Kreisverband PM/Treffen/2013-12-19
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ENTWURF
Stammtisch
Stammtisch am 19.12.2013 um 19 Uhr im Schneiders in Michendorf
Anwesend:
- Andreas
- Rainer
- Jens
- Rolf
- Roni
- Jeannette
- Camillo
- Mathias
- Gerhard
- Corinna
- Birgitt
- Lutz
- Raoul
Rückblick 2013 und Ausblick auf 2014
Rückblick 2013
- Lob an den Vorstand (vorallem bzgl. Lösung des "Konfliktes" mit dem LaVo)
- die Bundestagswahl liegt hinter uns, ein Dank an die Helfer an der Stelle
- es ist "endlich" produktive Ruhe in den Kreis gekehrt
- Lob an den Vorstand (vorallem bzgl. Lösung des "Konfliktes" mit dem LaVo)
Ausblick auf 2014
Kommunalwahl 2014 am 25.05.2014 :
1. Kreistag
Für die Wahl zum Kreistag gibt es fünf Wahlkreise:
1. Wahlkreis I (Teltow, Kleinmachnow)
Bewerber*in: Lutz (Andreas, Roni ?)
2. Wahlkreis II (Stahnsdorf, Nuthetal, Michendorf, Beelitz)
Bewerber*in: (Lutz)
3. Wahlkreis III (Werder, Schwielowsee, Seddiner See)
Bewerber*in: (Rainer ?) ,(Andreas ?)
4. Wahlkreis IV (Groß Kreutz, Beetzsee, Kloster Lehnin, Wusterwitz, Ziesar)
Bewerber*in: (kriegen wir wahrscheinlich nicht hin)
5. Wahlkreis V (Bad Belzig, Brück, Niemegk, Treuenbrietzen, Wiesenburg)
Bewerber*in: Mathias, Jens, Gerhard
- es wird angeregt die Mitglieder entsprechend zu informieren und zu fragen, wer sich vorstellen könnte für den Kreistag zu kandidieren
- u.a. natürlich auch, um in etwa zu erfragen wie unsere Basis bzw. Sympatisanten verteilt sind
- es wird angeregt die Mitglieder entsprechend zu informieren und zu fragen, wer sich vorstellen könnte für den Kreistag zu kandidieren
- für jeden Wahlkreis wo wir antreten ist ein Wahlvorschlag einzureichen (mit mindestens einem Menschen), wir müssen nicht in allen Wahlkreisen antreten
- Wahlvorschläge sind bis zum 20. März 2014 (12 Uhr) einzureichen
- wir benötigen 30 Unterstützungsunterschriften in jedem Wahlkreis in dem wir antreten
- § 28a III 2 BbgKWahlG - Die Unterzeichnung des Wahlvorschlages durch die Bewerber selbst ist unzulässig
- § 11 Wählbarkeit
(1) Wählbar sind alle wahlberechtigten Personen, die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. § 8 Satz 2 und § 10 Absatz 1 Satz 2 bis 4 gelten entsprechend.
(2) Nicht wählbar ist ein Deutscher, der nach § 9 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
(3) Nicht wählbar ist ein Unionsbürger, der eine der Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt oder nfolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt.
2. Stadt/Gemeinde
- "WK Kleinmachnow": Raoul, (Andreas), (Danou ansprechen)
- "WK Kleinmachnow": Raoul, (Andreas), (Danou ansprechen)
- "WK Teltow": Jeannette, Lutz, Roni, Wolfgang (?)
- "WK Teltow": Jeannette, Lutz, Roni, Wolfgang (?)
- "WK Treuenbrietzen/Lühsdorf": (Ronny ?)
- "WK Treuenbrietzen/Lühsdorf": (Ronny ?)
- "WK Werder": (?)
- "WK Werder": (?)
- "WK Wiesenburg": Mathias (?)
- "WK Wiesenburg": Mathias (?)
- für jeden Wahlkreis, wo wir antreten ist ein Wahlvorschlag einzureichen (mit mindestens einem Menschen), wir müssen nicht in allen Wahlkreisen antreten
- Wahlvorschläge sind bis zum 20. März 2014 (12 Uhr) einzureichen
- wir benötigen XX Unterstützungsunterschriften in jedem Wahlkreis in dem wir antreten
- für jeden Wahlkreis, wo wir antreten ist ein Wahlvorschlag einzureichen (mit mindestens einem Menschen), wir müssen nicht in allen Wahlkreisen antreten
§ 28a Unterstützungsunterschriften
(1) Der wahlgebietsbezogene Wahlvorschlag für die Wahl zur Gemeindevertretung oder Stadtverordnetenversammlung muss in einer Gemeinde oder Stadt mit
mehr als 300 bis zu 700 Einwohnern von mindestens drei,
mehr als 700 bis zu 2.500 Einwohnern von mindestens fünf,
mehr als 2.500 bis zu 10.000 Einwohnern von mindestens zehn und
mehr als 10.000 bis zu 35.000 Einwohnern von mindestens 20
wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).
(2) In Wahlgebieten mit mehreren Wahlkreisen muss der wahlkreisbezogene Wahlvorschlag in einem Wahlkreis mit
bis zu 700 Einwohnern von mindestens drei,
mehr als 700 bis zu 2.500 Einwohnern von mindestens fünf,
mehr als 2.500 bis zu 10.000 Einwohnern von mindestens zehn,
mehr als 10.000 bis zu 35.000 Einwohnern von mindestens 20 und
mehr als 35.000 Einwohnern von mindestens 30
in dem Wahlkreis wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein.
- § 28a III 2 BbgKWahlG - Die Unterzeichnung des Wahlvorschlages durch die Bewerber selbst ist unzulässig
- § 11 Wählbarkeit
- § 28a III 2 BbgKWahlG - Die Unterzeichnung des Wahlvorschlages durch die Bewerber selbst ist unzulässig
(1) Wählbar sind alle wahlberechtigten Personen, die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. § 8 Satz 2 und § 10 Absatz 1 Satz 2 bis 4 gelten entsprechend.
(2) Nicht wählbar ist ein Deutscher, der nach § 9 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
(3) Nicht wählbar ist ein Unionsbürger, der eine der Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt oder infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt.
Landtagswahl 2014 am 14.09.2014
- WK. 16 (Brandenburg a. d. Havel, P-M 1):
- Amt Beetzsee, Gemeinde Groß Kreutz (Havel), Gemeinde Kloster Lehnin, Amt Wusterwitz, Amt Ziesar, von der Stadt Brandenburg an der Havel die Stadtteile Görden und Plaue
- WK. 16 (Brandenburg a. d. Havel, P-M 1):
- WK. 18 (P-M 2):
- Stadt Beelitz, Stadt Bad Belzig, Amt Brück, Gemeinde Michendorf, Amt Niemegk, Gemeinde Seddiner See, Stadt Treuenbrietzen, Gemeinde Wiesenburg/Mark
- WK. 18 (P-M 2):
- WK. 19 (P-M 3, Potsdam 3)
- Gemeinde Schwielowsee, Stadt Werder (Havel), von der Landeshauptstadt die Orts- oder Stadtteile Bornim, Bornstedt, Eiche, Fahrland, Golm, Groß Glienicke, Grube, Marquardt, Nedlitz, Neu Fahrland, Sacrow, Satzkorn und Uetz-Paaren (ohne die Teile, die zum Wahlkreis 21 oder 22 gehören)
- WK. 19 (P-M 3, Potsdam 3)
- WK. 29 (P-M 4)
- Gemeinde Kleinmachnow, Gemeinde Nuthetal, Gemeinde Stahnsdorf, Stadt Teltow
- Bewerber*in: Andreas
- WK. 29 (P-M 4)
Aufstellungsversammlung im März 2014
- Problem: unklar, wann der LaVo Aufstellungsversammlung macht - soll PM sich ggf. bewerben ?
- wer kommuniziert mit Potsdam/Brandenburg wg. Termin/Ort ?
- Interessenten für Kandidatur aus PM ?
- Problem: unklar, wann der LaVo Aufstellungsversammlung macht - soll PM sich ggf. bewerben ?
Räumlichkeiten für den KV P-M
- Links zu den Vorschlägen:
- Links zu den Vorschlägen:
- Vorschlag Bad Belzig1: Kosten ca. 350,00 € (mit Ust./Vers.) - hier
- Vorschlag Bad Belzig2: Kosten ca. 550,00 € (mit Ust./Vers.) - hier
- Vorschlag Bad Belzig3: Kosten ca. 650,00 € (mit Ust./Vers.) - hier
- Frage der Finanzierbarkeit und "Bespaßung" (2 besser 3 Menschen müssten mind. 1-2 pro Woche dort sein)
- Frage der Finanzierbarkeit und "Bespaßung" (2 besser 3 Menschen müssten mind. 1-2 pro Woche dort sein)
Sonstiges/Termine
Auswertung Info - Schreiben des Kreisvorstandes an die Mitglieder:
- Kritik von Nils auf P-M Mailingliste: Absender/Briefkopf fehlt, Pirat/Piratenpartei fehlt, unnütze Geldausgabe (?), geht auch per Mail
- Briefe an Mitglieder sind gut angekommen, Form ist verbesserungsfähig, an sich sinnvoll
- Kritik von Nils auf P-M Mailingliste: Absender/Briefkopf fehlt, Pirat/Piratenpartei fehlt, unnütze Geldausgabe (?), geht auch per Mail
- Aufstellungsversammlung zur Kommunalwahl 2014 am Donnerstag, 16. Januar 2014 - 18.00 Uhr im Schneiders
- nächster Stammtisch Donnerstag, den 13.Februar 2014 um 19 Uhr im Schneiders in Michendorf (Am Bahnhof 1)
Ende: 20:45 Uhr