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Landtagswahl 2014/Oder-Spree/FueWa

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Betreff: Wahlwerbung Datum: Thu, 28 Aug 2014 06:42:20 +0000 Von: h.wolle@fuerstenwalde-spree.de An: a.meier@piratenbrandenburg.de


Guten Morgen Frau Meier,

vielen Dank für Ihre Information hinsichtlich der Plakatierung zur Landtagswahl 2014 in unserer Stadt. Auf Grund einer noch gültigen Allgemeinverfügung des damaligen Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, vom 21.05.1999 bedarf im Land Brandenburg Wahlwerbung keiner gesonderten Erlaubnis durch örtliche Ordnungsbehörden.

Ich bitte Sie dennoch um die Beachtung folgender, ortsüblichen Auflagen für Kleinflächenwerbung:

1) Bei Inanspruchnahme der Plakatierung dürfen Personen oder Sachen nicht mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Das Anbringen der oben genannten Werbeträger hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.

2) Verkehrszeichen sowie Lichtzeichenanlagen dürfen nicht verdeckt oder anderweitig belegt werden.

3) Es sind keine lackierten Lichtmasten in Anspruch zu nehmen.

4) Das Befestigen von Werbeträgern an Bäumen ist generell zu unterlassen.

5) Die Plakatwerbung ist unzulässig im Bereich von Brücken, Autobahnein- und Ausfahrten, Kreuzungen und Einmündungen sowie Ausfahrten, 10 m vor Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen sowie am Innenrand von Kurven.

6) Der Abstand zwischen den Werbeträgern muss mindestens 30 m betragen, zu Kreuzungen und Einmündungen von Straßen mindestens 15 m.

7) Die Plakatierung hat nur mittels Werbeträger zu erfolgen, die eine entsprechende Haltbarkeit aufweisen. Die angebrachten Werbeträger sind durch den Erlaubnisnehmer regelmäßig auf ihren Zustand bezüglich der Sicherheit und Sauberkeit zu überprüfen.

Beachten Sie bitte, dass die Langewahler Straße, der Tränkeweg und die Hegelstraße von der Bahnüberführung bis Einmündung Vogelweg für Wahlwerbung nicht zu Verfügung stehen.

Bei Außerachtlassen der Auflagen ist im Einzelfall mit dem Eingreifen durch die Stadt Fürstenwalde/Spree zu rechnen.

Die Plakatwerbung ist unverzüglich nach dem Wahltag zu entfernen.


Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag


Wolle Sachbearbeiterin Öffentliche Ordnung und Gewerbe