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Kreisverband OHV/Archiv/Plakatierung Bundestagswahl 2013

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Plakatierung zur Bundestagswahl

Ort / Amt Status Plakate Einwohner Antrag an Wen? Antragstellung Form und Termin: max. Stückzahl: Plakatierung ab: Örtliche Besonderheiten: Verantwortlicher Pirat
Oranienburg Anzeige 21.7., schriftliche Bestätigung vom 23.7. per Mail 50 eingeplant - bisher 12x2 Plakate gehängt 41810         Keine Plakate: zwischen Schlossbrücke u. Stralsunder Str., Bahnhofsvorplatz, Berliner Str. vom Schlossplatz bis zur Havelstr., vor dem Schloss Oranienburg und in der Parkstr., Breite Str., Kanalstr. und Uferpromenade, in der Str. der Nationen und in unmittelbarer Nähe von Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen, in der Str. der Einheit. Holger V.
Hennigsdorf Anzeige 25.7.; Genehmigung vom 29.7. 40, Plakate hängen, siehe Karte, genaue ANzahl unbekannt. 25909 Stadtverwaltung Hennigsdorf, Rathausplatz 1, 16761 Hennigsdorf, ordnung-gewerbeamt@hennigsdorf.de schriftlich unter Angabe der Stückzahlen, genauer Aufhängungsort, Zeitraum und telefonische Erreichbarkeit, per Post oder Fax 03302/877-291, spätestens 14 Tage vorher   Verweis auf Landesrecht; Sonderregelungen siehe Plakatierungsgenehmigung Hennigsdorf - insbesondere vorherige Anzeige an Straßenverkehrsbehörde Landkreis OHV!   Ingo
Hohen Neuendorf (inkl. Bergfelde, Borgsdorf, Stolpe, Pinnow) Anzeige 21.7. 40, 11 Plakate hängen in Stolpe, in KArte eingetragen 24384 Stadtverwaltung Hohen Neuendorf, Ordnungsamt, Oranienburger Str. 2, 16540 Hohen Neuendorf Formular des Ordnungsamtes, liegt vor (bei Ingo/David); Bei Plakatierungen muss kein Standort benannt werden, lediglich die Stückzahl der Plakate. 1 Plakat bedeutet Vorder- sowie Rückseitig an einem Laternenmast. A1 unbegrenzt, für Großplakate begrenzte Standflächen max. 6 Wochen vor der Wahl; mdl. Auskunft: da schon Plakate der SPD hängen, müssten alle anderen aus gleichbehandlungsgesichtspunkten auch dürfen, "wir werden dann schon nicht kontrollieren"   Ingo
Zehdenick Anzeige 18. 7. per Mail, Genehmigung vom 22.7. per Mail einige hängen (siehe Karteneintrag) Herr Prozinski 18. 7. per Mail, Genehmigung vom 22.7. per Mail   ab 22. 7.   Markus
Velten Genehmigung schriftlich erteilt 30, 21 Stück hängen, sind in Karte eingetragen 11858 Ordnungsamt Frau Melchert; Tel.: 03304 / 379 161 Sondernutzungserlaubnis max. 30 Stück Zulässig ab 2 Monate vorher, s. Allgemeinverfügung Abnahme der Plakate nach BTW2013: unverzüglich! Tobias
Amt Gransee (inkl. Stechlin, Sonnenberg, Großwoltersdorf, Schönermark) Genehmigung schriftlich erteilt per Brief einige hängen (siehe Karteneintrag) 9338 Ordnungsamt, Herr Zisick Genehmigung schriftlich erteilt per Brief       Markus (Fax), Konstantin (Telefon + Mail)
Kremmen Anzeige 21.7., Genehmigung mdl. erteilt (Röhrig) 30 Plakate hängen in Kremmen und OT. 7102 Ordnungsamt Frau Röhrig hat per Mail vom Vorstand zu erfolgen unter Hinweis des Plakatierzeitraumes für BTW 2013 max. 30 Stück Zulässig ab 2 Monate vorher, s. Allgemeinverfügung Einschränkung: Kreuzungen, Einmündungen, Bahnübergänge, Innenrand v. Kurven, Annageln an Bäume, Pfosten von Verkehrszeichen Tobias
Fürstenberg/Havel Genehmigung schriftlich erteilt einige hängen (siehe Karteneintrag) 6257 Einwohnermeldeamt, Frau Glass habe am 18. 7. per Mail max. 25-30 Plakate angemeldet, ab 22. 7.   keine besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen Plakate an Bäumen wurden von der Stadtverwaltung bemängelt, Anke will die umhängen. Markus
Liebenwalde Anzeige 21.7. (per E-Mail) 20 4334 Ordnungsamt: Frau Klein Formlose Anzeige per E-Mail (wie viele Plakate, Kontaktdaten) - wir bekommen dann Aufkleber zur Markierung erlaubter Plakate max. 50 Stück zulässig ab 5. August   Konstantin
Mühlenbecker Land Anzeige 2.6. und Anzeige am 22.07.13 - kein Rücklauf(per E-Mail) 18 Plakate hängen in Mühlenbeck und OT. 14071 Gemeinde Per Mail am 02.06.2013;   Zulässig ab 2 Monate vorher, s. Allgemeinverfügung   Thomas
Glienicke/Nordbahn Anzeige 2.6. und Anzeige am 22.07.13 - genehmigt(per E-Mail) 17 Plakate hängen in Glienicke. 11005 Ordnungsamt Frau Schmolke Per Mail am 02.06.2013;   Zulässig ab 2 Monate vorher, s. Allgemeinverfügung   Thomas
Oberkrämer Anzeige 21.7. (per E-Mail), Bestätigung 22.7. per E-Mail, darin Verweis auf Allgemeinverfügung 15 10661 Ordnungsamt Benötigt: Formlose Anzeige (auch per E-Mail): Plakatierung ab Datum, bis Datum, wei viele Plakate, welche Größe, welche Straßen + Kontaktinfos   keine besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen - Verweis auf Bundesrecht   Konstantin
Löwenberger Land Genehmigung schriftlich per Brief erteilt für 50 Standorte einige hängen (siehe Karteneintrag) 8072 Ordnungsamt, Frau Brunk beantragt 18. 7. per Fax       Markus
Birkenwerder Anzeige 21.7., Genehmigung mdl. erteilt am 23.7. 20 7819 Gemeindeverwaltung Birkenwerder, Bauen, Umwelt, Sicherheit und Ordnung, Hauptstraße 34, 16547 Birkenwerder Plakatierung muss angemeldet, aber nicht genehmigt werden   keine besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen - Verweis auf Bundesrecht; Sonderregelungen siehe Plakatierungsgenehmigung - Hinweis: Verweis auf Aufsteller ist veraltet - Hohlkammerplakate an den Laternen sind okay, nur auf entsprechende Höhe achten etc.   Ingo
Leegebruch Anzeige 21.7., Genehmigung vom 22.7. per E-Mail an Vorstand 10 6622         nur allgemeine (nicht bei Denk- und Mahnmälern, Kreuzungen u Einmündungen, vor Fußgängerüberwegen u Bahnübergängen sowie am Innenrand von Kurven; nicht an Bäume nageln oder an Verkehrszeichenpfosten anbringen; Lichtraumprofil freihalten)  
Ort / Amt Status Plakate Einwohner Antrag an Wen? Antragstellung Form und Termin: max. Stückzahl: Plakatierung ab: Örtliche Besonderheiten: Verantwortlicher Pirat