Unterstütze uns! Spende jetzt!

Diskussion:Vorstand/Antrag/2011-034

Aus PiratenWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Wunsch von jensbernau

Änderung zu Art. 3.1.(2) ändern in:
(2) Vorankündigungen der Sitzung erfolgen (auch bei fernmündlichen Sitzungen) über die Mailingliste(n) des Landesverbandes und das Landeswiki.

  • In Anbetracht der Diskussion um die Anträge 2011-035 und 2011-038, und ohne eine Entscheidung voraus zu nehmen, braucht keine neue Behandlung der GO stattfinden.

Art. 3.2(1) ändern in:
(1) Der Landesvorstand nimmt Wünsche, Anfragen und Anträge entgegen.
Jensbernau 13:24, 27. Nov. 2011 (CET)

Ist eingearbeitet. Danke --RicoB CB 14:00, 27. Nov. 2011 (CET)

Wunsch von Andreas

Art.: 3 (2) "...öffentlich verlesen, begründet, ..." - würde ich in parteiöffentlich ändern. Wir sollten uns darauf einstellen, daß wir auch mal Beschlüsse fassen müssen, die nicht für andere Parteien bestimmt sind. z.B. bei Aktionen im Wahlkampf. Wo wir das dann für unsere Parteimitglieder veröffentlichen, müssten wir uns dann noch einfallen lassen.(z.B. im Pad)

Art.: 3.2 (3) "...diese Ausnahmeregelung nur begrenzt und in dringenden Fällen zur Anwendung zu bringen..." - würde ich "dringend" gegen "begründet" ersetzen;

Art.: 3.5 (2) siehe 3.2

Art.: 3.6 (3) ... mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder, die abgestimmt haben, - würde ich die Einschränkung "die abgestimmt haben," streichen, da sonst gerade bei 24 Stunden Anträgen ein Mißbrauch sehr leicht wird.

Art.: 3.7 Rederecht Ein Rederecht würde ich nur für alle Vorstandsmitglieder explizit einräumen und das Rederecht für alle anderen dem Versammlungsleiter überlassen. Der Vorstand wurde gewählt, weil die Mitglieder den Gewälten vertrauen. (Bis zur nächsten Wahl.) Sonst könnte es möglicherweise zu Zuständen, wie auf dem BPT kommen. Dann könnte eine Vorstandssitzung auch mal mehrere Tage dauern. Es gibt immer Mitglieder, die gerne und lange reden.

Art.: 4 Tätigkeitsbericht "...gesammelte Daten ...zu übergeben." Keine Ahnung, wie man das so formulieren könnte, daß meine persönlichen Aufzeichnungen davon nicht betroffen sind.

Viele Grüße Andreas

Art. 3 (2) - geändert. Über die Öffentlichkeit der Sitzung wird ohnehin gesondert abgestimmt. --RicoB CB 18:56, 8. Dez. 2011 (CET)
Art. 3.2 (3) - geändert. --RicoB CB 18:56, 8. Dez. 2011 (CET)
Art. 3.5 (2) - geändert. --RicoB CB 18:56, 8. Dez. 2011 (CET)
Art. 3.6 (3) - nein, daher steht ja zuvor, dass sich auch mindestens die Hälfte der Vorstände an dem Umlaufbeschluss beteiligen müssen, damit dieser gültig ist. Dadurch ist Missbrauch schon ausgeschlossen. --RicoB CB 18:56, 8. Dez. 2011 (CET)
Art. 3.7 - nein, du weißt schon: basisdemokratisch und so. Natürlich haben Mitglieder nur was zu sagen, wenn der Versammlungsleiter das Wort erteilt. Dass das prinzipiell möglich ist, sollte aber auch in der Geschäftsordnung stehen. --RicoB CB 18:56, 8. Dez. 2011 (CET)
Art. 4 - ich denke uns ist beiden klar, dass dein Tagebuch dort nicht dazugehört. Dafür haben wir ja aber einen Datenschutzbeauftragten, der das im Zweifelsfrei klarstellen kann. --RicoB CB 18:56, 8. Dez. 2011 (CET)