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Bundestagswahl 2009/Bescheinigungen

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Hinweis: Dieser Artikel ist veraltet aber hier aus Archivierungsgründen noch vorhanden.


Informationen

  • Die Bescheinigungen können auf dem Formular selbst oder als Einzelbescheinigung erteilt werden.
  • Der Landeswahlleiter schreibt: "Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt nach Anlage 21 zur BWO eine Bescheinigung seiner Gemeindebehörde beizubringen, dass er im Land wahlberechtigt ist. Die Bescheinigung kann auch als Einzelbescheinigung nach dem Muster der Anlage 21 (Rückseite) zur BWO gesondert erteilt werden." Dies soll angesichts der Zeitnot nicht hinterfragt werden.
  • Bekanntmachung des Landeswahlleiters
  • Einzelbescheinigung (ganz unten)
  • Anschriften der Kommunen


Konzeption

A) Offene Fragen

  • Dem Verfasser ist unbekannt, wie die Bescheinigungen bis jetzt gehandhabt wurden.

AA) Beispielsweises Vorgehen:

  • Ich gehe zu den Ämtern die bei mir in der nähe sind und lasse dort die entsprechenden Unterschriften bestätigen. Ist das Amt nicht bei mir in der Nähe schicke ich die Formulare ohne Bestätigung nach Potsdam zu unserem Postfach. Von Jens weiß ich, dass er das genauso handhabt. --Arhi 12:38, 9. Jul. 2009 (CEST)
  • Jepp, so werde ich das mit meinen auch machen; die Mehrzahl der Unterschriften scheint ohne Bescheinigung zu sein.--Nr 75:in spe 13:18, 9. Jul. 2009 (CEST)


B) Allgemein

  • Die Unterschriften müssen nach Kommunen sortiert werden.

Bundestagswahl 2009/Bescheinigungen/Formularstapel

  • Es muß stringent zwischen schon vorhandenen und neuen Unterschriften getrennt werden. Dazu sollte in der Sammelstelle eine einfache Liste bisheriger Stand hinzugekommen geführt werden.

Einfache Liste (Vorlage)


  • Es muß eine Eingangs- /Ausgangsliste geführt werden. Diese Liste kann auch Spalten für Einzelbescheinigungen haben.

Bundestagswahl 2009/Bescheinigungen/Eingang und Ausgang


C) Zwei Lösungswege

I. Lösungsweg 1

Die Bescheinigung erfolgt auf dem Formular. Dazu müssen die Formulare zu den Ämtern.

Freiwillige erhalten die vorher sortierten Formulare und lassen sie von der Behörde bescheinigen.

Ich weiß jetzt nicht, ob du die Daten sehen darfst --> Datenschutz ;-) --Arhi 12:38, 9. Jul. 2009 (CEST)
Dann muß eine Erklärung zum Datenschutz entworfen und unterschrieben werden --Nr 75:in spe 13:18, 9. Jul. 2009 (CEST)

Verschwiegenheitsklärung (gibt es auch als PDF, weiß jetzt aber nicht wie man das hochlädt)

II. Lösungsweg 2

Die Bescheinigung erfolgt als Einzelbescheinigung. Dazu wird den Ämtern ein Muster der Einzelbescheinigung mit den Daten der Unterzeichner zugeleitet.

  • per Brief

"Abs, Anschrift

EILT

Bescheinigungen über die Wahlberechtigung

Wir beantragen,

die Erteilung der Bescheinigung der Wahlberechtigung für folgende Leute, die uns netterweise ihre Unterschrift gegeben haben, zu erteilen."

  • Vorteil: die Formulare können unterwegs nicht verloren gehen.
  • Nachteil: das Rausschreiben der Daten dürfte aufwändig sein > Abhilfe: man hat einen Kopierer und schickt einfach die Kopien hin.
  • Weiterer Nachteil: Wenn die Behörde selber die Daten reinschreiben soll, hat sie die Mehrarbeit, was zu Zeitprobs führen kann.

III. Mischlösung

  • Es ist denkbar, beide Lösungswege nebeneinander zu verwenden. Lösungsweg 2 bietet sich für entferntere Kommunen an.