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Finanzen/Spenden

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Neben tatkräftiger Unterstützung brauchen wir auch finanzielle Unterstützung. Ihr könnte gerne etwas spenden. Verwendet dafür das Konto des Landesverbandes:

Kontoverbindung: Piratenpartei LV Brandenburg
IBAN: DE53 1605 0000 1000 5581 90 (zum Kopieren: DE53160500001000558190)
BIC: WELADED1PMB
Bank: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Verwendungszweck: Spende von Mitgliedsnummer ODER Name, Vorname, Adresse

Alternativ ist eine Spende auch via PayPal möglich.

Weitere Informationen zum Thema Spenden findest du auch auf unserer Webseite.

Formen der Spende

Geldspenden

Geldspenden sind die gängigste Form des Spendenaufkommens. Du kannst sie sowohl per Überweisung auf das Konto der begünstigten Gliederung einzahlen, als auch bar vor Ort an den Schatzmeister auszahlen.

Sachspenden

Wenn du Technik, Geräte, Ausstattung, Möbel o.Ä. vorrätig hast und diese der Partei zur Verfügung stellen möchtest, so handelt es sich dabei um eine Sachspende. Bitte beachte, dass der zuständige Schatzmeister einen Nachweis über den Wert der gespendeten Sache benötigt. Ideal ist der Einkaufsbeleg, wenn dieser nicht mehr vorhanden ist so reiche bitte einen anderen Nachweis, z. B. ein Angebot über eine vergleichbare Sache mit ein.

Aufwandsverzichtsspenden

Du wurdest von der Partei beauftragt und legst im Zuge der Beauftragung Geld, z.B. Fahrkosten, für die Erfüllung ebendieser aus. Statt dir das ausgelegte Geld von der Partei erstatten zu lassen, hast du auch die Möglichkeit, auf die Erstattung zu verzichten und dieses Geld als Aufwandsverzichtsspende einzureichen.

Bitte beachte, dass es dazu notwendig ist, dass der Vorstand der zuständigen Gliederung vor(!) der Erfüllung deiner Aufgabe einen Beschluss trifft, um dich offiziell mit der Erledigung dieser Aufgabe zu beauftragen und du das Recht hast dir die anfallenden Kosten von der Piratenpartei erstatten zu lassen.

Rechtliche Informationen

Steuerliche Begünstigung

Spenden an politische Parteien sind steuerlich absatzfähig. Bis zu einer Höhe von 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) pro Jahr können Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien als Steuerermäßigung nach § 34g EStG geltend gemacht werden. Diese Steuerermäßigungen wirken sich zu fünfzig Prozent direkt steuermindernd aus. Das bedeutet, für jeden Euro Spende erhält man fünfzig Cent Steuerminderung. Hat man in einem Jahr mehr als 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) an Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien bezahlt, kann man darüber hinaus gehende Spenden bis zu weiteren 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) als Sonderausgaben nach § 10b EStG geltend machen. Sonderausgaben werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Wie viel man hier konkret spart, hängt vom eigenen Steuersatz ab. Bei Spenden bis 300 Euro genügt es in der Regel, den Kontoauszug beim Finanzamt einzureichen. Bei höheren Beträgen solltest du dir vom verantwortlichen Kreis- oder Landsschatzmeister eine Spendenbescheinigung für dein Finanzamt geben lassen. (Stand: 2023)

Zweckbindung

Du hast du die Möglichkeit deine Spende mit einer Zweckbindung wie beispielsweise "Für Kreisverband XY" oder "Für Wahlkampf" zu versehen. Wenn du dies tust, dürfen wir dieses Geld nicht ohne dein Einverständnis (schriftlich) für andere Zwecke verwenden.

Zuordnung von Spenden

Bitte beachte des Weiteren, dass du bei einer Überweisung deine Mitgliedsnummer ODER Vorname, Name, und deine Adresse angibst. Wir benötigen diese, um deine Spende im Sinne des Gesetzes zuordenbar zu machen, denn dann erhalten wir für jeden Euro der gespendet wird, im Zuge der staatlichen Teilfinanzierung (auch Parteienfinanzierung) einen weiteren Euro vom Deutschen Bundestag. Triffst du diese Angaben nicht und es handelt sich um eine Spende von über 500 €, so sind wir verpflichtet, die gesamte Spende an den Bundestag abzuführen.

Veröffentlichung

Spenden an einen oder mehrere Gebietsverbände, deren Gesamtwert 10.000 Euro pro Jahr übersteigt, sind im öffentlich zugänglichen Rechenschaftsbericht des Gebietsverbandes, der sie vereinnahmt hat, unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders verzeichnet. Alle Einzelspenden über 1.000 € werden unverzüglich unter Angabe von Spendernamen, Summe und ggf. Verwendungszweck auf unserer Spenderliste veröffentlicht.