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Diskussion:Vorstand/Beschluss/2015-032

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Eine Alternative wäre eine AG Presse und Online-Präsenz, die sich selbst organisiert und sowohl für Pressekontakte als auch für andere Veröffentlichungen zuständig ist. Sie ist dafür nicht vom Vorstand beauftragt, sondern der Vorstand ernennt einen Pressebeauftragten, der mit einem 24-h-Vetorecht für Pressemeldungen o.ä. ausgestattet ist.

Der Vorteil dieses Modells ist die basisdemokrarische Organisation (keine Abberufungsmacht durch den Vorstand) bei Sicherstellung einer Eingriffsmöglichkeit, falls notwendig.

Beide Modelle benötigen aber Leute, die sich mit der Aufgabe identifizieren können.

--Tojol (Diskussion) 11:35, 19. Jul. 2015 (CEST)