlasten?

Ich appelliere an alle Stadtverordneten, Verwaltungsmitarbeiter und Menschen diesem Vorschlag nicht zu zustimmen. Es gibt eine Variante ohne den Mindestbeitrag, der die gesetzlichen Erfordernisse erfüllt und auch die Einkommensgerechtigkeit bei den Elternbeiträgen berücksichtigt (Variante 1).