Diskussion:Vorstand/Antrag/2010.42
Da wir eine Bundesweit aktive Partei sind, das PartG ein Bundesgesetz darstellt, sind die Landesverbände durchaus Gliederungen im Sinne des PartG. Ansonsten fordert $7 PartG lediglich: "Die gebietliche Gliederung muß so weit ausgebaut sein, daß den einzelnen Mitgliedern eine angemessene Mitwirkung an der Willensbildung der Partei möglich ist. "
Viel schwerwiegender ist daher in meinen Augen die Tatsache, das der LaVo bisher nur virtuell tagt!