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Diskussion:Cottbus/Antrag/SÄA-2010.13

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für die Dauer von einem Jahr wäre passender, als mindestens einmal im Jahr. Diese Fassung würde erst recht bedeuten, dass am 01.01.2010 gewählt wurde und das nächste Mal am 31.12.2011 .. sprich 2 Jahre Amtszeit .. --FireFox 14:34, 9. Sep. 2010 (CEST)

Warum sollte jemand auf die Idee kommen Silvester oder Neujahr einen KPT abzuhalten? ;-) schau mal bitte in die Bundessatzung § 9a (3) - das finde ich völlig ausreichend geregelt --Uk 19:47, 9. Sep. 2010 (CEST)