Diskussion:Vorstand/Antrag/2010.33
Inhaltsverzeichnis
2010.33.1 Technik - Mailinglisten
Mein Abstimmungsverhalten: Dagegen Sebastian Pochert
Begründung
Es ist kein Antrag erkennbar, lediglich ein Vorschlag, dass man auf ein angeblich bestehendes Problem achten solle. Dazu ist ein Antrag weder notwendig noch angemessen. Sebastian Pochert
- Um diese Unterstellungen richtig zu stellen:
- Wie der Antragsteller genau weiss, ist eine E-Mailadresse bei der Adminstration des Mailmail ohne Belang. Die Adminstration erfolgt allein durch Eingabe eines Passwortes.
- Dass die Übergabe der bis dahin überwigend vom Antragssteller verwalteten Mailinglisten des LV nicht erfolgt ist und sämtliche Listen mühselig von der Bundes-IT zurückgesetzt werden mussten, kostete nicht nur Arbeit und Nerven, sondern auch Zeit.
- Die als Vertelier genutzte Admin-E-Mail-Adresse ist eine Übergangslösung, da weder ein Zugang zum Mailman des LV Brandenburg, noch ein gesicherter Zugang zu dem noch immer in privater Hand befindlichen Mailsystem von "piratenbrandenburg.de" möglich war. Dass eine Übergabe auch jetzt noch nicht möglich ist, scheitert nicht an den Beauftragten des LV.
- Die Verantwortlichkeit für sensible Bereiche (hunderte Mailadressen und Namen) ist bei klar Beauftragten der Piratenpartei. Dies wurde transparent im Wiki dokumentiert. Seit dem Landesparteitag 2010.1 ist das möglich. Eine Ausnahme bildet nach wie vor das private Mailsystem zur Domäne piratenbrandenburg.de.
- Die angesprochene "Berliner Firma" stellt lediglich Domänen und technische Voraussetzungen zur Verfügung, so wie das eine Firma in Brandenburg (Havel) und eine andere Firma in Potsdam auch tut (es soll da sogar tausende Firmen rund um den Globus geben, die Ähnliches machen). Eine Adminstration von Inhalten ist ausgeschlossen. Eine solche Behauptung erfolgt wieder besseren Wissens.--- Bastian 17:04, 20. Sep. 2010 (CEST)
2010.33.2 Technik - Blogsystem frei zugänglich
Mein Abstimmungsverhalten: Dafür Sebastian Pochert
Begründung
Es kann nicht schaden, jemanden, wie beantragt, auf etwas hinzuweisen. Vielleicht ist ja an den Aussagen etwas dran. Es sollte auf jeden Fall geklärt werden. Dazu ist ein Antrag aber sicherlich weder notwendig noch angemessen. Sebastian Pochert
Anm.:
§ 202a StGb - Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.