Kreisverband BRB/Kreisparteitag/2010.1/Antrag/2010.7
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Antrag 2010.7
Der Kreisparteitag möge folgende Änderung des § 11 (1) der aktuellen Kreissatzung des Kreisverbandes Brandenburg beschließen:
Neue Version
(1) Die Auflösung kann nur mit Zweidrittelmehrheit des Kreisparteitages beantragt werden und ist der Gesamtheit der Mitglieder zur Urabstimmung vorzulegen. Die Auflösung gilt bei einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen als beschlossen. Enthaltungen werden nicht gezählt. Bei einer Auflösung fällt das Vermögen des Kreisverbandes Brandenburg an der Havel dem Landesverband Brandenburg zu.
Alte Version
(1) Die Auflösung kann nur mit Zweidrittelmehrheit des Kreisparteitags beschlossen werden und ist der Gesamtheit der Mitglieder zur Urabstimmung vorzulegen. Bei einer Auflösung fällt das Vermögen des Kreisverbandes Brandenburg an der Havel dem Landesverband Brandenburg zu.
Begründung
Der Antrag konkretisiert, wann die Auflösung des Kreisverbandes erfolgt.
Antragsteller
- FireFox 10:30, 7. Sep. 2010 (CEST)