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Parteitag/2015.1/Antragsportal/Grundsatzprogrammantrag - 001

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Antragsübersicht

Antragsnummer GP001
Einreichungsdatum 26 Juni 2015 21:37:40 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Jana Buchmann

Antragstyp Grundsatzprogramm
Zusammenfassung des Antrags Antrag zum Grundsatzprogramm aus einer Kooperative der AG Demokratieforschung mit der AG Friedenspolitik zum #BPT2015
Letzte Änderung 26.06.2015
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

WIR fordern den Weltfrieden, das Völkerrecht sowie die UN-Menschenrechtscharta oder GG Art.1 bis 20 als verbindliche Grundlage transnationaler Politik!

Antragstext

"Wir Piraten stehen für den Respekt vor der Individualität, den Bräuchen und den Eigenarten anderer Völker - solange diese neben der staatlichen Souveränität auf der zwischenmenschlichen und der Personenebene mit der UN-Menschenrechtscharta und der Unantastbarkeit/Unteilbarkeit der Menschenwürde übereinstimmen. Aus dieser grundsätzlichen Position (vgl. GG Art. 1 bis 20) heraus befürworten wir ausschließlich völker- und menschenrechtskonforme Politik gegenüber allen anderen Staaten, Regionen und personenrepräsentierenden Einheiten. Das Völkerrecht inklusive der UN-Menschenrechtscharta oder GG Art.1 bis 20 müssen zur nicht-verhandelbaren Grundlage transnationaler Beziehungen und internationaler Politik werden. Einzelne Staaten und ihre Vertreter dürfen sich nicht willkürlich über völker- und menschenrechtliche, transnationale Regeln hinwegsetzen!"

Antragsbegründung

Piraten stehen für den Respekt vor der Individualität, den Bräuchen und den Eigenarten anderer Völker, dies jedoch nur bei unbedingter Vereinbarkeit des individuellen/politischen Handelns mit der Menschenwürde und den universellen Menschenrechten. Gerade in Bezug auf die Geschäftstüchtigkeit von Ländern und Institutionen oder der Zurechnungsfähigkeit von Personen und Machthabern ist hierbei stets Vorsicht/Skepsis geboten, wenn Gewalt, Menschenrechtsverletzungen oder Krieg mittels alther gebrachter Bräuche, Patriotismus, Religion, Vorurteilen, Denkfehlern, Gier und Ignoranz oder anderen angeblich zu respektierenden Eigenarten gerechtfertigt werden (Bsp. Banken retten statt Menschen, Freihandelsabkommen, Fracking, Beschneidungsrituale in Afrika, Unterdrückung gleichgeschlechtlicher Ehen, sexuelle Früherziehung etc.). Völkerrecht kann daher, und weil es Menschen sind, die wirken und leiden, nicht ohne die Berücksichtigung und Inklusion der Menschenrechte und der personalen Integrität (vgl. GG Art.1+2) ablaufen. Foltergefängnisse, Krieg, Drohnenkrieg, Vorratsdatenspeicherung, Konzerndiktatur, Meinungskontrolle, Gleichschaltung und Unterdrückung von kulturellen Minder- und Mehrheiten können neutral gesehen zwar individuelle "Bräuche" bzw. "Eigenarten" bestimmter historischer und gegenwärtiger Länder, Kulturen, Herrschafts- und Wirtschaftsformen sein. Jedoch wollen wir solche faschistoiden oder rassistischen Verhaltensweisen, Eigenarten und Bräuche auch bei Freunden und von Europa ausgehend nicht akzeptieren und hinnehmen!

Die Integration und Berücksichtigung der Menschenwürde und -rechte im Völkerrecht bedeutet einen enormen Fortschritt in der Evolution der menschlichen Zivilisation, wenn es denn dahingehend einen transatlantischen bis transnationalen Konsens in "Theorie & Praxis" gäbe. Piraten könnten hierbei - z.B. aus Gründen der Logik, dass Wesens-, Menschen- sowie Völkerrechte universell sind - fordern, dass der bisherige Ratifizierungs- und Verbindlichkeitsstatus der UN-Menschenrechtscharta sowie GG Art.1 bis 20 dem des Völkerrechtsstatus transnational gleichgesetzt wird. Völkerrechtliche sowie transnationale finanz- und wirtschaftspolitische Argumentationen sind damit nur noch dann friedlich, freiheitlich und gerecht, wenn sie neben dem Souveränitätsanspruch eines Staates mit den universellen Menschenrechten der betroffenen Menschen in den Regionen vereinbar sind. Diese Erkenntnis wurde auch bereits in der UN-Menschenrechtscharta berücksichtigt, die jedoch von einzelnen Staaten bisher immer noch nicht ratifiziert wurde.

Viel zu oft werden - immer noch! - 70 Jahre nach Ende des 2.WKs westlicher Geschichtsschreibung - Diskriminierung und tagtägliche psychische und physische Gewalt bis systematischer Völkermord an einzelnen Bevölkerungsgruppen wie aktuell an den Rohingya über Bräuche, Kultur, Religion, Tradition, Ideologie, angebliche finanzielle Sachzwänge, Totschlagargumente oder eine pervertierte Logik (z.B. Neusprech) begründet und geduldet, den Menschen und Vertretern medial eingetrichtert und als Rechtfertigung zur Aufrechterhaltung unwürdiger Behandlung von Tieren, Menschen und ganzer Völker entgegen der Vernunft und der Empathie missbraucht (vgl. Massentierhaltung, Aufrüstung, Waffenhandel, Militäreinsätze statt Fair-Trade und systemischen Konsensverfahren, EU-Austeritätspolitik, Niedriglohn statt Kapitalabwanderung, freier Markt statt freie Menschen, Herrschaft instrumenteller Ressourcen- und Kapitalinteressen über Ethik und Gemeinwohlorientierung) oder werden durch einen falschen Sicherheitswahn begründet, z.B. bzgl. Terrorbekämpfung, Totalüberwachung, Vollbeschäftigung im Automatisierungszeitalter etc.pp.ff.

Die Rechtfertigung von Menschenrechtsverletzungen mittels kultureller Bräuche, Patriotismus oder Religion ist für uns auch dann inakzeptabel, wenn sich Betroffene, Beraubte oder Unterdrückte mglw. schon an den Leidensdruck gewöhnt oder angepasst haben (vgl. Stockholm-Syndrom, Sado-Masochismus, Zwangshandlungen). Gleichfalls ist es für uns inakzeptabel, wenn Opfer aus Angst und Konformitätsdruck passiv oder fremdgesteuert den Status Quo, Repression, Meinungskontrolle, Ausbeutung und Gewalt gegenüber sozial Schwächeren befürworten (z.B. Wähler von GroKo, B90/Grüne, AfD, PEGIDA, NPD etc.), obwohl es der Menschenwürde, Solidarität, Gastfreundschaft, Freiheit und Gesundheit, dem Gemeinwohl sowie dem Prinzip von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit entgegenläuft, und zum Teil wiederum gekoppelt ist an die Duldung gezielter Gehirnwäsche (z.B. Scientology), Folter (Guantanamo, CIA-Experimente) oder andere kollektive bis totalitäre Wahnideen (z.B. Neoliberalismus, Stalinismus, Faschismus).

Auch faschistoide, diktatorische Staaten haben sich in der Vergangenheit ihren totalitären oder pervertierten Umgang mit ideologischen, kulturellen und/oder religiösen Werten begründet und scheinlegitimisiert. Aufgrund dieser Erfahrungen und unserer eigenen Geschichte ist für uns eine unbedingte Akzeptanz "jeglicher Bräuche und kultureller Eigenarten" auch unter Freunden nicht mit dem Grundgesetz und unserer Souveränität vereinbar, erst recht nicht, wenn von unabhängigen Medien und Experten, NGOs, Transparenz- und Hilfsorganisationen festgestellt wurde, dass systemischer Wirtschaftskannibalismus, Imperialismus, Propaganda, Betrug, Tatsachen- und Rechtsverdrehung die politische Agenda und Öffentlichkeitsarbeit beherrschen, oder wenn gerichtlich wiederholt eine gezielte Aushöhlung von Grund- und Bürgerrechten und parlamentarischer Kontrolle festgestellt wird bei gleichzeitigem Ausschluss der Öffentlichkeit und unter Ignoranz der öffentlichen Meinung (vgl. Vertrag von Lissabon, ESM, TTIP, Bundessicherheitsrat, "Die Institutionen").

Piraten dulden keinen (funktionalen) Faschismus, Rassismus und keine Diskriminierung, wobei wir hier einen Konsens der Völker hinsichtlich Theorie und Praxis universeller Menschenrechte (repräsentiert durch GG Art.1 bis 20 oder die UN-Menschenrechtscharta) und insbesondere auch die Unantastbarkeit der Menschen- und Tierwürde anstreben. Da es jedoch vermutlich v.a. bei kleineren Teilnehmerzahlen Uneinigkeit darüber gibt, ob man jetzt die UN-Menschenrechtscharta oder GG Art. 1 bis 20 besser oder friedlicher findet, ist unser Vorschlag, dass sich das jeder nach Gustus aussuchen kann, weil durch Art. 1 bis 20 GG in etwa die gleichen universellen Menschen- und Wesensrechte abgedeckt werden, wie in der UN-Menschenrechtscharta. Hier greift also die These der grundlegenden Äquivalenz von UN-Menschenrechtscharta und GG Art. 1 bis 20 mit dem kleinen aber feinen Unterschied, dass nur unser Grundgesetz mit GG Art.1.1 die Unantastbarkeit/Unveräußerlichkeit der Menschenwürde mit einschließt, was dem Ganzen sozusagen die Krone aufsetzt, jedenfalls auf dem Papier. Trotzdem wäre es anmaßend und nicht freiheitlich-demokratisch, anderen Völkern Teile unseres Grundgesetzes aufzudrängen. Deswegen halten wir es final für am stimmigsten oder passensten, die Auswahl für das eine oder andere einfach offen zu lassen, inklusive eines freundschaftlichen, transatlantischen Denkanstoßes.

Völkerrecht, Grundgesetz & UN-Menschenrechtscharta unterscheiden sich hierbei nicht nur hinsichtlich der Dimension staat-interpersonell-personell, sondern auch hinsichtlich ihrer jeweiligen Verbindlichkeit/Ratifizierung. Falls jetzt hierbei jemannd (z.B. ein Partikularinteressen-vertretender Jurist, Lobbyist oder ein reduktionistischer Wirtschaftsphilosoph) argumentieren sollte, das seien unterschiedliche juristische Entitäten (Völkerrecht, UN-Menschenrechtscharta & GG Art.1 bis 20) und daher strikt zu trennen, so ist dem aus der Sicht des ganzheitlich denkenden Subjekts, mit einem Gewicht von etwa 7,32 Milliarden Menschenleben auf dieser Erde mit genügend Nahrung und Platz für alle, entgegen zu stellen, dass sowohl Völkerrecht als auch universelle Menschenrechte/-würde und umgekehrt Verbrechen an der Menschheit und der Menschlichkeit letztendlich durch das Handeln von Personen verletzt und verantwortet werden, die offiziell und rechtlich bindend Staaten, Institutionen oder uns Bürger repräsentieren (sollen).

Daher beantragen und fordern WIR hiermit - selbstbestimmt, gewissenhaft und aus Mangel an freiheitlich-demokratischen Alternativen - den WELTFRIEDEN!

DANKE für eure Unterstützung!

Piratenpad




Unterstützung / Ablehnung

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