Onlineparteitag/OPT/2017.1/Antragsportal/Positionspapier - 007
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | Q007 |
Einreichungsdatum | 6 Februar 2017 15:39:54 (UTC) |
Gliederung | Landesverband |
Antragssteller | |
Antragstyp | Positionspapier |
Zusammenfassung des Antrags | Die Hundesteuer ist als ungerechte Steuer schrittweise abzuschaffen |
Letzte Änderung | 10.02.2017 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Schrittweise Abschaffung der Hundesteuer Antragstext Die Piraten Brandenburg setzen sich dafür ein, die fast nur noch in Deutschland erhobene Hundesteuer schrittweise innerhalb von 5 Jahren abzuschaffen. Im ersten Schritt, sollte ein Moratorium für weitere Erhöhungen eingeführt werden. In einem 2. Schritt wird die Steuer in reduzierter Höhe als zweckgebundene Steuer weitergeführt(z.B. Ausgaben für Bereitstellung von "Beutelspendern" und Entsorgungsmöglichkeiten), bis zur völligen Abschaffung nach spätestens 5 Jahren. Antragsbegründung Die Hundesteuer wird durch die Kommunen in Deutschland in sehr unterschiedlicher Höhe erhoben. Die Höhe der Steuer variiert sehr stark. Das sie zudem nur für Hunde erhoben wird und nicht für andere Haustiere, sorgt für zusätzliche Ungerechtigkeit. Wir als Piraten sollten darauf drängen diese Steuer abzuschaffen, statt wie z.B. die Grünen diese auf andere Haustiere auszudehnen. In den meisten europäischen Ländern wurde diese Steuer bereits abgeschafft, nur in Deutschland wird sie weiter genutzt um die Stadtsäckel zu füllen, während z.B. wie in Potsdam (mehrfache Erhöhung der Hundesteuer) viel Geld verschwendet wird (siehe bekannte Skandale und sinnlose teure Projekte wie Leipziger Dreieck, Garnisionskirche). Um den Gemeinden eine Anpassung zu ermöglichen, wird ein stufenweises Vorgehen empfohlen. Piratenpad
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- -- Tojol (Diskussion) 09:13, 8. Feb. 2017 (CET)
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Steuern sinnvoll gestalten
Die Hundesteuer ist -wie andere Steuern wie z.B. die Schaumweinsteuer- eine reine Einnahmesteuer ohne (sinnvoll nachvollziehbare) Lenkungswirkung, die nachzuvollziehen schwerfällt und die unnötig den Verwaltungsapparat aufbläht.
Als eine der wenigen Gemeindesteuern ist für den Einahmewegfall gegebenenfalls ein Ausgleich zu schaffen. Hier bieten sich die Grundsteuer oder auch Abfallgebühren an - dies sollte aber weiter diskutiert werden. -- Tojol (Diskussion) 09:21, 8. Feb. 2017 (CET)
Argument 2
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