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Diskussion:Kreisverband OHV

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Zur Satzung: Ich kann, wie auch andere Mitglieder, immer nur wieder betonen "Lest den Satzungsentwurf!". Bitte beachtet die Antragsrechtbeschränkung auf minimum von 3 Mitgliedern pro Antrag. Das ist eine unzulässige Einschränkung eurer Rechte als Mitglieder, die nicht einmal die etablierten Parteien in ihren Satzungen haben (als Verweis sei mein Kommentar zum Satzungsentwurf 5 [1] aufgezeigt.

Ebenso gibt es eine kleine Passage in der Satzung, die es einem Vorstandsmitglied ermöglicht mit nur einer Stimme einen Antrag zu stellen, aber Mitgliedern (nicht Vorstand) nur, wenn noch 2 Sympathisanten vorhanden sind. Ich empfehle dieses in eure Überlegungen mit einfließen zu lassen. Letztendlich ist es eure Entscheidung und Abstimmung, aber sagt später nicht, dass ihr von nichts gewusst habt.

§7 (5) der MOL-Satzung: "Antragsberechtigt sind die Ortsverbände, die Organe des Kreisverbandes sowie 3 Mitglieder des Kreisverbandes, die gemeinsam einen Antrag stellen. Anträge zur Geschäftsordnung und Anträge zur Änderung zugelassener Anträge können alle Mitglieder des Kreisverbandes stellen."

Nach Interpretation bedeutet dies, dass zB. der Kreisvorstand nicht sich dem Passus "3 Mitglieder" unterordnen muss. Der Kreisvorstand ist ein Organ siehe §5 (1) "Organe des Kreisverbandes sind die Gesamtheit der Mitglieder des Kreisverbandes, der Kreisparteitag und der Kreisvorstand." Dies bedeutet, dass die Mitglieder im Vorstand ohne zusätzliche Unterstützer Anträge stellen können, aber "einfache" Mitglieder erst Unterstützer benötigen. Ist das in eurem Sinne?

Satzungen sind trocken und öde .. aber sie geben den Mitgliedern und dem Vorstand Rechte und Pflichten. Ich würde empfehlen, dass ihr versucht eure Rechte nicht allzu sehr zu beschneiden .. --FireFox 01:34, 3. Okt. 2009 (CEST)